Freitag, März 29, 2024
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Burkaverbot in Österreich: Mann im Hai-Kostüm angezeigt

Seit Oktober dieses Jahres ist das sogenannte Burkaverbot in Österreich in Kraft. Offenbar mit kuriosen Folgen. Polizisten zeigten ein Hai-Maskottchen, das als Werbefigur in Wien unterwegs war, an.

„Und der Haifisch, der hat Zähne. Und die trägt er im Gesicht“ heißt es in Bertold Brechts Dreigroschenoper. Doch ein ganz besonderer Haifisch in Wien hat hoffentlich neben großen Zähnen auch ein dickes Portemonnaie, das er bei sich trägt. Denn in Österreich gilt seit dem 1. Oktober ein religionsneutrales Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVH genannt. Und diesem Gesetz ging der Hai jetzt ins Netz. Das Gesetz besagt: keine Burkas, keine Verkleidung mehr auf Österreichs Straßen, Gesichter müssen klar erkennbar sein.

Das gilt auch für Haiverkleidungen, wie ein junger Mann jetzt feststellen musste. Im Rahmen der Eröffnung eines neuen „McShark-Shops“, einem Apple Premium Reseller, hatte sich die Werbeagentur „Warda Network“ etwas einfallen lassen: einen Promoter als Hai verkleidet. Doch die Wiener Polizei zeigte sich weniger tierlieb. Sie ahndeten einen Verstoß gegen das neue Gesetz.

Die Polizei hatte im Vorfeld zwar angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und zunächst nur ermahnen. Doch offenbar reagierte der junge Mann im Haikostüm auf die Aufforderung, das Kostüm auszuziehen, mit der saloppen Antwort: „Ich mache hier nur meinen Job.“ Daraufhin hatten ihn die Beamten am Haken und er kassierte eine Anzeige, nachdem er seine Haimaske am Ende doch abgenommen hatte.

Der Geschäftsführer der Werbeagentur, Eugen Prosquill, hatte sich über die Konsequenzen der Kampagne und wohl auch das neue Gesetz keinerlei Gedanken gemacht:

Ich wusste nicht, dass das Gesetz so weit reicht, dass auch Maskottchen davon betroffen sind“,

sagte er gegenüber der österreichischen „Heute-Zeitung.“ Lediglich Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen wie Fasching oder Advent oder aber auch Verhüllungen, die beruflich notwendig sind, etwa bei Handwerkern, Medizinern und Clowns sind erlaubt. Auch Halloween-Verkleidungen seien vom Vermummungsgesetz ausgeschlossen, gab das österreichische Innenministerium am Mittwoch bekannt, nachdem sich Verunsicherung unter den Verkleidungsfans breitmachte.

Neben Österreich wollen immer mehr Länder ein Verhüllungsverbot einführen. Außer in Österreich sind Gesichtsschleier in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Bulgarien verboten. Auch Dänemark will die Burka und den Niqab verbieten. Der Niqab verdeckt das komplette Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes, bei der Burka sind selbst die Augen hinter einem transparenten Schleier verborgen. Laut dem neuen Gesetz in Österreich müssen sich Personen, die in der Öffentlichkeit ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllen oder verbergen, dass diese nicht mehr erkennbar sind, seit Oktober nun mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Dafür muss auch ein Hai erst einmal lange jagen.

Beitragsbild: © Screenshot Facebook/Warda Network

Quelle: https://deutsch.rt.com/gesellschaft/58715-burkaverbot-in-oesterreich-mann-im-hai-kostuem-angezeigt/

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