Freitag, März 29, 2024
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AfD: Schlagabtausch wegen Koranzitate laufen ins Leere

Berlin – Die AfD hat am Donnerstag einen gutgemeinten Versuch unternommen, mit einem Antrag, die im Koran enthaltenen „gesetzeswidrigen“ Inhalten zu verhindern. In einer 45minütigen hitzigen Debatte wurde der Antrag von allen Parteien erwartungsgemäß abgeschmettert. Wie die WELT berichtete hatte der Innenpolitische Sprecher der AfD, Gottfried Curio, zuvor gewaltverherrlichende Koranzitate aufgelistet, die homophobe, frauenfeindliche und antisemitische Aussagen enthalten und dabei bemerkt: „Wer solche gesetzwidrigen Aufrufe aktuell propagiert, macht sich strafbar.“ Denn so etwas sei „nicht einfach durch Freiheit der Religionsausübung geschützt“. Er forderte daher die Bundesregierung, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzwidrigen Inhalten und Aufrufen zu unterbinden“.

Die geschickteste Abfuhr handelte sich Curio vom FDP-Mann Martens ein, der in sophistischer Manier der AfD recht gab. So bedeute Religionsfreiheit zwar, „dass du glauben kannst, was du willst“. Aber handeln dürfe man nur in den Grenzen des Rechts. „Es ist völlig egal, ob ein Moslem seine Ehefrau unter Berufung auf den Koran schlägt oder ob ein evangelikaler Christ seine Kinder unter Hinweis auf ein biblisches Züchtigungsrecht verprügelt. Beide bekommen es mit dem Rechtsstaat zu tun.“

Curios mögliches Ansinnen nicht den Koran zu verbieten – denn das ist unmöglich – aber deren Auswirkung als politischer Islam in Bezug auf die Rechtsordnung zu kritisieren, machte indes ein Artikel des DOMRADIOS deutlich, der eine KNA-Meldung wiedergibt.

„Scharia und Islam gehörten nicht zum deutschen Rechtsstaat und seien nicht in die Werteordnung integrierbar. Der „Euro-Islam“ sei eine Utopie.“

Genau dieses Scharia-System, dass ja in der Praxis Anwendung findet, hätte stärker thematisiert werden müssen. In die Falle, den Koran auf den Index zu setzen, sind bereits vor mehr als zehn Jahren viele Islamkritiker getappt. 2006 erstattete ein Mitglied des BDB (Vorläuferorganisation der Bürgerbewegung Pax Europa) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Anzeige gegen eine Verbreitung des Korans. Hier die von Heise wiedergegeben Zurückweisung der Anzeige:

„Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwältin Dr. Kühne, die von der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahrens gemäß § 152 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO absah, stellt der Koran „eine Schrift im Sinne der §§ 130 Abs. 2, 166 Abs. 1 StGB dar, deren Verbreitung – unabhängig vom Inhalt und seiner jeweiligen Interpretation – jedoch nicht strafbar ist.“

Die Staatsanwältin argumentierte in ihrer Ablehnung mit der nach einem BGH-Urteil von 1963 stark eingeschränkten Strafbarkeit vorkonstitutioneller Schriften.  Im Falle des Korans gäbe es zudem eine mangelnde Zielgerichtetheit einer Verwirklichung der verfassungsfeindlichen Ziele speziell in der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin ist der Koran durch den Artikel 4 des Grundgesetzes geschützten Religionsfreiheit kein Fall für den Index.

Im Klartext: Der Koran wird behandelt wie Karl May, das Kommunistische Manifest oder Clausewitz vom Kriege. Auch in diesen Büchern geht es um Gewalt. Der Level hängt hoch. Dass man nach fast 15 Jahren diesen alten Kakao wieder aufwärmt, wird sicher manchen altgedienten Islamkritiker wundern. Aber nur wenige aus dieser Frühzeit haben es via AfD in den Bundestag geschafft. Manchmal ist das ein Manko. (KL)

Quelle!:

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