Freitag, März 29, 2024
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Bundesverfassungsgericht: Kein Einreise- und Rederecht für türkische Politiker in Deutschland

Im Streit um das Verbot von Wahlkampf-Auftritten türkischer Regierungsmitglieder lässt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ausdrücklich freie Hand. Das ergibt sich aus der Begründung einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde.

Ausländische Regierungspolitiker haben zumindest in amtlicher Funktion kein Einreise- und Rederecht in Deutschland.

Entscheiden muss darüber aber die Bundesregierung, Bürger können ein Redeverbot für türkische Politiker nicht einfordern, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Es wies damit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen als unzulässig ab. (Az: 2 BvR 483/17)

Gestützt auf die Karlsruher Entscheidung forderte die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht, die Bundesregierung auf, „Erdogans Propagandatour für Diktatur und Todesstrafe zumindest auf deutschem Territorium zu stoppen“. Österreich und die Niederlande hätten dies bereits getan.

Demgegenüber betonte Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer die Bedeutung der Meinungsfreiheit. „Was wir von Anderen fordern, sollten wir auch selber leben“, sagte sie in Berlin. Auch Außenamtssprecher Sebastian Fischer sagte, das Auswärtige Amt halte Einreiseverbote nicht für sinnvoll. Insgesamt seien bislang 30 Auftritte türkischer Politiker angekündigt worden, davon zwei von Ministern.

Der türkische Sportminister Akif Cagatay Kilic wurde nach AFP-Informationen am Freitagnachmittag zu einem als privat deklarierten Besuch in Köln erwartet. Kilic wollte demnach unter anderem die überwiegend von Türken bewohnte Keupstraße im Stadtteil Mülheim besuchen und am Abend an einer Saalveranstaltung in der Kölner Innenstadt teilnehmen. Am vergangenen Wochenende war bereits der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekci in Köln und Leverkusen aufgetreten.

In den vergangenen Wochen hatten aber auch mehrere Kommunen bereits Auftritte türkischer Politiker unter anderem aus Sicherheitsgründen untersagt. Am 18. Februar hatte aber Yildirim in Oberhausen für das von der türkischen Regierungspartei AKP unter Staatspräsident Recep Erdogan geplante Präsidialsystem geworben. Am 16. April soll es hierüber eine Volksabstimmung geben. In seiner Verfassungsbeschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, Deutschland dürfe Werbung für eine „demokratiefeindliche Verfassungsänderung in der Republik Türkei“ nicht erlauben.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar, dass Deutschland „Staatsoberhäuptern und Mitgliedern ausländischer Regierungen“ schon die Einreise nicht erlauben muss. Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Völkerrecht lasse sich kein genereller Einreiseanspruch ableiten. In ihrer Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten müsse dem die Bundesregierung zustimmen.

Zudem betonten die Karlsruher Richter, dass sich ausländische Politiker in Deutschland nur privat auf Grundrechte wie die Meinungsfreiheit stützen können. „Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen“, heißt es in dem Beschluss. Denn dann gehe es nicht mehr um die Entscheidung gegenüber einem ausländischen Bürger, sondern um „eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik“.

Nach dem Karlsruher Beschluss reicht eine indirekte Zustimmung der Bundesregierung allerdings aus. Fischer sagte in Berlin, Einreisen und Auftritte ranghoher Politiker würden in der Regel vorher angekündigt, so dass die Bundesregierung schon vorher Gelegenheit habe, darauf zu reagieren.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde gegen den Auftritt Yildirims als unzulässig ab. Der Bürger habe nicht darlegen können, dass er durch den Auftritt Yildirims in seinen Grundrechten betroffen sei. Auch gebe das Grundgesetz den Bürgern „keinen Annspruch auf eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle in Bezug auf Maßnahmen der Regierung oder des Parlaments“.

Beitragsbild: OZAN KOSE/AFP/Getty Images

Quelle: (afp)

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