Donnerstag, März 28, 2024
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Asylbehörden lehnten Software zur Spracherkennung ab

Nach Informationen der FAZ hat das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine Spracherkennungs-Software verzichtet. Diese soll die Herkunft von Flüchtlingen feststellen können. Damit hätten Fälle aufgedeckt werden sollen, in denen Asylwerber falsche Angaben zu ihrer Herkunft machen.

Schon 2016 soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die hochentwickelte Software zur Testung angeboten worden sein. Grund für die damalige Ablehnung seien nach Datenschutzbedenken gewesen.

Automatische Sprach- und Dialekterkennung

Die Angebote der Spracherkennungssoftware stammen laut Angaben der Behörden sowohl von deutschen als auch von israelischen IT-Unternehmen. Die Software soll eine automatische Sprach- und Dialekterkennung beinhalten, die eine geographische Zuordnung der Sprachproben möglich macht. Das könnte sich vor allem deswegen als hilfreich erweisen, weil zwei von drei Asylwerbern ohne Papiere bei den Behörden erscheinen. In vielen Fällen vertrauen die Behörden auf die Angaben der Asylwerber ohne Möglichkeit, diese zu überprüfen.

„Datenschutzrechtliche Bedenken“

Das Bundesministerium bestätigte nun, dass die Behörden mittlerweile daran arbeiten, die Software für einen systematischen Einsatz zu prüfen. „Das Bamf betreibt aktuell eine technische Erprobung der Nutzung der Bildbiometrie und Dialekterkennung“, so das Bundesinnenministerium. Ein Pressetermin zum Thema wurde allerdings Mitte Mai ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Als weitere Maßnahme zur Identitätsfeststellung wurden kürzlich auch behördliche Handydurchsuchungen vom Bundestag beschlossen. Während längst am „gläsernen Bürger“ gearbeitet wird, sprechen die Behörden hier von „datenschutzrechtlichen Bedenken“. Die Folge ist, dass im vorliegenden Gesetz nur Volljuristen diese Handydurchsuchungen vornehmen dürfen.

Beitragsbild: CCO

Quelle: Info Direkt

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