Freitag, März 29, 2024
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Bundespolizei: Nur 905 Asylsuchende kamen 2016 nicht aus sicherem Staat – Nur für sie wäre Deutschland zwingend zuständig

Nur für die 905 Asylsuchende, die 2016 nicht über sichere Drittstaaten einreisen, wäre Deutschland zwingend zuständig – wenn das Grundgesetz und die Dublin-Regeln umgesetzt würden.

Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 insgesamt 905 Schutzsuchende erfasst, die nicht aus einem sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat eingetroffen sind.

An den deutschen Seehäfen seien im gesamten Jahr außerdem zwei Asylsuchende von der Bundespolizei festgestellt worden, die nicht über einen sicheren Dritt- oder Herkunftsstaat einreisten.

Nur für diese 905 wäre Deutschland zwingend zuständig

Nur für Asylsuchende, die nicht über sichere Drittstaaten einreisen, wäre Deutschland zwingend zuständig, wenn die Vorgaben des Grundgesetzes und der Dublin-Verordnung vollständig umgesetzt würden.

Seit der Grundgesetzänderung 1993 wurde der Artikel 16a „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ ergänzt: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Als solche sogenannten sicheren Drittstaaten gelten inzwischen alle Nachbarländer Deutschlands. Nach den Dublin-Regeln muss jeder Asylbewerber seinen Antrag dort stellen, wo er erstmals europäischen Boden betrat. Weiterreisende Migranten dürfen in die zuständigen Ersteinreisestaaten zurückgeführt werden.

Beitragsbild: über dts Nachrichtenagentur

Quelle: (dts)

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