Donnerstag, April 25, 2024
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Asylbetrug? – Verwirrspiel um „Kurden aus Syrien“ als „ukrainische Familie“

Eine ukrainische Familie hat angeblich 2014 in Deutschland Asyl beantragt und sich dafür als syrisch ausgegeben. Das hat die Onlineausgabe der Zeitung „Die Welt“ am Sonntag gemeldet. Bei der Gerichtsverhandlung im Verwaltungsgericht Münster am Montag hat der Vater der Familie Beweise dafür vorgelegt, dass sie Kurden aus Syrien sind.

Berichten zufolge hatte der Familienvater und Kläger im Flüchtlingsheim damit geprallt, dass er trotz seiner fehlenden syrischen Staatsbürgerschaft und der ukrainischen Herkunft den Status als Flüchtling bekommen habe. Nachdem sich das bis in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herumgesprochen hatte, wurde der Asylantrag dann aber doch abgelehnt. Nun klagt die Familie gegen die Entscheidung des Amtes und stützt sich dabei auf den Vertrauensschutz.Im Gerichtsprozess sei es um den Rücknahmebescheid den Status der Familie als Flüchtlinge betreffend gegangen. Gegen diesen Bescheid sei geklagt worden, erklärte die Richterin am Verwaltungsgericht Münster, Svenja Kreft, auf Anfrage: „Es gab einen Hinweis des Kreises Borken, der wiederum einen Hinweis der Stadt Rhede bekommen hat, dass die Kläger eventuell keine syrischen Staatsangehörigen sind.“

Das reichte dem BAMF bereits, um der ganzen Familie den Flüchtlingsstatus zu entziehen. Die Familie sei schockiert, meint der Rechtsanwalt des Klägers, Baris Yesil, im Sputnik-Interview:

„Ich bin der Meinung, dass mein Mandant die Fragen des Gerichts und des Bundesamtes richtig beantwortet hat. Er konnte zweifelsfrei auch sein Dorf, seine Nachbarn gut und detailliert beschreiben. Wir haben Geburtsnachweise, Familienbücher aus Syrien und vieles mehr. Es ist eine absurde Denunziation eines Arabers, die hier ausreicht, um die Anerkennung als Flüchtling zurückzunehmen.“

Dennoch bestand das Gericht darauf, einen Sprachgutachter zu beauftragen, anhand der Sprache des Klägers festzustellen, aus welcher Ecke Syriens oder Kurdistans er stammt. Das Sprachgutachten hält der kurdischstämmige Rechtsanwalt für sinnlos und eine Einschätzung der Herkunft anhand der Sprache nicht für möglich. Allein in der syrischen Region Rojava würden vier bis fünf Mundarten gesprochen werden und somit seien nur sehr schwer Dialekte der kurdischen Sprache zuzuordnen, so Yesil.

Pässe oder Ausweise in der Form, wie es die in Deutschland gibt, gebe es für Kurden in Syrien nicht, da die meisten Kurden vor dem Zweiten Weltkrieg in Syrien gar nicht registriert wurden, erklärte der Anwalt weiter. „Das waren ursprünglich Kurden aus der Türkei. Diese sind dann Anfang des 19. Jahrhunderts nach Syrien gekommen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind sie dort geblieben, aber der syrische Staat hat diese Kurden nie als Syrer anerkannt und auch nicht registrieren lassen. Erst nach dem Krieg sind einige registriert worden, aber die meisten sind papierlos geblieben.“ Zu diesen Kurden würde auch die Klägerfamilie zählen.„Die Familie hat sich darauf verlassen, dass sie in Deutschland anerkannt wurden und entsprechend haben sie ihr Leben ausgerichtet“, betonte der Rechtsanwalt. Beide Elternteile würden sozialversicherungspflichtig arbeiten und die Kinder ganz normal zur Schule gehen. Mit der Aberkennung des Flüchtlingsstatus würde das BAMF die Lebensgrundlage der Familie entziehen. „Sie würden dann wahrscheinlich nur eine Duldung erhalten und könnten nicht mehr arbeiten“, bemängelte Yesil. Und wohin wollen sie die Familie abschieben? Nach Syrien können sie nicht. In die Ukraine werden sie die Familie unmöglich abschieben können, weil sie keine ukrainischen Papiere oder sonst irgendwelche Nachweise haben.“

https://soundcloud.com/sputnik-de/interview-mit-baris-yesil-rechtsanwalt-der-kurdischen-familie

Beitragsbild: © Sputnik/ Stringer

Quelle: Sputnik Deutschland

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