Freitag, März 29, 2024
StartPolitikEuropaAbschiebung: 9/11 Terrorhelfer soll vorzeitig entlassen werden

Abschiebung: 9/11 Terrorhelfer soll vorzeitig entlassen werden

Am 11.9. 2001 fanden im brennenden New Yorker Welthandelszentrum etwa 3.000 Menschen den Tod. Die sechs Attentäter in den zu Waffen umfunktionierten Linienflugzeugen konnten wegen ihres religiös motivierten Selbstmordes nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden; wohl aber fanatische Mohammedaner aus der Unterstützerszene in Hamburg.

Der 44jährige Marokkaner Mounir al-Motassadeq, der seit 2001 mit Unterbrechungen in Hamburg in Haft saß, soll nun im Oktober vorzeitig entlassen und nach Marokko abgeschoben werden. Er saß etwa 15 Jahre in „Santa Fu“ (HH-Fuhlsbüttel).

Der Dschihadist, der stets den typischen Radikalen-Bart trägt, lebte seit 1993 in Münster und studierte ab 1995 in Hamburg-Harburg. Wieso der Araber überhaupt nach Deutschland hereingelassen wurde, ist unklar. In den 90ern waren die Grenzen aber noch nicht offen für jedermann; daher ist anzunehmen, dass der Glaubenskämpfer noch eine Ausbildungsabsicht vortäuschen musste. Im Jahr 2000 reiste der Terrorunterstützer über die Türkei nach Afghanistan zur militärischen Ausbildung.

2003 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen verurteilt, aber Anfang 2004 auf freien Fuß gesetzt. Im Herbst 2004 wurde neu verhandelt und al-Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Danach ging das juristische Spielchen mit Revisionen noch weiter. „Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, dass Attentäter in Amerika sind“, brüllte der Dschihadist im Gerichtssaal. 2006 dann erkannte der Bundesgerichtshof die Schuld des Arabers am Tod der getöteten Passagiere (246) an; 2007 erfolgte dann endlich das finale Urteil zu 15 Jahren Freiheitsentzug. Zuvor konnte der Terrorist, Staatsversagen schon damals, mit einer Meldeauflage frei in Deutschland leben; trotz, dass seine Familie bereits aus Deutschland geflohen war. Erst Ende 2006 wurde er festgesetzt.

Der korangläubige Terrorist und seine dienstbaren Geister versuchten auch 2007 noch einmal, das Urteil zu revidieren, was nicht gelang.

2014 lehnte der BGH eine vorzeitige Haftentlassung ab, da der al-Kaida-Helfer zu gefährlich sei. Nichtsdestotrotz wird er nun vor dem eigentlichen Haftende Ende Januar 2019 abgeschoben, sobald die Papiere vorliegen. Die Entlassungs-Vorziehung ist ein juristischer Kniff, um effektiv eine Einreisesperre durchzusetzen.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »