Freitag, April 19, 2024
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Aus einer Million Flüchtlinge könnten sieben werden: So funktioniert der Familiennachzug

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Derzeit erreichen viele junge, männliche Flüchtlinge Deutschland. Viele von ihnen wollen ihre Familien nachholen. Deshalb zeigen die aktuellen Flüchtlingszahlen nicht das ganze Bild. In einem internen Bericht heißt es nun, dass aus 920.000 Flüchtlingen so 7,36 Millionen werden könnten. FOCUS Online erklärt den Familiennachzug.

  • Ehegatten und minderjährige Kinder dürfen nachziehen
  • Großeltern, Onkel und Tanten haben keinen Anspruch
  • Experte Jochen Oltmer wehrt sich gegen Zahlenspiele

Die Prognosen sind alarmierend: 

Unbekannte Autoren eines Behördenpapiers, aus dem die „Bild“-Zeitung zitiert, erwarten bis zum Ende des Jahres weitere 920.000 Flüchtlinge in Deutschland – allein für den Zeitraum von Oktober bis Dezember.

Viele von ihnen wollen ihre Familien nachholen. So könnten nach Berechnung der Behörden aus 920.000 Menschen 7,36 Millionen Asylberechtigte werden.

„Auf Grund der familiären Strukturen in den Herkunftstaaten des Nahen Ostens“ müsse davon ausgegangen werden, dass jeder anerkannte Flüchtling in Deutschland vier bis acht Familienmitglieder nachziehen lassen könnte, heißt es in dem Dokument.

Familienministerin Schwesig rechnet mit Frauen und Kindern

Auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) rechnet damit, dass „sehr viele Frauen und Kinder nachkommen“, wie sie in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. Doch wie funktioniert der Familiennachzug überhaupt?

Was sind die Voraussetzungen?

Den Familiennachzug regelt das 2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz. Wer seine Familie nachholen will, muss im Besitz des Aufenthaltstitels sein. Außerdem wird von ihm erwartet, dass er über genügend Wohnraum verfügt und in der Lage ist, den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern.

Wer darf nachziehen?

Kinder: Flüchtlinge dürfen ihre Kinder nachholen, sofern diese noch minderjährig und nichtverheiratetoder verwitwet sind. Beide Eltern oder der Elternteil mit dem Sorgerecht müssen eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

∙ Ehepartner: Beide Ehepartner müssen volljährig sein. Der nachziehende Ehepartner sollte außerdem grundlegende Deutschkenntnisse vorweisen können, zum Beispiel nach dem Weg zu fragen. Die Ehe muss auch in Deutschland rechtsgültig sein – Ehen, die zum Beispiel nach Stammesrecht geschlossen wurden, werden nicht anerkannt.

∙ Andere Angehörige: Eltern, Großeltern, Geschwister oder Tante und Onkel haben keinen Anspruch auf den Familiennachzug. Ausnahmen werden nur in einzelnen Fällen „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte“ gemacht. Die Entscheidung fällen die Behörden individuell.

Wie läuft der Familiennachzug ab?

Für die Einreise nach Deutschland muss der Ehepartner oder das Kind muss in der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Nach der Ankunft in der BRD müssen sich die Angehörigen beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Behörde anmelden. Dafür müssen sämtliche Dokumente vorliegen, darunter Heiratsurkunde und Geburtsurkunden.

Das sagt der Experte:

Jochen Oltmer, Professor für die Migrationsgeschichte an der Universität Osnabrück, warnt jedoch vor Alarmismus beim Blick auf den Familiennachzug. Die Prognosen der Behörde, auf die sich die „Bild“ beruft, seien mit Vorsicht zu bewerten: „Zu diesem Zeitpunkt stochern wir im Nebel, man kann keine sicheren Aussagen treffen“, sagt Oltmer zu FOCUS Online. Das liege vor allem daran, dass noch gar nicht klar sei, wie viele Flüchtlinge tatsächlich in Deutschland bleiben dürfen.

Auch das demografische Profil der Flüchtlinge erlaube keine konkreten Voraussagen oder Zahlenspiele. „Es sind viele Kinder, die jetzt zu uns kommen, da spielt Nachzug keine große Rolle“, erklärt Oltmer. „Das betrifft auch junge, unverheiratete Männer.“ Und schließlich wollten nicht alle Menschen, die jetzt Schutz in Deutschland suchen, auch bleiben: Die Geschichte zeige, dass eine dauerhafte Niederlassung „keinesfalls der Regelfall“ sei.

 Im Video: Die Kanzlerin trägt Kopftuch

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Verteiler: Focus

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