Donnerstag, März 28, 2024
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Armut verletzt Menschenrechte von Millionen in Deutschland – Bericht für UN

Erfolgsmeldungen über die deutsche Wirtschaftsentwicklung täuschen über die Armut von Millionen in der Bundesrepublik – und damit über Menschenrechtsverletzungen hinweg. Darauf macht die Nationale Armutskonferenz (NAK) mit einem Bericht aufmerksam. Sie zeigt, dass sinkende Arbeitslosigkeit nicht hilft, Armut zu vermeiden.

Sinkende Arbeitslosenzahlen und wirtschaftlichen Aufschwung – das meldet die Bundesregierung seit einiger Zeit als Erfolg ihrer Politik. Verschwiegen wird dabei, dass immer mehr Menschen zwar wieder beschäftigt werden, aber zu niedrigen Löhnen und Gehältern. Zu den Folgen gehört, dass wer Arbeit hat, nicht vor Armut sicher ist: „In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der ‚working poor‘ an allen Erwerbstätigen von 4,8 Prozent auf 9,6 Prozent.“ Darauf machte Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (NAK), am Freitag in Berlin aufmerksam.

Das betrifft gegenwärtig mehr als vier Millionen Menschen, die zwar Arbeit haben, aber nicht genug verdienen, um davon leben zu können. „Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, so NAK-Sprecherin Eschen. „Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird.“Eschen, die auch Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist, stellte den Parallelbericht der Armutskonferenz zum Bericht der Bundesregierung an den Sozialausschuss der Vereinten Nationen vor. Letzterer wird am 25. September an das UN-Gremium in Genf übergeben und erläutert. Die NAK beteiligt sich den Angaben nach zum ersten Mal am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt.

„Menschenrechtliches Problem“

Der eigene Bericht zeige, inwiefern Armut in Deutschland auch ein „menschenrechtliches Problem“ darstelle, so Eschen. Sie beschrieb, was das konkret bedeutet: Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sei das nicht für alle Menschen selbstverständlich. „Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor“, heißt es in einer entsprechenden NAK-Pressemitteilung dazu. „Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.“

Die NAK-Sprecherin erinnerte an die Debatte um die Essener Tafel Anfang des Jahres. „Damals drängte sich einem die Frage auf, wie es so weit kommen konnte, dass armutsbetroffenen Gruppen so gegeneinander ausgespielt werden. Und das in einem reichen Land wie Deutschland.“ Der Vorfall in Essen habe gezeigt, „wie viele Menschen nicht genug zum Leben haben und auf ehrenamtliche Hilfsangebote angewiesen sind. Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete. Die Verantwortung liegt aber bei der Politik.“

Eschen hob hervor: „Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte. Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.“

„Mindestlohn anheben“

Die Ursachen für Armut trotz Arbeit sieht die NAK laut ihrer Sprecherin „vor allem in einem starken Zuwachs von prekären Beschäftigungsverhältnissen und einem wachsenden Niedriglohnbereich. Besonders problematisch sind die Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten.“ Es handele sich meist um „berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen.“ Eschen warnte: „Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung.“

Deshalb fordere die Armutskonferenz einen höheren gesetzlichen Mindestlohn, um der wachsenden Erwerbsarmut zu begegnen. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 pro Stunde. Erforderlich seien zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und eine bessere Absicherung von Risiken der Arbeitslosigkeit. Die NAK verlangt außerdem, gegenüber Arbeitslosen auf Sanktionen und Druck zu verzichten „und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen“.Die NAK-Sprecherin stellte angesichts von falschen Vorstellungen in der Öffentlichkeit klar: „Die Hartz-IV-Regelsätze sind zu niedrig, um ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen sogar noch darunter.“

Nützliche Migranten ohne Schutz

Viele EU-Bürger, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten oder nur kurzfristige Beschäftigungen ausüben, würden seit 2016 von existenzsichernden Leistungen ganz ausgeschlossen – „mit dramatischen Auswirkungen, wie wir von unseren Sozialberatungsstellen wissen“.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (NAK), bei einem Pressegespräch im März
© SPUTNIK / TILO GRÄSER
Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (NAK), bei einem Pressegespräch im März

Besonders Menschen, die zur Arbeitssuche aus Osteuropa nach Deutschland kommen, würden nicht immer ein dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis finden. „Bei Verlust des Arbeitsplatzes führt dies oftmals zu großer materieller Not, bis hin zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit“, so Eschen. „Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe handelte es sich im Jahr 2016 bei zwölf Prozent der Wohnungslosen um EU-Bürger.“

Die NAK-Sprecherin gab zu bedenken, „dass die deutsche Wirtschaft von diesen Migranten enorm profitiert. Sehr viele Branchen wären ohne Einwanderung aufgeschmissen, wie etwa die Landwirtschaft, das Bau- oder Gaststättengewerbe.“ Die Armutskonferenz fordere, das Recht auf Gesundheit von EU-Migranten zu gewährleisten. Dazu gehöre, die Kosten für alles medizinisch Notwendige durch Krankenversicherungsleistungen auch für Menschen aus anderen EU-Ländern sicherzustellen.

UN-Sozialausschuss prüft

Jeder Staat, der den UN-Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Danach veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Bundesregierung wird sich am 25. September in Genf den kritischen Fragen des UN-Sozialausschusses stellen.

Die Nationale Armutskonferenz (NAK) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Betroffeneninitiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

Quelle!:

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