Freitag, April 19, 2024
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Beschlagnahmte Clan-Immobilien- Miete fließt weiter

Berlin – „Schlag gegen Clans“ titelten die Medien im Juli vergangenen Jahres. 77 Immobilien im Wert von über neun Millionen Euro – im Besitz eines libanesisch-kurdischen Familienclans – wurden damals von der Berliner Polizei beschlagnahmt. Die „Politik der Nadelstiche“ feiert sich und inszeniert eine Riesenshow unter dem Motto – guckt mal, wir tun was. Nun kommt heraus – die Mieteinnahmen fließen weiter – in den Libanon. 

Obwohl die Staatsanwaltschaft auch die Mietkonten einfrieren wollte, fließen die Einnahmen aus den Immobilien munter weiter an den Familienclan R. „Ein Stück aus dem Tollhaus. Rechtsstaat absurd“, so bringt es ein Kommentar in der Berliner Zeitung auf den Punkt.

Justizkreise hatten zuvor laut Tagesspiegel die Entscheidung bestätigt. Bei den auf Clankriminalität spezialisierten Ermittlern von der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt, sorge die Entscheidung für Frust. Auch vom Bund der Kriminalbeamten (BDK) wird Kritik in Richtung Regierende laut:„Die Politik der kleinen Nadelstiche ist öffentlichkeitswirksam, trifft aber am allerwenigsten das Segment der Organisierten Kriminalität. An der Stelle brauchen wir sehr viele hoch qualifizierte Kriminalisten“, so der BDK-Vorsitzende Sebastian Fiedler gegenüber der Berliner Morgenpost.

Eine Wohnungsverwaltung habe kürzlich wissen wollen, ob sie Mieteinnahmen aus den beschlagnahmten Immobilien in Höhe von 200.000 Euro in den Libanon überweisen darf. Jetzt kommt raus – der Weg für die Euros  gen Nahen Osten ist frei.

Ende vergangenen Jahres seien bei der Abteilung für Vermögensabschöpfung der Berliner Staatsanwaltschaft Bedenken laut geworden, die Mietobjekte unter Zwangsverwaltung zu stellen. Auch Generalstaatsanwältin Margarete Koppers soll den Geldfluss dem Vernehmen nach abgesegnet haben.

Die Beschlagnahme der Immobilien müsse erst gerichtsfest durchgesetzt werden, heißt es aus Justizkreisen. Ziel der Beschlagnahmung – ein Gerichtsurteil, dass der Stadt Berlin erlaubt, die Immobilien einzuziehen und dann auch die Mieteinnahmen zu kassieren, die jetzt in den Libanon überwiesen werden.

Eine Gesetzesänderung von 2017 erlaubt den Behörden Vermögen einzuziehen, wenn kein Zweifel daran besteht, dass es „aus kriminellen Handlungen stammt“ auch wenn ursprüngliche Straftaten noch nicht nachgewiesen sind.

Ein heikles Gesetz – denn es kehrt die Beweislast um. Bisher galt –  jeder Verdächtige ist bis zu seiner Verurteilung  unschuldig, die Strafverfolgungsbehörden müssen die Schuld nachweisen. Die Staatsanwaltschaft erwartet, dass sowohl das Gesetz wie auch der Berliner Fall vor höchsten Gerichten landet.

Der Berliner Clan R. steht laut Tagesspiegel unter dem Verdacht, 28 Millionen Euro aus Straftaten in die Immobilien gesteckt zu haben. Clanmitglieder müssen sich derzeit wegen des Diebstahls der Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum im März 2017 vor dem Landgericht verantworten. Ein weiteres Clan-Mitglied war 2014 am Überfall auf eine Sparkasse in Mariendorf beteiligt. Auch beim Überfall auf einen Geldtransporter im Oktober 2018 am Alexanderplatz wird ein Familienmitglied der R.-Sippe der Beteiligung verdächtigt. (MS)

@jouwatch

Quelle!:

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