Donnerstag, März 28, 2024
StartPolitikEUBahnbrechend: EuGH-Urteil: Asylansturm 2015 war illegal!

Bahnbrechend: EuGH-Urteil: Asylansturm 2015 war illegal!

Die Massenmigration der Jahre 2015 und 2016 setzt die Dublin-Regeln, wonach ein Flüchtling den Asylantrag im Erstland stellen muss, nicht außer Kraft. Der EuGH entschied am Mittwoch, dass im konkreten Fall Kroatien als Erstland für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz einer nach Österreich geflüchteten afghanischen Familie zuständig ist.

Das gilt im Fall Kroatiens auch für einen nach Slowenien weitergereisten Flüchtling. Als Begründung gibt der Europäische Gerichtshof an, dass die Flüchtlinge die Außengrenzen von Kroatien im Sinn der Dublin-III-Verordnung „illegal“ überschritten hätten. Die Flüchtlinge seien nicht im Besitz des erforderlichen Visums gewesen. Ein „illegales Überschreiten einer Grenze liege laut EuGH auch dann vor, wenn ein EU-Staat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet“.

„Eintrittsklausel“ als Ausnahme

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden könne, dass andere EU-Länder, einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind. Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU-Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

Organisierte „Beförderung“

Zum konkreten Fall: 2016 hatten ein syrischer Staatsangehöriger und die Mitglieder zweier afghanischer Familien die Grenze zwischen Kroatien und Serbien überschritten, obwohl sie nicht im Besitz des erforderlichen Visums waren. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU-Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen. Der syrische Einwanderer stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag und die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, so dass nach der Dublin-III-Verordnung die Behörden dieses EU-Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten. Der EuGH gab ihnen nun Recht.

Innenministerium fühlt sich „bestätigt“

Das österreichische Innenministerium sieht sich durch das EuGH-Urteil zur Gültigkeit der Dublin-Regeln voll bestätigt. Der Sprecher des Ministeriums, Karl-Heinz Grundböck, erklärte auf Anfrage der APA am Mittwoch, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin-Verordnung gültig und anzuwenden ist. Es sei grundsätzlich um die Rechtsfrage gegangen, ob im Zeitraum von September 2015 bis März 2016 auch bei jenen Flüchtlingen, die staatlich organisierte Einreisen hatten, von einer illegalen Einreise gesprochen werden könne. Der Europäische Gerichtshof „hat das vollinhaltlich bestätigt“, betonte Grundböck.

Tragweite wird nicht erkannt

Doch die Tragweite des Urteils wird in den Medien kaum erkannt. Wurde die Dublin-III-Verordnung während des Ansturms im Sommer 2015 tatsächlich nicht außer Kraft gesetzt, so wie das EuGH entschieden hat, so sind hunderttausende Migranten illegal nach Österreich, Deutschland und Skandinavien eingereist. Diese besitzen nun bereits Aufenthaltsgenehmigungen für diese Länder und warten nun auf die Entscheidung über ihren Asylantrag. Es ist auch davon auszugehen, dass viele von ihnen bereits einen positiven Asylbescheid bekommen haben, obwohl sie nach EuGH-Urteil ganz klar illegal eingereist sind. Diese Tragweite des Urteils wird in den Medien derzeit gekonnt verschwiegen.

Beitragsbild: Neuer Asylansturm: diesmal über den Brenner? (Symbolbild: By Joachim Seidler, photog_at from Austria (20150904 174) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons )

Quelle: Info Direkt

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