Mittwoch, April 24, 2024
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Bioethikkommission für Lockerung von Sterbehilfe-Verbot

Kommission sieht Bedarf für die Die Bioethikkommission hat ihre Empfehlungen zum Thema Sterbehilfe abgegeben. Die Mehrheit der Mitglieder Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)regt eine Reform jenes Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) an, der die Mitwirkung am

Selbstmord verbietet. Individuelle Hilfe in Ausnahmefällen solle möglich sein. Auch "unverhältnismäßige medizinische Interventionen" sollten vermieden werden. Die ÖVP sieht in den Empfehlungen einen "Irrweg".

Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes hat sich Paralle mit der bereits abgeschlossenen parlamentarischen Enquete mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt. Besonders in einem Punkt ist man sich jetzt schon einig: "Wir sehen einen absolut dringenden Bedarf für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizdienste", zitierte Kommissions-Vorsitzende Christiane Druml am Donnerstag bei einer Pressekonferenz aus dem Abschlussbericht. Auch die Empfehlung der Mitglieder nach verstärkter Ausbildung in diesem Bereich dürfte unumstritten sein.

Ein heißeres Eisen ist der Paragraf 78 im StGB zum assistierten Suizid. Dieser sollte "überdacht werden" meinen zumindest 16 der 25 Mitglieder. Es erscheint laut Bericht "angebracht, für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten, sofern die Beweggründe der Hilfe auch für einen mit den rechtlich geschützten verbundenen Werten verbundenen Menschen verständlich ist".

Acht Mitglieder sehen eine solche mögliche Regelung in Ausnahmefällen allerdings problematisch und empfehlen keine Änderung im Strafrecht. "Die Frage ist, wie man angemessen damit umgeht", gab Mitglied Walter Schaupp zu bedenken. Assistierter Suizid sollte nicht zum Normalfall werden, findet der Theologe. Eine verfassungsrechtliche Verankerung des Sterbehilfeverbots, wie sie Teile der ÖVP fordern, empfiehlt die Bioethikkommission wenig überraschend nicht, wie deren Vorsitzende Druml berichtete.

Auch die Vermeidung von "unverhältnismäßigen Situationen" empfiehlt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, die laut Druml möglichen Regierungsmaßnahmen eine Linie vorgeben soll. Manche Maßnahmen würden keinen Nutzen für die Patienten erbringen und die Belastung am Lebensende nur noch verstärken. Sorgfältig getroffene medizinische Entscheidungen sollten ohne Furcht vor einer etwaige Strafverfolgung getroffen werden können, wofür es ebenfalls einer Modifizierung im Strafrecht bedürfe.

Auch für die "veraltete und nicht mehr ausreichend klare Terminologie" der "aktiven und passiven Sterbehilfe" empfiehlt die Kommission eine Aktualisierung.

Die ÖVP schäumt angesichts der Empfehlungen der Bioethikkommission. Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sieht in der empfohlenen Lockerung im Strafrecht einen "Irrweg" und warnt vor einem "ethischen Dammbruch". Im Gespräch mit der APA stellte er einen Vergleich mit der NS-Zeit an: "Gerade Österreich mit seiner Euthanasie-Vergangenheit sollte da doppelt vorsichtig sein."

Auch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die Lockerung des Verbotes des assistierten Selbstmords ab. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, verwies Präsident Artur Wechselberger am Donnerstag in einer Aussendung auf eine entsprechende Resolution der Ärzte. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, so Wechselberger weiter, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich.

Verteiler: Austria Presse Argentur

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