Mittwoch, April 24, 2024
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Das Geschäft mit der Angst vor Gebärmutterhalskrebs

Foto: Arzt bei einer Operation (über dts Nachrichtenagentur)

Dass Arztkollegen sich empfehlen ist nichts Besonderes, das gibt es in jedem Berufsstand.

Dass Korruption in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft schon lange kein Fremdwort sondern alltägliches Gebahren geworden ist, daran mögen wir uns alle gewöhnt haben. Aber, dass es auch bei Ärzten schon lange nicht mehr nur um den Patienten, sondern vermehrt darum geht, einen Patienten möglichst lange im eigenen Netzwerk rum zureichen, das ist neu und Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)gefährlich.

Denn wer kann dann noch entscheiden, welche Untersuchung denn jetzt wirklich notwendig ist und welche nur dem Verdienst der Praxis oder der

Krankenhausabteilung dient, um diese am Leben zu halten?

Bisher dachten wir ja, der Arzt sei der Mann des Vertrauens, hier können wir unsere Geschichten los werden, das können wir, aber auch er denkt teilweise nur noch an seinen Geldbeutel.

Klüngel zwischen Ärzten und Krankenhaus

So haben wir hier vor kurzem etwas Interessantes entdeckt. Frau F. konsultiert eine Frauenärztin wegen der Diagnose HIP-Virus. Der Abstrich bei der Patientin ergibt mehrfach einen Wert, der nicht der gefürchteten Krebsvorstufe entspricht, es wird sogar festgestellt, dass der HIP Virus nicht wirklich vom Labor bestätigt wird.
“Eine Ansteckung mit HIP kann nicht sicher nachgewiesen werden”.

Das bedeutet, dass eine Patientin erst in 3 Monaten zu einem erneuten Abstrich kommen muss. Bei dieser Ärztin ist das aber ganz anders, Sie empfiehlt der Patientin in eine Dysplasiesprechstunde (D-Sprechstunde) zu gehen, obwohl dies erst erforderlich ist, wenn der Abstrich 2 Stufen schlechter ausfällt.

Bestehender Abstrich ist III D, und bei IV – V wird eine Dysplasiesprechstunde tatsächlich wichtig, weil dieser Wert einer tatsächlichen Krebsvorstufe entspricht.

Gut man könnte jetzt sagen, die Frauenärztin sei sehr besorgt um die Patientin und empfehle deshalb die Untersuchungen noch vorzeitiger zu machen….. .

Die Frauenärztin aus S. überweist die Patientin zu einer Studienkollegin in ein Krankenhaus nach B. etwa 30 km entfernt. Obwohl die Patientin diesen frühen Schritt in Frage stellt, soll die D-Sprechstunde unbedingt, der guten Ordnung halber, eingehalten werden. Und noch etwas ist anders, Frau F. bekommt keine Überweisung, sondern eine Einweisung. Die Patientin F. denkt sich nichts dabei, da die Arztkollegin im Krankenhaus arbeitet wird wohl eine Einweisung notwendig sein.

Unnötige Arzttermine zu falschen Zeitpunkten

Im Krankenhaus erfolgt eine Dysplasiesprechstunde. Bei dieser D-Sprechstunde weist die behandelnde Ärztin vorsorglich darauf hin, dass Frau F. sich schon mal gedanklich darauf vorbereiten möge, sich einer baldigen Operation zu stellen. Wie das, PAP Abstrich III D, soweit alles OK und Operation?

Es folgen weitere Besuche, wie z.B. ein ambulanter Eingriff, um sich vorbeugend ein Bild über den Zustand des Abstrichmaterials zu machen. Das Ergebnis des Eingriffes sind genauso unauffällig wie die Abstriche und trotzdem wird von der Ärztin im Krankenhaus darauf hingewiesen, dass es gut wäre baldmöglichst eine Konisation (Ausschneiden eines größeren mit hier: Krebszellen befallenen Stückes) vorzunehmen.

Die Patientin F. bespricht sich mit einem Freund, der sich mit Patientenrechten gut auskennt. Er sieht mehr dahinter, als nur Fürsorge für die Patientin F. Möglicherweise versucht das Krankenhaus die Abteilung Dysplasie zu erhalten und geht nur deshalb so vehement mit seinen Dysplasiepatienten vor, um möglichst viele OPs durchführen zu können und genau aus diesem Grunde werden die Patienten schon im Frühstadium auf eine mögliche OP vorbereitet. Er geht davon aus, dass es sich hier um Verletzung der Fürsorgepflicht am Patienten handelt zu Gunsten der Kasse der Krankenhauses.

Er recherchiert.

Falsche Abrechnungen mit Krankenkassen als teilstationär obwohl augenscheinlich ambulant?

Eine Einweisung ins Krankenhaus braucht man normaler Weise nur, wenn auch eine stationäre Einweisung erfolgt, das ist hier nicht der Fall. Eine Rücksprache mit der Krankenkasse ergibt, dass hier nach dem ersten Eingriff teilstationär abgerechnet wurde, obwohl die Anwesenheit der Patientin F. im Kankenhaus nur 20 Minuten war. Die Fachabteilung der Krankenkasse empfindet die Abrechnung als durchaus gängig.

Die Patientin F. erkundigt sich wegen Ihrem Befund PAP III D und dem nicht zu erkennenden HIP Virus, weil schon zweifach nicht bestätigt, auch nochmal in anderen Einrichtungen.

Eine Rücksprache mit dem Krebszentrum in Hd. weist daraufhin, dass die Kollegin aus dem Krankenhaus nicht patientengerecht handelt, a) wegen der forcierten Handlung, frühzeitig Gewebe zu entnehmen und die Körperlichkeit möglicherweise zu destabilisieren und b) weil sie das Ausschneiden von Gewebe forciert, obwohl sie einwandfrei festgestellt hat, dass es sich nicht um einen HIP-Virus handeln kann.

Das Ärztezentrum in Ht. rät sogar davon ab, einen so großen Eingriff vorzunehmen und wenn überhaupt, dann erst, wenn es sich um einen schweren Krebsverdacht handelt. Und selbst dann werde nur ein münzgroßes Stück Gewebe entnommen.

Insgesamt sind das alarmierende Nachrichten, dass manche Ärzte gar keinen Ehrenkodex mehr haben, es geht gar nicht mehr um den Patienten, sondern nur noch darum, ob Ihre Abteilung überlebt. Denn wie die Patientin F. bei einem Arzt in der Uniklinik Köln gehört hat, bangt dieser immer wieder wegen Schließung seiner Dysplasieabteilung, und kann auch eine längst fällige Gehaltserhöhung nicht durchsetzen, weil er keine größeren Umsätze generieren kann.

Überall klare Vorschriften an die sich scheinbar niemand hält

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat für Patienten ein spezielles Merkblatt ausgegeben, worin der Unterschied zwischen Einweisung und Überweisung erklärt wird und wie dieser zu handhaben ist. Ein Hinweis noch, es kann sein, dass Ärzte in Krankenhäusern eine Einweisung vorziehen, weil sie möglicherweise wegen der Anstellung als Teilzeitarzt oder anderweitigen Gründen keine Ermächtigung (Erlaubnis) haben alleine an einem Patienten zu arbeiten, also keine Zulassung haben mit der Krankenkasse abzurechnen. Und deshalb eine Überweisung vom Frauenarzt an den Krankenhausarzt nicht erteilen darf.

Wichtig sei allerdings zu wissen, wenn ein solcher nicht ermächtigter Arzt eine Einweisung durch den vermittelnden Arzt erhalten habe würden sämtliche Arztleistungen über diese eine Einweisung mit der Krankenkasse verrechnet. Das ist ein sehr wichtiger Hinweis, weil Krankenhausärzte immer wieder versuchen würden, mehrere Einweisungen oder zusätzliche Überweisungen vom Patienten zu erlangen, damit sie mehrfach mit Krankenkassen abrechnen könnten. Aber genau das ist nicht erlaubt!

Unbefriedigende Antworten auf klare Fragen zu wichtigen Themen

Erst gestern hatte Patientin F. ein Gespräch mit der Oberärztin dieses Krankenhauses.

Fragen weshalb sie denn eine eigentlich ambulante Behandlung als teilstationär abrechnen würde wurde genauso wenig beantwortet wie die Frage, weshalb sie denn jedes Quartal eine Einweisung benötige, wenn dies doch von den Kassenärztlichen Vereinigungen gar nicht erlaubt sei. Nachzulesen in einer Patientenbroschüre, in der steht dass der Krankenhausarzt alle Behandlungen (Voruntersuchung, Hauptuntersuchung und alle Nachuntersuchungen) über eine einzige Einweisung mit den Krankenkassen abrechnen müsse, auch jahres- und oder quartalsübergreifend.

Die Oberärztin meinte mittlerweile etwas genervt von den vielen Fragen, sie müsse jedes Quartal eine Einweisung haben, denn von irgendetwas müssten die Geräte und Medikamante ja bezahlt werden. Und außerdem, handele es sich bei dieser neuerlichen Untersuchung auch um eine neue Behandlung. Als Patientin F. irritiert darauf hin wies, dass sie ihre Behandlung im Oktober 2014 begonnen habe und diese Behandlung sich in mehreren Intervallen bis heute vollzogen habe, so dass sie der Meinung sei, dass es sich doch um ein und diesselbe Behandlung handeln würde, wurde sie noch brummiger und meinte: Was glauben Sie eigentlich, was wir hier machen, glauben sie wir würden auf diese Weise OPs einkaufen oder was? Nun ja, Patientin F. hatte dies nicht gesagt, aber etwas in dieser Art glaubt Patientin F. tatsächlich.

Sie wies Patientin F. aber noch mal drauf hin, dass sie sehr sorgsam mit sich umgehen solle und falls sie es sich doch überlegen sollte, die OP bei ihr im Krankenhaus machen zu wollen, dann wäre sie in besten Händen, denn a) wäre sie zertifiziert so eine OP selber durchzuführen und b) würde diese OP in einem dem Krankenhaus angeschlossenen OP-Zentrum  durchgeführt, was eigens nur mit solchen Unterleibsoperationen betraut sei. Ein Grund noch skeptischer zu sein, ob diese OP wohl wirklich notwendig ist?

Ob noch viel mehr Frauen OPs bekommen, die vielleicht in Wahrheit gar keine benötigen, nur um mit teuren Abrechnungen über zig Krankenhauseinweisungen, die Abteilung oder das OP-Zentrum am Bestehen zu halten?

Frau F. meinte, sie würde sich in einem anderen Hause nochmal eine zweite Meinung einholen wollen und sich erst dann entscheiden. Die O-Ärztin blieb cool, aber man merkte ihr an, dass sie das nicht erwartet hatte.
Sie vertrauen mir nicht? Doch aber es sollte doch erlaubt sein, zum Befund, welcher ehe nicht ganz eindeutig sei, eine zweite Meinung einholen zu dürfen? Sie verwies auf eine Broschüre, um den Ernstfall dieser Diagnose nochmal zu unterstreichen.

Frau F. blieb bei der Entscheidung mit der zweiten Meinung.

Die Oberärztin meinte ziemlich barsch, es sei ihr vollkommen egal, was das Krebszentrum in Heidelberg oder sonst wer sagen würde, sie habe die Empfehlung für die schnellstmögliche OP gegeben PUNKT!
Frau F. blieb hart! Sie bat die O-Ärztin ihr den letzten Befund noch mitzugeben und ein entsprechendes Schreiben zu formulieren, um dies dem Arzt zu geben, der eine zweite Meinung bilden solle.

Scheinbar dringende OPs werden plötzlich unwichtig, wie kann das sein?

Interessanterweise sagte die O-Ärztin nun, nun ja Frau F. so dringend ist es ja nicht mit der OP, es kann sein, dass das Schreiben in 2 Tagen oder erst in 14 Tagen bei Ihnen ist, ich wünsche mir nur, dass sie gut auf sich acht geben!
Falsche Schlange oder nur jemand, der jetzt schon nicht mehr weiß, was er vor 10 Minuten gesagt hat, was meinen Sie?

Auf weitere Nachfragen verwies die Oberärztin Frau F. jetzt an Ihre Verwaltungssekretärin. Diese beteuerte, dass sie auf jeden Fall diese Krankenhauseinweisung jedes Quartal benötige und ob das nun erlaubt sei oder nicht, wisse sie nicht. Sie habe Anordnung von ganz oben, das so zu handhaben, wie sie es täte.

Klare Fakten, aber keiner traut sich daran

Weitere RR mit KV und KK brachten bisher nichts, weil sich keiner traut sich in diesen Fall hineinzuhängen, warum nur nicht? Wer trickst da im großen Stil mit wem herum? Das Schlimmste an alledem ist, dass wir Patienten das Nachsehen haben, denn je mehr an Krankenkassengeldern unnütz herausgeschmissen werden, desto höher werden die Beiträge, die wir alle mitzufinanzieren haben. Hat daran auch mal jemand gedacht?

Die zweite Meinung wird eingeholt

Ein Besuch in einem größeren Operationszentrum und die Rücksprache mit einem Arzt, der sich wirklich ausnehmend gut u.a. mit dem HIP Virus auskennt lässt erkennen, dass jeder von uns diesen HIP Virus haben kann, nur bei Frauen kann dieser, wenn er sich im Gebährmutterbereich festsetzt, unerwartet heftige Formen annehmen, zumal es von diesem Virus etwas 100 verschiedenene Arten gibt, die mehr oder weniger gefährlich werden können. Der Arzt leitet in diesem Bereich etliche Vorträge, benennt sogar einen Kongeß unter seiner Leitung. Hier kommt heraus, dass die Kollegin zwar dem Leitfaden nach konrrekt gehandelt hat, aber eine OP nicht wirklich erforderlich sei. Um seiner Meinung Gehalt zuverschaffen schaut er sich das Ganze einmal persönlich an. Die Patientin ist in den Wechseljahren, daher kann man nicht wirklich etwas sehen, daher stellt er die beiden Knips-Biopsien, welche die Kollegin im Vorfeld vorgenommen hat, vollkommen in Frage. In diesem OP-Zentrum arbeitet man mit Kamera, so können Arzt und Patientin gemeinsam schauen, was los ist. Seiner Meinung nach ist es nach wie vor  PAP III und CIN II. Eine unbedingte Operation, wie von der Kollegin gefordert ist nicht gegeben, es sei denn der CIN Wert geht auf CIN III und der PAP-Wert auf PAP IV oder PAP V, dann wird es ernster und es muss operiert werden, er meint, dass dauert nur 15 Minuten und ist harmlos, also keine Panik!

Drei Ärzte – 3 Meinungen, aber der Spezialist hat dann die Lösung!

Ein Arzt aus Köln meinte, man könne machen, was man wolle, auch das Immunssystem könne den Virus nicht besiegen, wenn er erstmal ausgebrochen sei. Die Frauenärztin aus Siegburg meinte mit einem guten Immunsystem würde der Virus innerhalb eines Jahres besiegt. Die Oberärztin war der Meinung, wenn der Virus innerhalb eines Jahres nicht von selbst heilen würde, müsse operiert werden, aber der Virus wäre dann nicht weg, sondern nur das geschädigte Gewebe sei dann beseitigt. Der Virus könne überall im Körper noch vorhanden sein und überall wieder ausbrechen.
Unser Spezialist meinte nach einer OP sei das Risiko, einen Rückfall zu erleiden auf 9% reduziert und wenn die Patientin danach noch eine Impfung machen würde, sei das Risiko auf 6% minimiert.

Eine Impfung?

Die Patientin erfährt, dass es eine Impfung gibt, die man auch nach der Infektion mit HIP nehmen kann und welche dann den Virus langsam aber sicher besiegt. Die Frage der Patientin, was er denn jetzt empfehlen würde, beantwortet er mit: Entweder weiterhin den Abstrich alle 3 Monate machen lassen oder eine OP machen, um diesen ständigen Abstrichen entgegenzuwirken, rein aus u.a. Bequemlichkeitsgründen und ggf. danach noch die Impfung machen, die kostet aber 500,- €, aber dann können Sie nachezu sicher  sein, keinen Rückfall zu erleiden.
Die Frage, ob er schon öfter mit diesen Viren zutun gehabt habe, beantwortet er, wir haben schon 64.000 OPs in diesem Bereich gemacht, da haben wir Etliches an Erfahrung.

Resultat – OP ist nicht unbedingt erforderlich – sichern sie sich durch eine 2. Meinung ab

Es ist schon verwunderlich, bei der Oberärztin war es zunächst sehr dringlich diese Operation innerhalb von 4 Wochen durchzuführen, nachdem die Patientin auf eine Zweite Meinung verwiesen hatte, war es dann doch nicht mehr so dringlich, der Arzt war der Meinung, es sei in keinem Fall dringlich und habe zu diesem Zeitpunkt nur den Beqemlichkeitscharakter. (um nicht immer alle 3 Monate den Abstrich machen zu müssen)

Dysplasiesprechstunden sind nicht nach jedem Abstrich notwendig, sondern nur dann, wenn ein Abstrich tatsächlich schlechter geworden ist und eine OP notwendig wird, alles andere ist Stress und Geldschneiderei.

Wahrscheinlich müssten einige an Krankenhäusern angeschlossene OP-Zentren schließen, wenn mehr Frauen sich vor Ihrer OP die Meinung eines 2. Arztes einholen würden. Daher meine Bitte an Sie, Vertrauen Sie nicht blindlinks der Meinung Ihres Arztes, sichern sie sich ab!

Verteiler: Neopresse

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