Freitag, März 29, 2024
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Baby für 5000 Euro angeboten: Familiengericht entscheidet über „Ebay-Baby“ aus Duisburg

Baby für 5000 Euro zu verkaufen. Die Anzeige im Internet löste vor zwei Wochen Entsetzen aus. Das Kind wurde schnell entdeckt, sein Vater hatte es angeboten. Ein Gericht entscheidet jetzt, ob das Mädchen bis auf Weiteres in einer Pflegefamilie bleiben soll.

Eine Familienrichterin befasst sich heute mit dem sogenannten Ebay-Baby von Duisburg. Das einzige Kind einer Flüchtlingsfamilie aus der Ruhrgebietsstadt war vor zwei Wochen auf der Kleinanzeigen-Handelsplattform im Internet zum Verkauf angeboten worden.

Die Kleine sei 40 Tage alt und solle 5000 Euro kosten, war dort zu lesen. Das Duisburger Jugendamt nahm das Baby aus der Familie und übergab es einer Pflegefamilie. Der 28 Jahre alte Vater gab drei Tage später zu, die Anzeige geschaltet zu haben. Es sei aber nur ein Scherz gewesen, behauptete er.

Das Duisburger Amtsgericht wird heute entscheiden, ob das Baby wieder in die Obhut seiner Eltern darf oder ob es zunächst weiter bei der Pflegefamilie bleiben soll. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

Der Verkäufer, Benutzername „Kühlschrank“, hatte die Anzeige am 11. Oktober mit vier Fotos veröffentlicht. Es handele sich um ein Kind namens Maria, war in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: „Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (…) verkaufen“. Mitarbeitern der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen war die Anzeige bereits kurz nach der Veröffentlichung aufgefallen. Sie sperrten das Inserat und informierten die Polizei.

Beamte durchsuchten einen Tag später die Wohnung der Familie, von der aus die Anzeige ins Internet gestellt wurde. Die Eltern mussten zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache. Da der Anschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt werden konnte, war zunächst unklar, wer die Anzeige aufgegeben hatte.

Erst drei Tage nach der Veröffentlichung ging der Vater zur Polizei und gab zu Protokoll, die Anzeige – angeblich als Witz – selbst aufgegeben zu haben. Auch übergab er den Ermittlern ein Handy, mit dem die Online-Annonce geschaltet worden sein soll. Die Auswertung des Mobiltelefons dauert noch an. Zunächst hatte der 28-Jährige behauptet, er habe das Gerät verloren.

Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. „Es muss von Amts wegen entscheiden, welche Maßnahmen im Hinblick auf das Kindswohl passieren müssen“, sagte Gerichtssprecher Rolf Rausch im Vorfeld der nichtöffentlichen Verhandlung.

(dpa)

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