Donnerstag, März 28, 2024
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Bayern motiviert Bürger für Sicherheitswacht – Herrmann informiert Kabinett über 50 Prozent mehr Vergewaltigungen

Um den Herausforderungen der aktuellen Situation gerecht zu werden, will Bayern die Zahl der Mitarbeiter der Sicherheitswacht bis 2020 fast verdoppeln. Vor wenigen Tagen informierte Innenminister Herrmann das Kabinett über einen starken Anstieg der Vergewaltigungszahlen in Bayern.

Im Rahmen der Landeskonferenz verkündete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am heutigen Montag, 18. September, den deutlichen Ausbau der Bayerischen Sicherheitswacht.

Bis 2020 wollen wir die Zahl der Sicherheitswachtangehörigen bayernweit auf 1.500 aufstocken. Damit werden wir Bayern noch sicherer machen!“

(Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern)

Durch die sichtbare Präsenz soll auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden. Der Minister bietet dieses Konzept allen Kommunen in Bayern zur Prüfung im Ort an.

Unsere Bayerische Sicherheitswacht ist die ideale Einrichtung, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl einsetzen wollen. Unsere Polizeipräsidien stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite.“

(Innenminister Herrmann)

Dazu braucht man „möglichst viele engagierte Bürgerinnen und Bürger“ und hat das Höchstalter von 65 auf 67 Jahre angehoben, das des höchsten Eintrittsalters auf 62 Jahre. Der monatliche Mindesteinsatz wurde von 15 auf fünf Stunden reduziert, um das Angebot noch attraktiver und zeitlich flexibler zu gestalten.

Die Streifen sind vor allem auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen und Parks unterwegs. Die Aus- und Fortbildung, sowie Koordination der Einsätze übernimmt die Polizei.

Unsere Sicherheitswachtkollegen sind dabei weder Hilfspolizei noch Bürgerwehr. Vielmehr sollen sie bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, die dann unverzüglich einschreitet.“

(Innenminister Herrmann)

In Ausnahmefällen darf die Sicherheitswacht auch selbst eingreifen, um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, heißt es.

Hintergrund-Info: Die Bayerische Sicherheitswacht wurde im April 1994 ins Leben gerufen und nach einem erfolgreichen Pilotversuch 1997 dauerhaft eingerichtet. Seit 2010 können auch in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern staatliche Sicherheitswachten eingeführt werden. Umfangreiche Informationen zur Bayerischen Sicherheitswacht – von den Aufgaben bis hin zu den Voraussetzungen einer Bewerbung – können hier abgerufen werden.

[Info-Flyer: Die Bayerische Sicherheitswacht]

Herrmann informiert Kabinett

Die Sicherheitsbilanz für das 1. Halbjahr 2017 wurde von Innenminister Joachim Herrmann, CSU, dem Kabinett bekannt gegeben. Herrmann zeigte sich erfreut, dass Bayern „das Bundesland mit der niedrigsten Kriminalität und der höchsten Aufklärungsquote“ sei. Gleichwohl vermerkte der Minister, dass es in der Statistik einige Ausreißer gebe:

Am meisten macht mich besorgt, dass wir eine deutliche Steigerung bei Vergewaltigungen von Frauen in unserm Land haben. Das ist in dieser Massivität ein neuer Trend. Daran sind Asylbewerber und andere Zuwanderer beteiligt, aber auch eine Vielzahl von deutschen Tatverdächtigen.“

(Innenminister Herrmann)

Die Polizei werde in den nächsten drei Jahren weitere Stellen schaffen. „Wir brauchen noch mehr Polizei angesichts der aktuellen Herausforderungen“, so Herrmann. Außerdem werde die Polizei bestmöglichst ausgestattet, mit neuen Schutzanzügen und in den nächsten zwei Jahren mit neuen Waffen.

Unser Ziel ist, die Sexualstraftaten noch gezielter zu bekämpfen, auch in den Asylunterkünften. Neben einer erhöhten Polizeipräsenz gehören dazu auch gezielte Präventionsmaßnahmen. Fakt ist, dass dazu auch die wirksame Begrenzung der Zuwanderung und die konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber einen Beitrag leistet.“

(Innenminister Herrmann, Bayern)

Veränderungen 1. HJ 2016 zu 1. HJ 2017

Das 1. Halbjahr 2017 brachte es demnach auf 685 Vergewaltigungsfälle, was 222 mehr als im 1. Halbjahr 2016 (463 Fälle) sind. Dies stellt eine Steigerung um 47,95 Prozent dar.

Die Zahl der von Zuwanderern begangenen Vergewaltigungen verdoppelte sich. Sie stieg von 60 Fällen oder 13 Prozent im 1. HJ 2016 auf 126 Fälle oder 18,4 Prozent.

Beachtlich ist diese Zahl vor allem dadurch, dass die Zahl der Zuwanderer in Relation zur Gesamtbevölkerung gering ist.

Experte bezweifelt Vergewaltigungszahlen

Der zahlenmäßig starke Anstieg der Vergewaltigungen wird offenbar von Fachleuten bezweifelt, so der „BR“ in einem weiteren Artikel zum Thema.

So sagte Prof. Dr. Ralf Kölbel von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, demnach:

Als ich die Zahlen das erste Mal gesehen habe, dachte ich sofort, dass das nur zu einem geringen Anteil auf einem realen Anstieg beruhen kann.“

Wie Kölbel sagte, habe ihn der Anstieg der polizeilichen Daten nicht überrascht, dieser sei sogar zu erwarten gewesen.

Denn seit der Reform des Sexualstrafrechts sind schlicht und einfach mehr Verhaltensweisen strafbar geworden und schon deswegen war mit einem statistischen Anstieg an Anzeigen – nicht unbedingt auch an Verurteilungen – zu rechnen.“

 

Jedoch schränkte Kölbel ein, dass er auch nicht glaube, „dass der Anstieg von Anzeigen in Bayern allein auf der Gesetzesänderung, also allein auf der erweiterten Strafbarkeit“ beruhe, was nur ein Faktor sei.

Er erklärte, dass auch die im letzten Jahr öffentlich geführten Debatten eine Sensibilität und eine gestiegene Anzeigenbereitschaft in der Bevölkerung ausgelöst haben.

Die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität geriet erst im Januar 2017 in die Schlagzeilen, als der 26-jährige Deutsch-Türke Süleyman D., eine Studentin in der Damentoilette brutal vergewaltigte, wobei sogar der erst verheilte Arm der jungen Frau (25) erneut brach. Bei einem erneuten Vergewaltigungsversuch Tage später wurde der Mann dann aufgrund der Zeugenaussage des Opfers verhaftet. Im Juli wurde Süleyman D. zu fast sieben Jahren Haft in einer Psychiatrie verurteilt.

Anhang:

Strafgesetzbuch §177 – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) 1In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. 2Einbesonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(Quelle: Dejure.org)

Beitragsbild: welt.de

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bayern-motiviert-buerger-fuer-sicherheitswacht-herrmann-informiert-kabinett-ueber-50-prozent-mehr-vergewaltigungen-a2219068.html

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