Montag, April 22, 2024
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Bundesgerichtshof prüft Streit um Manuskript über Sex mit Kindern von Grünen-Abgeordnetem Beck

Morgen prüft der Bundesgerichtshof, ob das Nachrichtenportal „Spiegel Online“ ein Manuskript des Grünen-Abgeordneten Volker Beck aus den 80er Jahren über Sex mit Kindern gegen dessen Willen erneut veröffentlichen durfte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (09.00 Uhr), ob das Portal „Spiegel Online“ ein Manuskript des Grünen-Abgeordneten Volker Beck aus den 80er Jahren über Sex mit Kindern gegen dessen Willen erneut veröffentlichen durfte.

Beck trat in dem 1988 in einem Buch veröffentlichten Papier für eine teilweise Entkriminalisierung von Sex mit Kindern ein. Ihm zufolge soll der Herausgeber zentrale Aussagen seines Beitrags verfälscht haben.

„Spiegel Online“ veröffentlichte 2013 das wiederentdeckte Originalmanuskript gegen den Willen Becks, um zu belegen, dass der Sinn des Papiers keineswegs verfälscht worden sei und Beck in der Öffentlichkeit falsche Angaben gemacht habe.

Die von Beck eingereichte Klage wegen Verletzung seiner Urheberrechte hatte bislang Erfolg.

Beitragsbild: JORG CARSTENSEN / AFP / Getty Images

Quelle: (afp)

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