Donnerstag, April 25, 2024
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Asyldebatte – Deutschland hat schon längst seine Souveränität verloren

Wieder einmal werden die Bürger in Deutschland Zeuge eines Affentheaters, einer Scheindebatte. Und wieder geht es um das Überlebensthema „Asyl“. Der Wirtschaftspopulist Friedrich Merz hatte sie angestoßen, allerdings nur, um die AfD zu ärgern und wohl wissend, dass er nur dummes Zeugs von sich gegeben hatte. Auch deshalb hat er seine Aussagen ganz schnell relativiert.

Sicherlich ist ihm ebenfalls bewusst gewesen, dass Deutschland auch bei diesem Thema schon längst seine Souveränität verloren hat:

Asylrechtsexperten und Europarechtler rücken die Aussagen von CDU-Politiker Friedrich Merz zum Asylrecht denn auch gleich gerade. „Das stimmt so nicht“, sagte der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer dem „Handelsblatt“. Im Rennen um den CDU-Vorsitz hatte Bewerber Friedrich Merz auf der CDU-Regionalkonferenz am Mittwoch im thüringischen Seebach bei Eisenach gesagt: „Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat.“

Die verfassungsrechtliche Garantie eines subjektiven Rechts auf Asyl sei „keine deutsche Besonderheit“, so Mayer. Schon in der EU fänden sich in nächster Nähe sehr wohl Gegenbeispiele, etwa Italien und Portugal. „Die Aussage von Friedrich Merz stiftet in der Öffentlichkeit Verwirrung“, sagte auch Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Münchener Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.

Das „Individualrecht auf Asyl“ besage, dass Asylsuchende theoretisch zur Durchsetzung ihrer Rechte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Diese Möglichkeit unterliege aber strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und gelte etwa auch in Frankreich, Italien oder Portugal. „Auch hier hat das Asylrecht Verfassungsrang“, sagte Hruschka dem „Handelsblatt“.

„Die Aussage geht nicht nur am Thema vorbei, weil sie den Eindruck erweckt, die Berechtigungen nach dem Grundgesetz seien eine Ausnahme“, so Mayer. In der EU komme es heute ohnehin auf die europäischen Garantien an. Denn die Mehrzahl der Staaten gewähre Flüchtlingen Aufnahme auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht selten dann aber auf Grundlage einfachgesetzlicher ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften.

„Anders formuliert: Es ist irreführend, wenn man suggeriert, die (erneute) Änderung des Asylrechts des Grundgesetzes sei eine entscheidende Stellschraube“, so Mayer weiter. Das Ganze sei eine Scheindebatte, meint auch Asylrechtsexperte Hruschka. Auch der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sagte, dass das deutsche Asylgrundrecht in der Praxis weithin von Regelungen der Europäischen Union und von der Genfer Flüchtlingskonvention überlagert werde, die eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze in Länder verböten, in denen ihnen politische Verfolgung droht. „Eine Abschaffung des Individualgrundrechts auf Asyl im Grundgesetz würde also nicht viel ändern, wäre aber von hoher symbolischer Bedeutung“, so Wieland.

Mit symbolischen „Lösungen“aber ist eine Asylkrise nicht zu bewältigen. Dass das Thema die Bürger allerdings beschäftigt, erkennt man an dieser Umfrage:

Die Mehrheit der Deutschen ist offen für eine Debatte über das Asylrecht. 40 Prozent der Befragten wollen über die praktische Umsetzung debattieren, nicht aber über die Verankerung im Grundgesetz. Über die Verankerung im Grundgesetz wollen nur 20 Prozent der 656 Befragten diskutieren.

Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Yougov am Donnerstag ebenfalls für das „Handelsblatt“ durchgeführt hat. Etwa ein Viertel der Befragten (24 Prozent) hält die von Friedrich Merz angestoßene Debatte für unnötig. 11 Prozent der Befragten waren sich unsicher oder wollten keine Angaben machen.

Die Grünen und Linken spielen in diesem Affentheater natürlich mit und weisen nochmals daraufhin, dass Deutschland selber überhaupt nichts mehr entscheiden darf:

Die SPD wies Friedrich Merz‘ Vorstoß denn auch gleich scharf zurück. „Für die SPD gibt es beim Grundrecht auf Asyl keinen Redebedarf. Das ist für uns unantastbar“, sagte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auffällig sei, dass im CDU-internen Wettkampf alle drei Kandidaten verzweifelt versuchten, sich von der Politik Angela Merkels abzugrenzen. „Im Rennen um den CDU-Vorsitz scheint es nur noch darum zu gehen, sich möglichst weit von Angela Merkel zu distanzieren“, so Klingbeil weiter.

Auch die Grünen-Chefin Annalena Baerbock kritisierte Merz für seine Äußerungen. „Es ist nicht klar, welches konkrete Problem er mit seinem Vorstoß lösen will. Jedenfalls scheint an Herrn Merz vorbeigegangen zu sein, dass das Asylgrundrecht in Deutschland bereits seit der Asylrechtsänderung von 1993 eingeschränkt ist“, sagte Baerbock den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).

Im vergangenen Jahr hätten gerade einmal 0,7 Prozent der Schutzsuchenden Asyl auf Grundlage des deutschen Asylgrundrechts erhalten. Der Großteil, nämlich knapp 20 Prozent, habe dagegen Flüchtlingsschutz aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Diese gelte auch im Rest der EU. „Herr Merz suggeriert also fälschlicherweise, das deutsche Asylrecht würde weit über das europäische Recht hinausgehen“, warf Baerbock dem Ex-Unionsfraktionschef vor.

In allen EU-Staaten werde aber bereits heute das Asylrecht gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet. „Dieses geht zum Teil sogar über das deutsche Asylgrundrecht hinaus. Diese Fakten sollte auch Herr Merz wahrnehmen.“ Die FDP erteilte Merz` Äußerungen ebenfalls eine klare Absage. „Es ist offensichtlich dem CDU-internen Machtkampf geschuldet, dass Friedrich Merz hemmungslos sogar am Menschenrecht auf Asyl rumdoktern will. Das Recht auf Asyl als Teil des Grundgesetzes ist mit der FDP selbstverständlich nicht verhandelbar“, sagte FDP-Vizechefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann der „Welt“ (Freitagsausgabe).

Es sei Teil des christlichen humanen Menschenbildes. „Herr Merz diskreditiert sich damit bereits jetzt als möglicher neuer Chef der CDU, wenn er aus machtpolitischen Kalkül gefährlichen rechten Strömungen das Wort redet und gesellschaftsfähig machen will“, so Strack-Zimmermann weiter. Klar wurde auch aus der Linken-Fraktion Kritik an Merz` Vorstoß laut. „Friedrich Merz legt die Axt an die letzten Reste des Asylrechts an und will sich so offensichtlich an AfD-Wähler anbiedern“, sagte der verfassungspolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, Niema Movassat der „Welt“ (Freitagsausgabe).

Davon profitiere am Ende aber nur die AfD. „Offenbar haben weite Teile der Union nur noch ein Thema: Migrationsabwehr“, so Movassat weiter. Die Bevölkerung erwarte aber Konzepte gegen Altersarmut, teure Mieten und den Pflegenotstand. „Da hat kein einziger der Kandidaten der Union Antworten“, so der Linken-Politiker weiter.

Allerdings bekommt Merz auch Unterstützung:

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, hat die vom früheren Unionsfraktionschef Friedrich Merz angestoßene Debatte über das Asylrecht begrüßt. „Friedrich Merz hat mit seinem Vorstoß völlig Recht, wenn er die Disharmonie zwischen europäischem und nationalem Asylanspruch kritisiert“, sagte Walter dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Solange dieser Konflikt nicht aufgelöst ist, werden Länder wie Deutschland mit zusätzlichem Individualrecht auf Asyl weiterhin Magnet für die ohne Binnengrenzkontrollen nicht in den Griff zu kriegende Sekundärmigration sein.“

Walter sieht vor allem auch deshalb Handlungsbedarf in der Asyl-Frage, damit die Reisefreiheit innerhalb Europas dauerhaft erhalten bleiben könne. Hierzu müsse man „nicht nur den Schutz der Außengrenzen mit Hilfe von Frontex unter Beteiligung der Bundespolizei sicherstellen“, sagte der Polizeigewerkschafter. Es müssten auch die europäisch vereinbarten Regeln in allen Staaten Europas einheitlich angewandt werden.

„Dazu müssen gegebenenfalls auch bislang gültige nationale Regeln auf den Prüfstand gestellt werden.“ Walter betonte die Vorteile, sollte Merz sich mit seinen Vorschlägen durchsetzen. „Dann könnten wir als Bundespolizei bei unserem Einsatz an den Grenzen wie unsere Kollegen in anderen EU-Staaten auch wieder effektiver arbeiten und illegale Einreisen tatsächlich verhindern, statt die Mehrzahl der Migranten an der Grenze weiterhin nur zu registrieren und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Inland weiterzuleiten.“

Nach Einschätzung des Berliner Politikwissenschaftlers Oskar Niedermayer dürfte der Vorstoß von Merz der AfD kaum in die Hände spielen. „Ich glaube nicht, dass eine offene und differenzierte Debatte die AfD stärkt, im Gegenteil: sie würde aufzeigen, dass ihre plakativen Standpunkte der Komplexität des Problems nicht gerecht werden“, sagte Niedermayer dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). So verwiesen die Überlegungen von Merz auf den „Grundwiderspruch zwischen nationalen Alleingängen und europäischen Lösungen“, der die deutsche Flüchtlingspolitik von Anfang an geprägt habe.

In den Reaktionen auf Merz werde nun wieder das deutsche Grundrecht auf Asyl betont. „Eine echte Lösung des Problems kann aber nicht darin bestehen, den Grundwiderspruch durch eine Flüchtlingspolitik à la Carte aufzulösen, bei der man europäische und nationale Lösungen allein danach kombiniert, ob sie die jeweilige eigene Haltung stützen“, gab Niedermayer zu bedenken.

Fazit für diese Scheindebatte: Es wird sich überhaupt nichts ändern beim Asylrecht. Mit oder ohne Merz, da kann man herumreden, wie man will.

@jouwatch

Quelle!:

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