Donnerstag, April 25, 2024
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Bundesregierung auf Anklagebank: US-Armee steuert Drohnen in der Oberpfalz außerhalb Sichtweite

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Mehrmals hatten wir an dieser Stelle bereits darüber berichtet, dass die US-Armee in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt. Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen wurden vor elf Jahren vom deutschen Verteidigungsministerium für die Typen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ (Bild)Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3) erteilt.

Im November vergangenen Jahres ist erstmals eine „Shadow“ über dem Truppenübungsplatz Hohenfels abgestürzt. Laut der Bundesregierung habe es sich um einen Übungsflug

gehandelt. Erst acht Tage später war das Verteidigungsministerium vom USAREUR, dem US-Hauptquartier in Deutschland, ausführlich über den Unfall informiert worden.

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(In „Remote Split Operations“ werden US-Drohnen des Typs „Shadow“ über Satelliten gesteuert. Im November stürzte eine „Shadow“ beim Training in der Oberpfalz ab)

Bundesregierung spricht erstmals von „Steuerung auch über Relaisstationen“

Wie die Bundesregierung nun mitteilt (PDF), liegt auch sieben Monate nach dem Absturz kein Untersuchungsbericht der US-Armee vor. So kann nicht geklärt werden, weshalb die Drohne abstürzte. Unklar ist etwa, ob das unbemannte Fluggerät auf Sicht gesteuert wurde. Denn laut der Bundesregierung finden die Flüge in der Oberpfalz auch nach dem Verfahren „Beyond Visual Line of Sight“ („außerhalb der Sichtweite“) statt. Die Steuerungsart hänge demnach „vom entsprechenden Übungsprofil ab“.

Auch zum „Übungsprofil“ der Crash-Drohne hatte die US-Armee bislang keine Mitteilung gemacht. Laut der Webseite des US-Kommandos sollen die Flüge jedoch den tödlichen Drohnenkrieg der US-Armee trainieren. Angeblich würde dabei keine Überwachungssensorik mitgeführt.

Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relaisstationen geübt wird. Drohnen des Typs „Predator“ werden nach Medienberichten über eine solche Anlage in Ramstein gesteuert. Nach langem Leugnen spricht die Bundesregierung hierzu erstmals Klartext:

Der Bundesregierung sind die technischen Möglichkeiten der Steuerung von unbemannten Luftfahrzeugen auch über Relaisstationen bekannt.

Aus einem Dokument der US-Luftwaffe geht hervor, dass die Air Force hierfür das Konzept „Remote Split Operations“ entwarf: Von Kontrollstationen in den USA wird die Kommunikation mit den Drohnen über ein Glasfaser-Kabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete.

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(“Remote Split Operations” über die Relaisstation in Ramstein)

Laut der Präsentation ermöglichten solche „Remote Split Operations“ noch mehr Einsätze von noch mehr Drohnen auch in Afghanistan und dem Irak. In dem Dokument wird die Satellitensteuerung einer „Remote Split Operation“ am Beispiel der in Hohenfels abgestürzten Drohne des Typs „Shadow“ erklärt.

Trainings in der Oberpfalz bald in „Korridoren“?

Eigentlich dürfen die Drohnen das Gelände der US-Basen in Bayern nicht verlassen. Jedoch hat das US-Militär eine erweiterte Zulassung beantragt, wonach Drohnen des Typs „Hunter“ in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels verkehren sollen. Sie könnten in diesen Übungsräumen über 4.000 Meter aufsteigen und mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde fliegen.

„Hunter“ werden seit 1996 in unterschiedlichen Serien gefertigt und können – je nach Ausführung – auch mit Raketen bestückt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in Bayern die bewaffnungsfähige Baureihe „MQ-5B“ genutzt wird.

Das Verteidigungsministerium hat zwar die Einrichtung der Korridore in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ genehmigt, deren Nutzung aber noch nicht. Hierfür fehle nach wie vor eine technische Bewertung der Drohnen.

Zu Ihrer Frage nach anderen übermittelten Fragekatalogen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Schreiben vom 11. Juni, vom 26. August und vom 24. Oktober 2013 Fragen an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin gerichtet hat. Auf keines dieser Schreiben liegt bisher eine Antwort vor (PDF).

Da die US-Regierung die Herausgabe entsprechender Dokumente nach wie vor verweigert, liegt das Verfahren weiterhin auf Eis.

Die Bundesregierung auf der Anklagebank

Erstmalig muss sich die Bundesregierung für einen Drohnenangriff im Jemen vor einem Gericht verantworten, bei dem fünf Personen getötet wurden. Angehörige beschuldigen sie der Mitschuld am Tod ihrer Verwandten.

Die vom US-amerikanischen Militär ausgeführte Drohnenattacke sei über den US-amerikanischen Stützpunkt in Ramstein digital ausgeführt worden sein, darauf basiert der Vorwurf der Angehörigen. Am kommenden Mittwoch, den 27. Mai, wird im Kölner Verwaltungsgericht über die Verantwortung und Beteiligung der Bundesregierung bei Einsätzen von Kampfdrohnen durch das US-amerikanische Militär verhandelt.

Drei Angehörige von Personen, die bei einem von US-amerikanischen Streitkräften ausgeführten Drohnenangriffs umkamen, haben im Oktober 2014 ihre Klage eingereicht. Unterstützt werden die Familienangehörigen von der britischen NGO Reprieve und dem European Center for Constitutional und Human Rights (ECCHR).

Lesen Sie hier weiter.

Literatur:

Geheimer Krieg: Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wirdvonChristian Fuchs

Schmutzige Kriege. Amerikas geheime Kommandoaktionen von Jeremy Scahill

Killing Business. Der geheime Krieg der CIA von Mark Mazzetti

Quellen: netzpolitik.de/heise.de vom 25.05.2015

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