Samstag, April 20, 2024
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AfD-Politiker zu UN-Flüchtlingspakt: „Migranten zählen zum deutschen Volk, wenn …“

Der „Globale Pakt für Flüchtlinge“ wurde in der UN-Generalversammlung am Montag verabschiedet. Dieser soll helfen, besser auf große Fluchtbewegungen zu reagieren. Das bezweifelt der AfD-Abgeordnete Anton Friesen: Zusammen mit dem UN-Migrationspakt legitimiere dieses Abkommen die Einwanderungspolitik von 2015.

Der „Globale Pakt für Flüchtlinge“ wurde am Montag von 181 Ländern in der UN-Generalversammlung angenommen — darunter befindet sich Deutschland. Auch Österreich, wo es kurzfristig Irritationen wegen der Position zum Flüchtlingspakt gegeben hatte, stimmte dem Abkommen zu.

Bereits am 13. November wurde die entsprechende Resolution von 176 Ländern verabschiedet — darunter von allen EU-Mitgliedsländern. 13 Staaten nahmen an der Abstimmung nicht teil. Liberia, Eritrea und Libyen enthielten sich. Die USA lehnten das Papier ab. Es sei mit dem „souveränen Recht“ der Vereinigten Staaten unvereinbar, hieß es, auch wenn man viele Inhalte teile. Vor wenigen Tagen erklärte Ungarn, dass es dem Flüchtlingspakt nicht zustimmen werde.

Hoher Umsiedlungsdruck?

Im Vergleich zum Migrationspakt sei der Flüchtlingspakt weniger schlimm, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Friesen im Sputnik-Interview. Jedoch warnt er: Der Pakt sehe eine Umsiedlung von Flüchtlingen vor und würde den Druck für eine Umsiedlung auf Deutschland und andere europäischen Staaten erhöhen. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) gibt es aktuell weltweit über 1,2 Millionen Umsiedlungswillige.

Prima facie

„Zum anderen sehen wir die Problematik, dass dieser Flüchtlingspakt das legitimiert, was bereits 2015 passiert ist“, befürchtet Friesen. Und führt seine Befürchtung auf den 61. Punkt des Abkommens zurück: „Im Normalfall sind Personen vor ihrer Anerkennung als Flüchtling verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Furcht vor Verfolgung begründet ist. Im Kontext großer Fluchtbewegungen kann die Gewährung von Schutz aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (wie etwa die ‚prima facie‘-Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft) bei der Behandlung der Frage der internationalen Schutzbedürftigkeit behilflich sein, sofern der Staat es für angemessen erachtet“, heißt es in dem Flüchtlingsabkommen.

Als „prima facie“ werden dabei Fälle bezeichnet, bei denen alle Mitglieder einer Gruppe als Flüchtlinge anerkannt werden können, sofern nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist. Das könne laut dem UNHCR beispielsweise bei einer Massenflucht angebracht sein, bei der eine individuelle Anhörung nicht möglich ist und offensichtlich viele Menschen aus ähnlichen Gründen fliehen. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Fälle bei Flüchtenden aus dem Kosovo oder Darfur.

Für den AfD-Politiker heißt es nichts anderes, als dass „die Gewährung von Schutz ohne die dafür notwendige Prozedur vorgenommen werden kann“. Dieser Flüchtlingspakt diene im Nachhinein dazu, das, was 2015 passiert ist, zu legitimieren und sei ein „direkter Wink mit dem Zaunpfahl“.

Flüchtlinge sind keine illegalen Migranten

Jedoch beschäftigt sich der Flüchtlingspakt im Gegensatz zum UN-Migrationsabkommen ausschließlich mit den Flüchtlingen, wie sie im internationalen Recht definiert sind. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Flüchtling eine „Person, (…) die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann“.

Immer wieder stimmten AfD-Politiker und andere Vertreter von rechts-konservativen Parteien dieser Definition zu. Beklagt wurde ausschließlich die illegale Migration unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen. Das bestätigt auch der AfD-Abgeordnete Friesen.

Warum also Widerstand beim Flüchtlingspakt?

Der Globale Flüchtlingspakt sei im „Zusammenhang mit dem Globalen Migrationspakt“ zu sehen, erklärt Dr. Friesen. „Der UN-Migrationspakt verwischt eben leider diese Grenze zwischen legaler und illegaler Migration — damit auch zwischen anerkannten Flüchtlingen und anderen, die eben kein Recht hätten, sich bei uns aufzuhalten.“ 

Doch an welcher Stelle verwischt der „Globale Pakt für geordnete und sichere Migration“ die besagten Grenzen?

Zwar hätten Flüchtlinge und Migranten dieselben Ansprüche auf Menschenrechte und Grundfreiheiten, heißt es im UN-Migrationsabkommen: „Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht.“ Damit sind in diesem Papier die Rechte der Flüchtlinge deutlich definiert und von denen anderer Migranten abgehoben.

Die illegale Migration als Begriff taucht in dem Dokument tatsächlich an keiner Stelle auf. Doch einige der 23 Ziele, die im Dokument enthalten sind, wie die „Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten“, „Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ könnten die richtigen Mitteln sein, um die illegale Migration einzudämmen.

Recht auf Heimat in Deutschland?

Weiterhin bemängelt der Außenpolitiker der AfD, dass mit den beiden Abkommen das „Recht auf Heimat“ unterminiert werde, welches sich in mehreren völkerrechtlich bindenden Dokumenten findet — unter anderem auch im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte. Damit sei es eindeutig postuliert, „dass diese Veränderung der demografischen Situation, der demografischen Lage in einer Region, der kulturellen Zusammensetzung das Recht auf Heimat unterminiert“, betont der AfD-Politiker. Im Bundestag unterstrich er bei einer Rede: „Deutschland ist kein Siedlungsgebiet, sondern Heimat des deutschen Volkes und soll es auch bleiben.“

Nun bleibt die Frage, ob vielleicht sogar Flüchtlinge oder andere Migranten dieses „Recht auf Heimat“ in Ländern wie Deutschland haben können? Auf Nachfrage, wer denn zum deutschen Volk seiner Meinung nach gehöre, sagte der aus Kasachstan stammende Abgeordnete: „Dass für mich das deutsche Volk aus den deutschen Staatsangehörigen besteht — unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Religion. Natürlich können und sollten bestens integrierte Migranten dazugehören. Und sie leisten sehr viel für Deutschland. Das sollte man in der Tat anerkennen. Für mich stellt die deutsche Nation eine Willensnation dar. Also alle, die sich eben dazu bekennen, die bestens integriert sind, die sich kulturell intergiert haben, die sich ins Bildungssystem, ins Arbeitsleben hier integriert haben, die gehören natürlich auch für uns dazu.“

Quelle!: #zaronews

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