Donnerstag, April 25, 2024
StartRechtGesetzgebung„Bricht Polizei bei mir ein?“ – GEZ-Verweigerer bangt monatelang

„Bricht Polizei bei mir ein?“ – GEZ-Verweigerer bangt monatelang

Andreas Zeevaert aus Köln zählt zu Deutschlands widerständigsten Rundfunkgebühren-Verweigerern. Dafür wurde schon sein Auto gepfändet. Nun droht ihm eine Klage: „Nur wegen einer Aussage von mir, die ich aus Selbstschutz vornahm“, sagt er im Interview. „Wir werfen ihm unzulässiges Filmen vor“, so ein Sprecher vom Amtsgericht Köln.

Widerstandsfähig ist er. Seit 2001 zahlt Andreas Zeevaert nach eigener Aussage keine Rundfunkgebühren. Dafür wurde bereits im November sein Auto gepfändet. Durch die zuständige städtische Vollstreckungsbehörde Köln. Jetzt kommt der nächste Hammer: Vor einigen Monaten besuchte ihn eine Bedienstete der Behörde. Sie drohte ihm vor dessen Haustür mit einer Wohnungspfändung ohne richterliche Unterschrift. Er wehrte sich mit Worten.

„Mir wird angelastet, dass ich gegenüber der Vollstreckerin geäußert habe, das Gespräch mit ihr vor meiner Tür auf Band aufgenommen zu haben“, sagte Zeevaert im Interview. „Deshalb wird mir ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen.“

Es sei jedoch nur eine Aussage von ihm gewesen. Er habe das Gespräch weder mitgeschnitten noch anderweitig aufgenommen. Auch nicht im Internet oder woanders veröffentlicht. „Die Behörden haben das Gespräch auch nirgendwo im Internet gefunden. Sie können das nicht beweisen, dass ich gefilmt habe. Denn ich habe nur der Frau gegenüber geäußert, dass ich es aufgezeichnet habe.“ Das stellte er auch schon auf seinem Facebook-Profil klar.

GEZ-Verweigerer fühlt sich bedroht
Er habe aus Selbstschutz so gehandelt. Der Rundfunkgebühren-Verweigerer fühlte sich bedroht. Seine Aussage allein sei auch nicht strafbar, höchstens die Tat des Filmens selber. Die hat er aber laut eigenen Angaben nicht begangen. Zeevaert kritisierte wiederum die Aussagen der Vollstreckerin als rechtlich völlig unzulässig: „Ich würde sagen, dass in Deutschland eine Wohnungsöffnung nur mit richterlicher Unterschrift möglich ist.“ Ob jedoch die mögliche „Straftat der Frau“ erheblicher sei als seine angebliche Aufzeichnung, müsse das Gericht entscheiden.

„Nach diesem Gespräch hat mich die Vollstreckerin ein halbes Jahr mit dieser Drohung wohnen lassen. So dass ich ständig befürchten musste, jeden Augenblick bricht sie hier mit der Polizei in meine Wohnung ein. Das ist kein tolles Gefühl.“

Direkt nach der Situation habe er den Vorgang schriftlich bei der zuständigen Behörde gemeldet. Zudem machte er damals gegenüber der Mitarbeiterin klar, dass er „nicht generell der Vollstreckung widerspreche“. Dennoch hätte die Vollstreckerin behauptet: „Ich schreib jetzt auf, dass Sie der Vollstreckung widersprechen.“ Auch über diese Falschaussage der Vollstreckerin habe Zeevaert die zuständige Behörde informiert. „Da kam keine sachliche Einlassung, keine Entschuldigung – sondern es folgte die Klage gegen mich.“ Ursprünglich sollte er am vergangenen Mittwoch vor dem Amtsgericht Köln erscheinen.

Gerichtstermin verschoben
Nun wurde der Gerichtstermin jedoch erstmal verschoben. Grund: „Dienstliche Gründe.“ Sputnik hakte nach. „Es handelt sich um ein Verfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“, so Wolfgang Schorn, Pressesprecher am Amtsgericht Köln, gegenüber Sputnik am Mittwoch. „Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, ein Gespräch mit einer Gerichtsvollzieherin ohne Einwilligung dieser mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben. Die Aufhebung aus ‚dienstlichen Gründen‘ bezieht sich lediglich auf die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins vom 14. Februar 2018.“ Damit könne etwa eine kurzfristige Erkrankung des Richters gemeint sein. Das Verfahren sei damit aber nicht beendet: „In der Regel wird dann zeitnah ein neuer Termin anberaumt.“

Eine Sprecherin der Stadt Köln erklärte am Mittwoch auf Anfrage: „Über einzelne Vollstreckungsverfahren kann ich Ihnen zum Schutz personenbezogener Daten keine Auskunft erteilen. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass strafrechtliche Verfahren keinen Einfluss auf die Vollstreckbarkeit von Forderungen haben.“ Sprich: Der Kölner GEZ-Verweigerer muss wohl noch weiter für sein Ziel kämpfen: Endlich frei von Rundfunkgebühren leben zu können.

Interview mit Andreas Zeevaert  Quelle!

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