Konkret geht es um Ersatzansprüche bei “sozialwidrigem Verhalten”. Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen Zahlungssperre belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten “wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB II Leistungen”, wie der Sozialrechtler Harald Thomé in seiner Stellungnahme schreibt, die “neues deutschland” vorliegt. Gegenüber der Zeitung prognostizierte Thomé, dass die Jobcenter “in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überziehen werden”.
Auf nd-Nachfrage wollte ein Sprecher des federführenden Bundesarbeitsministeriums die strittigen Punkte nicht dementieren. Man werde “zum jetzigen Zeitpunkt nicht tief einsteigen (…) in die Exegese von Gesetzentwürfen, deren parlamentarische Beratung noch ansteht”. Die Regelungen im Gesetzentwurf stünden “zunächst für sich und werden auch ausführlich begründet”, so der Sprecher.
Quelle: neues deutschland (ots)
http://www.extremnews.com/nachrichten/politik/78d115af7624d46
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Volksverräter lassen grüßen
Der Honigmann