Deutschland hat immer wieder das Völkerrecht missachtet, wenn es um seine Interessen und seine Grenzen geht. Das zeigt der Völkerrechtler Gregor Schirmer in seinem aktuellen Buch über „Deutsche Grenzen und Territorien von 1815 bis 1990“. Zudem macht er auf ein erstaunliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973 aufmerksam.
In dem kürzlich erschienenen Buch erinnert er unter anderem an ein weiter gültiges, aber allgemein unbekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973. Am 31. Juli 1973 urteilte das Karlsruher Gericht zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: „Das Grundgesetz […] geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. … Das Deutsche Reich existiert fort. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
Keine gleichberechtigte Wiedervereinigung 1990
Das beruhte laut Schirmer auf der Annahme, „dass das Deutsche Reich alles überlebt hat, was seit seiner Gründung geschehen ist, den 1. Weltkrieg, die Weimarer Republik, den faschistischen Staat und dann die Gründung der beiden deutschen Staaten“. Das sei der Ausgangspunkt für alles gewesen, was später geschah, und warum sich die Bundesrepublik seit ihrer Gründung als einziger deutscher Staat darstellte. Die DDR sei für die BRD bis zuletzt „kein souveräner Staat, sondern ein von Russland zeitweilig okkupiertes Land, ein anderer Teil Deutschlands“ gewesen, hob der Völkerrechtler hervor. Entsprechend sei Artikel 23 des Grundgesetzes formuliert worden, wonach dieses „in anderen Teilen Deutschlands … nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ sei. Es sei bis heute die Grundlage dafür, „dass die Einheit Deutschlands nicht hergestellt worden ist durch eine gleichberechtigte Vereinigung, durch eine gleichberechtigte Entscheidung beider deutscher Staaten, sondern als ein Anschluss an einen Teil Deutschlands.“
Erstaunlich wirkt: Die Bundesregierung hält bis heute an dieser Rechtsauffassung fest, wie Antworten von ihr auf Anfragen der Linksfraktion im Bundestag aus den Jahren 2013 und 2015 zeigen. Am 7. Februar 2013 antwortete die Regierung, dass die von Karlsruhe 1973 gemachte Feststellung „stets die Auffassung der Bundesregierung“ gewesen sei. Zwei Jahre später wurde in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 der Hinweis auf das Urteil aus Karlsruhe von 1973 erneut wiederholt. Völkerrechtler Schirmer widersprach im Interview dieser anachronistisch wirkenden Regierungssicht deutlich. Aus Sicht der siegreichen Antihitler-Koalition habe es sich bei dem Sieg über das faschistische Deutschland und dessen Kapitulation um eine „Debellatio“ gehandelt. Damit wird im Völkerrecht der vollständige Sieg über einen gegnerischen Staat mit dem Willen, seine staatliche Existenz auszulöschen, beschrieben, „das heißt eine Vernichtung des Aggressors als Staat und Völkerrechtssubjekt“.
Imperialistische Kontinuität
Schirmer widersprach Meinungen, nach denen der Begriff „Imperialismus“ heute nicht mehr zutreffe und antiquiert sei. Für ihn ist die Imperialismus-Definition von Lenin weiter gültig, denn das damit beschriebene „Stadium des Monopolkapitalismus“ existiere heute noch – „und zwar in aller Deutlichkeit“. „Der deutsche Imperialismus ist 1945 am Boden gewesen, aber er ist wiedererstarkt.“ Nach der deutschen Einheit 1990 sei er „stärker geworden als er je war“.
Russland hat Krim nicht annektiert
Das Buch ist eine „völkerrechtlich-politologische Inventur“ von 1815 bis 1990. Seinen Blick auf die Gegenwart und den Ausblick in die Zukunft beschrieb der Autor so: „Was Deutschland betrifft, habe ich in meinem Buch gezeigt, dass wir wachsam sein müssen. Es gibt immer noch den Standpunkt bei ernsthaften Völkerrechtlern, dass die Grenzfrage im Osten im Grunde genommen ein aggressiver Akt der Sowjetunion und Polens war, der von Deutschland nur um des lieben Friedens willen akzeptiert wird. Wir werden es nicht gewaltsam ändern, ist der Standpunkt.“ Es sei aber noch nicht vom Tisch der deutschen Politik, es irgendwie ändern zu können, warnte Schirmer. Die dazu abgeschlossen Verträge wie der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der polnisch-deutsche Grenzvertrag seien nicht vollkommen eindeutig. „Sie sprechen zwar davon, dass diese Grenzen endgültig seien, aber die Rechtsgrundlage dieser Endgültigkeit, die bleibt offen. Die Rechtsgrundlage ist die Aggressionshandlung des Deutschen Reiches gegen die Sowjetunion und gegen Polen und gegen andere Staaten. Das akzeptiert die offizielle Bundesrepublik keineswegs.“
AutorTilo Gräser
Interview mit Professor Gregor Schirmer