Freitag, März 29, 2024
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Lohnt sich eine Betreibung resp. ein Mahnbescheid?

Oft führen diese Rechtsmittel in eine Sackgasse. Wie lässt sich das vermeiden? Und gibt es alternative Inkasso-Methoden?

Sollen Sie gegenüber einem Schuldner die Betreibung einleiten (respektive Mahnbescheid erlassen)? Oder sind andere Inkasso-Methoden effizienter? Die folgenden Überlegungen sind auf das Schweizer Rechtssystem (Inkasso Schweiz) ausgerichtet. Die entsprechenden Begriffe für das deutsche Rechtssystem (Inkasso Deutschland), soweit vergleichbar, sind in Klammern aufgeführt.

Betreibung – einfach, aber oft Sackgasse: Eine Betreibung (Mahnbescheid) ist leicht erstellt und wird von Betreibungsämtern (Mahngerichten) ohne spezielle Nachweise angenommen. Ob Sie damit etwas erreichen, steht auf einem anderen Blatt. Schuldner erheben meist Rechtsvorschlag (Inkasso Schweiz) resp. Widerspruch (Inkasso Deutschland). Damit ist das Inkasso fürs erste gestoppt. Der Schuldner heimst ein Erfolgserlebnis ein.

Voraussetzungen für Rechtsöffnung erfüllen: Nun ist es an Ihnen, den Rechtsvorschlag aufzuheben mittels eines Rechtsöffnungsbegehrens (Inkasso Schweiz), welches zu einer Pfändung (Zwangsvollstreckung beim Inkasso Deutschland) und für Sie zu Geld führt. Doch sind die Anforderungen bei diesem Schritt höher. Falls Ihre Forderung auf einem Gerichtsurteil oder einem gleichgestellten Titel beruht, können Sie die definitive Rechtsöffnung beantragen. Dagegen kann der Schuldner nur vorgehen, wenn er die Tilgung oder Stundung der Schuld durch Urkunden beweist oder die Forderung verjährt ist. Für die provisorische Rechtsöffnung reichen eine Schuldanerkennung oder ein Vertrag mit der Unterschrift des Schuldners. Ohne ein solches Dokument würde Ihr Begehren abgewiesen und Sie wären wieder gleich weit wie vorher, ein weiteres Erfolgserlebnis für den Schuldner. Ohne Rechtsöffnungstitel müssen Sie als Gläubiger Ihren Anspruch in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geltend machen. Beim Inkasso Deutschland erfolgt die automatische Übergabe an das zuständige Zivilgericht.

Vorbeugen ist besser als Inkasso: Manchmal muss unser Inkassounternehmen Geld eintreiben in Fällen, bei denen die Grundlage lediglich aus einem informellen Auftrag und einer unbezahlten Rechnung besteht. Das ist nicht hoffnungslos, wie weiter unten gezeigt wird. Im Hinblick auf die Rechtsöffnung oder ein Gerichtsverfahren, wäre es allerdings einfacher, wenn Sie eine Offerte, eine vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung oder einen unterschriebenen Vertrag vorlegen. Vergessen Sie nicht, nach Abschluss des Auftrags vom Kunden eine unterschriebene Abnahmerklärung zu verlangen. Mit diesen Grundlagen sind Sie bestens gewappnet für Rechtsöffnung oder Klage. Auch für das Inkasso durch uns ist das hilfreich.

Vor Gericht klagen: Was sollen Sie tun, wenn keine Dokumente vorliegen, die für das Inkasso via Rechtsöffnung standhalten würden? Sie können direkt vor Gericht gehen und sich den Umweg über Betreibung und Rechtsöffnung sparen. In dem Fall sollten Sie über andere gute Belege und Zeugen verfügen. Sie sollten sich des Prozessrisikos bewusst sein. Letztlich weiß man in den meisten Fällen nicht, wie das Gericht entscheidet. Der Klageweg ist teuer, vor allem wenn er über zwei oder drei Instanzen dauert. Das grösste Risiko besteht darin, dass der Schuldner auch nach Ihrem allfälligen Obsiegen nicht bezahlt. Sie besitzen jetzt einen Titel, mit dem Rechtsöffnung und in der Folge Pfändung (Zwangsvollstreckung) möglich sind. Doch hatte der Schuldner Monate oder Jahre Zeit vorzusorgen: Mittel auf andere übertagen, sich ins Ausland absetzen, Firma in die Insolvenz schlittern lassen usw. Das Inkasso beginnt von vorne, nur unter erschwerten Bedingungen. Den abschließenden Erfolg auf dem Gerichtsweg erreichen Sie am ehesten gegenüber gut etablierten Personen und Unternehmen, die nicht leicht abtauchen können.

Alternatives Inkasso: Wenn der geschilderte Rechtsweg unmöglich oder zu riskant erscheint, müssen Sie keineswegs die Flinte ins Korn werfen. Hier beginnt die Kunst des Direkt-Inkassos. Die erste Stufe besteht in gründlichen Recherchen. Wir finden heraus, wie die persönliche, finanzielle und geschäftliche Situation des Schuldners ausschaut. Das erlaubt uns u.a. Schwachpunkte zu entdecken, auf die wir unsere Maßnahmen ausrichten.

Der zweite Schritt besteht im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner. Aufgrund des spezifischen Vorgehens unseres Inkassounternehmens gelingt es fast immer, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Wir konfrontieren ihn mit der Forderung und lernen seine Sichtweise kennen. Wir versuchen zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, zeigen aber auch klar die sachlichen Alternativen auf. Dank unseren Recherchen, haben wir die Maßnahmen bereits vorbereitet, was der Schuldner im Gespräch erkennt oder erahnt. Oftmals war das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner dermaßen zerrüttet, dass die beiden nicht mehr oder nur auf unflätige Weise miteinander kommuniziert haben. Als Außenstehende nehmen wir eine sachliche, nicht-emotionale Haltung ein. Dadurch können wir oft als Vermittler (Mediatoren) wirken und in erstaunlich vielen Fällen schon allein dadurch eine tragbare Lösung aushandeln.

Doch was ist, wenn der Schuldner das Gespräch verweigert oder sich nicht an Abmachungen hält? Dann greifen Maßnahmen, die dem Schuldner nicht gefallen und sein privates oder berufliches Leben stören. Ein Beispiel: Jemand zahlte ein Darlehen nicht zurück und verweigerte jedes Gespräch. Unser Inkassounternehmen nahm Kontakt auf mit seinen Eltern und seinem Arbeitgeber und fragte diese, ob sie vermittelnd beim Schuldner einwirken könnten, mit uns zu sprechen. Die Rückwirkung auf den Schuldner war und ist in jedem Fall verblüffend. Entweder er lässt sich beim ersten Mal oder bei den hartnäckigen weiteren Maßnahmen auf das Gespräch ein. Beachten Sie: Solche Interventionen sind nicht illegal (im Unterschied zu Maßnahmen, wie sie Inkassounternehmen wie Moskau Inkasso usw. anwenden). Unsere Kreativität und unsere Erfahrung auf diesem Gebiet bilden das Kern-Know-How im Inkasso. Wir legen unser Repertoire natürlich nicht offen, denn Konkurrenz und Schuldner lesen mit. Wir erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch gern, was wir in Ihrem Fall konkret unternehmen würden. Legen Sie uns Ihren Inkassofall vor!

Das Rolf Schmidt Inkasso-Team übernimmt Inkasso-Fälle, die auf dem üblichen Rechtsweg allein nicht zu lösen sind. Wir machen Schuldnern persönlich und unmissverständlich klar, dass unser Inkasso nur damit enden kann, dass wir unser Geld (das unserer Kunden) bekommen. Wir finden Schuldner, die untergetaucht sind. Wir erkennen die Schwachpunkte, an denen sie in aller Regel zu Zahlungen motiviert werden können. Unsere Inkassotätigkeit bewegt sich im Unterschied zu einigen anderen Geldeintreibern im legalen Rahmen, wir legen jedoch den nötigen Nachdruck ins Inkasso und agieren tickreich. Wir bearbeiten Fälle ab EUR / CHF R 20’000.– vornehmlich im deutschsprachigen Raum (Inkasso Schweiz, Inkasso Deutschland, Inkasso Österreich).

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