Donnerstag, April 25, 2024
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Bananenrepublik: Wie Bayern abgelehnte Asylbewerber im Land hält

Ohne rechtliche Grundlage wird im CSU-geführten Bayern nach dem Lust-und-Laune-Prinzip über den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber entschieden: Der abgelehnte Afghane Haschmat Haschami darf zum  Beispiel nur aufgrund der „Spurwechsel-Forderung der SPD“ bleiben. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.

„Wir werden den Spurwechsel durchsetzen“. So die Androhung der SPD-Chefin Nahles vor einem Monat, auch gegen den Widerstand der Union abgelehnten, aber angeblich gut integrierten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive zu eröffnen. Bislang jedoch gibt es hierfür noch keinerlei gesetzliche Grundlagen.

Das wiederum scheint im CSU-geführten Bayern keine Rolle zu spielen. Wie der BR berichtet, sollte Haschmat Haschami  eigentlich zurück in seine Heimat. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Weil sich aber für den abgelehnten Asylbewerber Politik, Pfarrer und Schule eingesetzt haben, hat die Zentrale Ausländerbehörde entschieden: Haschmat Haschami darf bleiben!

Die Entscheidung kam genau zu der Zeit, als die politische Diskussion um Nahles sagenumwobenen „Spurwechsel“ gerade hochkochte. Somit haben Haschmat und seine Ausbildungsstelle schon jetzt von einer Regelung profitiert, die es so noch gar nicht gibt, heißt es dazu im Frankenschau-Bericht.

Müßig zu erwähnen, dass der BR seiner journalistischen Pflicht nicht nachkommt und nicht nachfragte, wie das eigentlich möglich ist. Anscheinend hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit abgefunden, dass wir im Merkel-Jahr 2018 in einer Bananenrepublik leben, in der nach dem Lust-und-Laune-Prinzip entschieden wird. (SB)

blob:https://www.br.de/f1f0fa35-6e3a-41e4-9e04-9a6481fa146e

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