Donnerstag, April 25, 2024
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Bananenrepublik-Fahne in Obertrum: Polizei schritt ein

Baumeister Markus Voglreiter hatte in Obertrum eine besondere Fahne gehisst. Der Bundesadler trägt Bananen in seinen Klauen. Die Polizei fand das nicht lustig.

Ist Österreich eine Bananenrepublik? Seit dem Debakel um die Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl wird das Land jedenfalls immer öfter als solche bezeichnet. Vor dem Büro des Baumeisters Markus Voglreiter in Obertrum wehte schon seit geraumer Zeit die passende Flagge dazu: Drei Adler sind auf weißem Untergrund zu sehen. Statt Hammer und Sichel halten sie Bananen in ihren Klauen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde durch Medienberichte auf die Aktion aufmerksam – und fand sie nicht besonders lustig. Die Polizei Obertrum wurde in Bewegung gesetzt. Am Montag bekam Voglreiter Besuch der Beamten. Er musste die Fahne entfernen. „Der Besitzer wird nach § 248 des Strafgesetzbuches, wegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, angezeigt“, bestätigt die Polizei.

Voglreiter hat eine besondere Fahne gehisst. Bild: SN/VOGLREITER/KIWEK

Voglreiter hat eine besondere Fahne gehisst. Bild: SN/VOGLREITER/KIWEK

Künstler kreierte Bananenrepublik-Flagge

Die Idee zur Fahne entstand, als Voglreiter mit dem Hallwanger Künstler Manfred Kiwek beisammensaß und sie über Absurditäten in Österreichs Politik und Verwaltung diskutierten. „Wir haben uns recht gut amüsiert. Irgendwann kam die Idee, das künstlerisch umzusetzen“, erzählt Voglreiter. Kiwek zeichnete drei Entwürfe des Staatsadlers – alle drei haben Bananen in den Fängen. Und weil sich Voglreiter nicht entscheiden konnte, kamen alle drei Adler auf die Flagge. Anschließend wurde sie bereits vor seinem Büro, „The Car“ in Obertrum, gehisst.

Baumeister Voglreiter. Bild: SN/ROBERT RATZER

Voglreiter hat sich mit der Aktion nun ziemlichen Ärger eingehandelt. Er selbst versteht die Aufregung nicht. Er werde weiterhin Kunstprojekte unterstützen, sich aber nächstes Mal gut überlegen, selbst eines zu initiieren.

„Man darf den Humor nicht verlieren“

Der Unternehmer wollte mit seiner Aktion die überbordende Bürokratie in Österreich kritisieren. „Für einen Unternehmer ist das wirklich schlimm. Allein, dass wir in Österreich neun verschiedene Bauordnungen haben, ist Schwachsinn.“ Mit der Fahne wolle er aber auch zeigen, dass man nicht immer alles todernst nehmen darf. „Auch wenn man fast in die Verzweiflung getrieben wird: Man darf den Humor nicht verlieren“, ist er überzeugt.

Die Fahne wurde schon Monate vor dem Bundespräsidenten-Wahlchaos gehisst. In den vergangenen Wochen wurde er aber noch öfter auf die Aktion angesprochen. Voglreiter verkauft die Fahne auch – allerdings zum Selbstkostenpreis. Geschäft wolle er damit keines machen. Erst vor Kurzem habe er einen Nachdruck in Auftrag gegeben. „Ich habe schon österreichweit Anrufe bekommen. Ein Bürgermeister bestellte gleich ein Dutzend.“

Verfassungsgerichtshof plädiert für Meinungsfreiheit

Prinzipiell ist die Verwendung von Staatssymbolen in der Verfassung, im Wappengesetz und im Strafgesetzbuch geregelt. Bundesadler und die Flagge der Republik werden damit gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Laut Paragraf 7 des Wappengesetzes ist die Verwendung der Staatssymbole zulässig, „soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.“ Verstöße sind mit einer Geldstrafe zu ahnden. Auch Haft ist theoretisch möglich: „Wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen“, steht im Paragraf 248 des Strafgesetzbuchs.

Der Verfassungsgerichtshof stellte aber im Jahr 2009 in einem Grundsatzurteil fest, dass die ironisierende Verfremdung des Bundesadlers zulässig ist, solange damit keine „Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung“ erfolgt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehe vor. Anlass für das Urteil war der Fall einer kritischen Tiroler Fußball-Initiative. Der Bundesadler wurde von einem Ball am Kopf getroffen dargestellt.

Quelle: Salzburger Nachrichten

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