Freitag, April 26, 2024
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Berlin: Prozess gegen U-Bahntreter neu aufgerollt – Schöffin nicht geeignet

Eine Schöffin im Prozess gegen den Berliner U-Bahntreter Svetoslav S. soll Leserbriefe mit zweifelhaftem Inhalt verfasst haben, so die Verteidigung. Deswegen wird sie jetzt wegen Befangenheit ausgewechselt.

Wegen der Befangenheit einer Schöffin wird der Prozess gegen den Berliner U-Bahntreter Svetoslav S. neu aufgerollt.

Das am Donnerstag begonnene Verfahren sei am Freitag ausgesetzt worden, die Hauptverhandlung werde am 26. Juni neu beginnen, erklärte die Berliner Justiz. Für die Neuverhandlung würden neue Schöffen benannt, die nun für befangen befundene Schöffin werde nicht erneut eingesetzt.

Verteidiger: Schöffin verfasste Leserbriefe gegen Jugendkriminalität und Migrationshintergrund

Das Gericht folgte damit dem Ablehnungsgesuch der Verteidigung des Angeklagten. Sie hatte die Unvoreingenommenheit der Schöffin bezweifelt, weil die Frau vor einigen Jahren in einem Leserbrief an eine Berliner Tageszeitung im Zusammenhang mit Jugendkriminalität die Kompetenz der zuständigen Behörden angezweifelt habe.

In einem weiteren Leserbrief soll sie sich in anderem Kontext unangemessen über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert haben.

Gericht: Frau war unerfahrene Hilfsschöffin

Die für solche Fälle zuständigen Großen Strafkammern sind in der Regel mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern, sogenannten Schöffen, besetzt. Die nun ausgewechselte Schöffin war dem Gericht zufolge eine unerfahrene Hilfsschöffin.

Ihr Einsatz am Donnerstag sei ihr erster bei einer Großen Strafkammer gewesen und ihr insgesamt zweiter Einsatz beim Landgericht Berlin seit ihrer Ernennung im Jahr 2014 überhaupt.

U-Bahntretter stammt aus Bulgarien

Dem 28-jährigen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Eine Überwachungskamera zeichnete am 27. Oktober vergangenen Jahres auf, wie er eine junge Frau auf der Treppe im Neuköllner U-Bahnhof Hermannstraße von hinten mit Wucht in den Rücken tritt, beim Sturz zuschaut und sich dann rauchend abwendet. Die Frau brach sich beim Abfangversuch einen Arm und verletzte sich am Kopf.

Dem aus Bulgarien stammenden Mann drohen nun wegen gefährlicher Körperverletzung bis zu fünf Jahre Haft. S. werden zudem exhibitionistische Handlungen vorgeworfen: Er soll sich in zwei Fällen vor insgesamt drei Frauen auf offener Straße entblößt und masturbiert haben.

Beitragsbild: Polizei Berlin/dpa

Quelle: (afp)

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