Donnerstag, April 25, 2024
StartPolitikEuropa35.000 Ausländer mit Einreisesperre kommen – Merkel: Das liegt im Interesse Deutschlands

35.000 Ausländer mit Einreisesperre kommen – Merkel: Das liegt im Interesse Deutschlands

„Wir schaffen das“, lautete das Merkel-Motto zur Zuwanderung. Heute müsste es heißen: „Wir wissen Nichts.“ Die Bundesregierung ist nämlich außer Stande, die einfache Frage, wie viele „Flüchtlinge“ seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, obwohl sie bereits in einem anderen Land des Dublin-Abkommens Asyl beantragt hatten, zu beantworten. Die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion: „Angaben im Sinne der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor.“

Immerhin fördert das parlamentarische Nachbohren der Partei den skandalösen Zustand, dass seit 2015 genau 34.089 Flüchtlinge mit einer sogenannten „Wiedereinreisesperre“ nach Deutschland gekommen sind, zu Tage. Das sind Personen – so die Bundesregierung in ihrer Antwort –, die sich „mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag in Deutschland“ aufhalten und „seit dem 1. Januar 2015 wieder nach Deutschland eingereist waren“. Stichtag für diese Zahlenangabe ist der 30. Juni 2018.

Grund für dieses Detail der Migrationspolitik laut Merkel-Kabinett: „Die Bundesregierung hat im September 2015 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entschieden, bei Schutzsuchenden auf eine Zurückweisung an der Grenze zu verzichten.“ Diese Entscheidung stehe im Einklang mit § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes.

Dort heißt es: „Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung“ sei abzusehen, „wenn die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig“ sei. Allerdings erwähnt die Bundesregierung nicht, mit welchem Staat ein solcher Vertrag existiert.

Zutreffender ist daher, dass sie vom darauffolgenden Satz Gebrauch gemacht hat: Von einem Einreiseverbot könne abgesehen werden, „wenn es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ wichtig sei. Seinerzeit hatte die Bundeskanzlerin ihren Innenminister Thomas de Maiziere angewiesen, die Wiedereinreisesperren nicht zu berücksichtigen.

Das heißt also: Die Bundesregierung hat zehntausende Menschen unkontrolliert ins Land gelassen und Ausnahmen vom geltenden Recht gewährt, weil sie damit die „politischen Interessen“ Deutschlands gewahrt sieht. Die Massenzuwanderung in die Sozialsysteme und die damit einhergehende Kriminalität liegen also aus Sicht der Bundesregierung im Interesse unseres Landes. (WS)

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