Freitag, April 19, 2024
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Österreichs Bürgerschaftsregel: Austrotürken zittern um ihre Häuser – Medien

In Österreich laufen Tausende Verfahren zur Frage illegaler Doppelstaatsbürgerschaften. Der rückwärtige Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft würde gravierende Folgen für die Betroffenen haben, unter anderem im Liegenschaftsbereich, schreibt am Mittwoch die österreichische Zeitung „Der Standart“.

Demnach gibt es in Tirol sowie in anderen Bundesländern strenge Regeln für Ausländer beim Kauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen. Sie können den Verlust der erworbenen Liegenschaften verursachen, falls der sie besitzende Österreicher nun rückwirkend die österreichische Staatsbürgerschaft verliert. Das kann passieren, wenn er nach der Einbürgerung wieder die Bürgerschaft eines anderen Staates angenommen hat.

Das Thema erregte dem Blatt zufolgeeine besondere Aufmerksamkeit, seit im Vorjahr die FPÖ eine Liste mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich an das Innenministerium übermittelt hatte.Die Liste sei ein Auszug aus einer türkischen Wählerevidenz gewesen. Womit gefolgert worden sei, dass Österreicher, die in der Türkei wahlberechtigt sind, somit zwei Staatsbürgerschaften hätten – was in Österreich nur in Sonderfällen (Investoren, anerkannte Flüchtlinge oder Doppelstaatsbürger von Geburt an) erlaubt sei.

Falls entschieden werde, dass der Käufer einer Wohnung oder eines Hauses aus heutiger Sicht schon kein Österreicher mehr gewesen sei, werde der Kauf dann rückabgewickelt, so „Der Standart“. „Soll heißen: Der Käufer verliert das Haus, der Verkäufer muss den Kaufpreis zurückzahlen.“Im Extremfall sei es möglich, dass der Hausbesitzer sogar völlig leer ausgeht, berichtet das Blatt unter Berufung auf den Anwalt und Immobilienexperten Michael Hecht. „In Tirol sieht das Gesetz nämlich vor, dass ein Verkäufer nicht nur das Haus oder das Grundstück zurück erhält, sondern auch den Kaufpreis behalten darf. Das ist eine Art Pönale für jene Hauskäufer, die dem Verkäufer verschwiegen haben, dass sie Ausländer sind.“

Wegen der Datenschutzvorschriften sei ausgeschlossen, dass die Grundverkehrsbehörde von der rückwirkenden Ausbürgerung des Käufers direkt von der Staatsbürgerschaftsbehörde erfährt, schreibt die Zeitung. Es gebe aber andere Informanten, die sich zuverlässig melden würden. Karl Nöbl, Leiter der zuständigen Behörde im Land Tirol, bezeichnet sie gegenüber dem „Standart“ als „Bürger, die das Geschehen beobachten“.

„Das kann ein Nachbar sein, der schon seit längerem auf das angrenzende Grundstück spitzt. Oder eine unterlegene Kaufinteressentin, der die Wohnung weggeschnappt wurde und die jetzt eine neue Chance wittert. Oder aber der einstige Verkäufer, der eine Preissteigerung ausnutzen will“, so das Blatt unter Verweis auf Nöbl.Laut der Zeitung waren es allein in Wien mehr als 18.000 Fälle, die aufgrund der Liste geprüft wurden. Zu einer Aberkennung sei es erst in vier Fällen gekommen. Österreichweit sollen unterschiedlichen Angaben zufolge 30 bis 70 Aberkennungen festgestellt worden sein.

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