Donnerstag, April 25, 2024
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Bundestag hebt Immunität von Frauke Petry auf

Berlin – Der Bundestag hat der Empfehlung des Immunitätsausschusses zugestimmt und das Okay für die Aufhebung der Immunität von Frauke Petry gegeben. Petry wird vorgeworfen, bei einer Anhörung einen Meineid geleistet zu haben.

Am Landgericht Dresden, wo eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Petry anhängig ist, wusste man nach übereinstimmenden Medienberichten zunächst nichts von der Entscheidung des Immunitätsausschusses. Damit wäre nun der Weg für das Gericht frei, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, so ein Gerichtssprecher. Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags, dem Petry ebenfalls als fraktionslose Abgeordnete angehört, hatte der Aufhebung der Immunität der Ex-AfD-Chefin bereits im August des vergangen Jahres zugestimmt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Petry vor, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung ihrer Partei gemacht zu haben. Bei der Aufstellung der Kandidatenliste zur sächsischen Landtagswahl 2014 hatte die AfD einen Kandidaten von der Liste gestrichen, obwohl er von einem Parteitag gewählt worden war – angeblich, weil er sich weigerte, der Partei ein Darlehen zu geben, zu dem alle Kandidaten gedrängt worden sein sollen. Die Partei bestritt dies und Petry war dazu im November 2015 befragt worden. Dabei sagte sie, dass sie selbst der Partei auch kein Darlehen gegeben habe, räumte aber einen Irrtum ein obgleich sie nicht absichtlich falsch ausgesagt habe. (SB)

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