Donnerstag, April 25, 2024
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Algerien, Tunesien und Marokko keine sicheren Herkunftsstaaten – Was die Grünen-Partei verschweigt

Algerien, Tunesien und Marokko werden zunächst nicht zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Der Bundesrat hat den Plan der Bundesregierung gestoppt. Doch die Gegner der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten verschweigen etwas.

Jedes Jahr reisen Tausende Marokkaner, Algerier und Tunesier unerlaubt und ungehindert nach Deutschland. Sie durchlaufen bis auf wenige Abgewiesene ein aufwendiges Asylverfahren. Für sie endet dies fast immer mit der Ablehnung.

Dennoch hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung durchfallen lassen, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Der Entwurf erhielt nicht die notwendige Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen in der Länderkammer.

Bis auf Baden-Württemberg hatten Landesregierungen mit grüner und auch Linken-Beteiligung Bedenken gegen den Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung. Bundesregierung oder Bundestag können nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Im März vergangenen Jahres hatte der Bundesrat erstmals zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mai verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung. Das Vorhaben war im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden, weil keine Mehrheit dafür anzusehen war. Auf Antrag Bayerns wurde das Gesetz jetzt, im Wahljahr 2017, wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt, obwohl immer noch keine Mehrheit in Sicht war.

Was die Grünen-Partei verschweigt

Was die Gegner der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten laut „Welt“ aber oft verschweigen ist, dass es dabei nicht um den Ausschluss vom Asylverfahren oder um die Aussage, dass das Leben in diesen Staaten für jeden sicher ist, geht.

Vor allem die Grünen stemmen sich gegen die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer. Doch würde ein solcher Beschluss die Arbeit für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und für die Verwaltungsgerichte erleichtern. Sie wären von einer umfassenden Prüfung jeden Einzelfalls entlastet. Stattdessen würde das BAMF und die Gerichte prüfen, ob im Einzelfall die Regelvermutung widerlegt ist, was einfacher und schneller möglich ist.

Die Bürger sogenannter sicherer Herkunftsstaaten können weiterhin Asylanträge stellen. Diese werden nur schneller bearbeitet. In der Regel werden solche Anträge abgelehnt.

Mit der Einstufung von Staaten zu sicheren Herkunftsländen erhöhen sich auch die Chancen, die ausreisepflichtigen Ausländer tatsächlich abzuschieben.

Ende 2016 waren 1515 Asylbewerber und Flüchtlinge aus Tunesien ausreisepflichtig, ebenso 3736 Marokkaner und 3.784 Algerier. Tatsächlich abgeschoben werden aber nur wenige und: je länger ein unbegründet Schutzsuchender in Deutschland bleibt, desto größer ist seine Chance auf Verbleib.

Beitragsbild: FADEL SENNA/AFP/Getty Images)

Quelle: (so/dpa)

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