Donnerstag, März 28, 2024
StartWirtschaftNewsGET: Gütezeichen für den Einbau von Abscheideranlagen

GET: Gütezeichen für den Einbau von Abscheideranlagen

So erkennen Sie zukünftig Qualität auf einen Blick

Abscheideranlagen sind wichtige Anlagen der Entwässerungstechnik. Sie sind in vielen gewerblichen Betrieben vorgeschrieben. Abscheideranlagen gibt es beispielsweise als Fettabscheider in der Gastronomie und im Nahrungsmittelbereich, bzw. als Leichtflüssigkeitsabscheider z.B. bei Tankstellen, Waschstraßen und in vielen Industriebetrieben.

Die Aufgabe dieser Anlagen ist es, das gewerbliche Abwasser in den Betrieben zu reinigen, bevor dieses den Betrieb verlässt und in die Kanalisation geleitet wird. Damit schützen Abscheideranlagen das öffentliche Kanalnetz vor Verstopfung – beispielsweise durch Fette – und vor wassergefährdenden Stoffen – wie z.B. Benzin, Diesel oder andere Öle und Schmierstoffe.

Diese Aufgabe gelingt nur, wenn die Abscheideranlagen einwandfrei arbeiten. Anlagen, die nicht richtig funktionieren oder defekt sind, haben oft gravierende Auswirkungen auf die Betriebssicherheit, die Arbeitssicherheit, die Gesundheit sowie auf die Kanalisation und die Klärwerke. Je nach Defekt wird auch das Grundwasser und das umgebende Erdreich belastet oder gar verseucht. Die Erfahrung zeigt, dass mangelhafte Anlagen meist das Ergebnis von fehlerhaftem Einbau sind. Die Folgen defekter Anlagen können teuer sein: Hohe Sanierungskosten, Regressforderungen, Umweltschäden und Störungen von betrieblichen Abläufen.

Besondere Anforderungen an Abscheideranlagen

Öl- und Fettabscheider werden vielfach ähnlich wie Schachtanlagen als Fertigteile im Erdreich eingebaut, erfordern aber weit mehr Knowhow. Für Abscheideranlagen und ihren Einbau gelten besondere Vorschriften und Normen. So ergibt sich z. B. aus den Normen DIN EN 858-2, 1825-2; DIN 1999-100, 4040-100 folgendes:

– Abscheideranlagen müssen besonders dicht eingebaut werden.
– Der Schachtaufbau muss bei Abscheideranlagen nach besonderen Grundsätzen ausgeführt sein, um geregelte Anforderungen für Kontrollen, Wartungen und Generalinspektionen sicherzustellen.
– Leichtflüssigkeitsabscheider müssen überhöht eingebaut werden – als Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten.
– Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider sind objektspezifisch unterschiedlich gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern.
– Zusätzlich gelten für den Einbau von Abscheideranlagen weitere, besondere Anforderungen – weit mehr und anders als bei herkömmlichen Schachtanlagen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation.

In jedem Fall können zu den oben aufgeführten Normen aufgrund von kommunalen Vorschriften und Abwassersatzungen noch weitere Anforderungen hinzukommen. Planer und Anlagenbetreiber müssen sich rechtzeitig vor dem Einbau bei Ihrer zuständigen Behörde darüber informieren.

Kann jede Baufirma Abscheideranlagen einbauen?

Die Anforderungen an den Einbau von Abscheideranlagen sind deutlich komplexer als an den Einbau von normalen Schachtanlagen. Baufirmen, die Abscheideranlagen einbauen, müssen die besonderen Einbau-Anforderungen und die neuralgischen Punkte beim Einbau genau kennen. Nur wenn die Regelwerke und Gesetze eingehalten werden, ist die Abscheideranlage abnahmefähig und langfristig sicher.

Neuer Fachbereich und qualifizierte Weiterbildung bei GET

Dipl.-Ing. Ulrich Bachon von der GET-Geschäftsstelle in Diez sagt: „Die GET empfiehlt Baufirmen, die erfolgreich, vorschriftsmäßig und fachgerecht einbauen wollen, entsprechendes Knowhow und Erfahrung zu erwerben und vorzuhalten. Sie sollten ihre spezielle Qualifikation mit einem anerkannten Qualitäts- und Gütesiegel nachweisen können.“

Genau zu diesem Thema – Einbau von Abscheideranlagen – gründet die GET aktuell einen neuen Fachbereich. Zusammen mit Vertretern aus Tiefbauunternehmen und Abscheider-Fachkundigen formuliert GET Ansätze und Grundlagen für eine Qualifizierung. Das Ziel ist die Vergabe eines RAL Gütezeichens „Zertifizierte Baufirma fachgerechter Einbau von Abscheideranlagen“ für qualifizierte Einbaufirmen.

Mit einem Qualitäts- und Gütezeichen können Bauunternehmen die besondere fachliche Eignung beim Einbau von Abscheideranlagen nachweisen. Auftraggeber und Planer können anhand eines solchen Gütezeichens schneller entscheiden, da sie Gewissheit haben, dass die Betriebsaufnahme und der dauerhafte Regelbetrieb der neuen Anlage reibungslos funktionieren.

Die GET lädt Einbaufirmen, die bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien mitwirken wollen, herzlich ein mitzuarbeiten. Gerne begrüßt GET Fachleute und Beteiligte, die mit Genehmigung, Planung, Betrieb und Inspektion von Abscheideranlagen zu tun haben.

Mehr Informationen zu GET und die Adresse der Geschäftsstelle finden Sie unter www. get-guete.de.

Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit in der Entwässerungstechnik sind für GET wichtig, sowohl bei Produkten wie auch bei Dienstleistungen in diesem Bereich. GET-Mitglieder sind führende Hersteller und Experten der Entwässerungstechnik, Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Fachkundige und Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss), RAL-GZ 693 (Abscheideranlagen) und RAL-GZ 694 (Gebäudeentwässerung). Für gütegesicherte Dienstleistungen mit dem RAL-GZ 968 kooperiert GET mit der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.
RAL Gütezeichen helfen, richtige Kaufentscheidungen zu treffen. Trägt ein Produkt im Bereich Kanalguss das Gütezeichen RAL-GZ 692, bei Abscheideranlagen das RAL-GZ 693 und im Bereich der Gebäudeentwässerung das RAL-GZ 694, so weist es damit eine besondere, geprüfte und nachvollziehbare Qualität, Langlebigkeit und ein hohes Sicherheitsniveau nach. Weitere Informationen zu GET und zur Entwässerungstechnik finden Interessierte unter www.get-guete.de

Firmenkontakt
GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.
Dipl.-Ing. Ulrich Bachon
Wilhelmstr. 59
65582 Diez / Lahn
+49 (0) 6432 9368-0
[email protected]
http://www.get-guete.de

Pressekontakt
Ah! Albrecht PR
Angelika Albrecht
Zeller Str. 1
53175 Bonn
0228 28634496
[email protected]
https://albrecht-pr.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »