Freitag, April 19, 2024
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Burkas behindern bei Gericht die Wahrheitsfindung!

Berlin – Die Mimik sagt alles. Das gilt besonders vor Gericht. Aus diesem Grund setzen sich Nordrhein-Westfalen und Bayern für ein Verschleierungsverbot bei Gerichtsprozessen ein. Ein entsprechender Gesetzesantrag wird nun im Bundesrat vorgestellt. „Eine Verhüllung des Gesichts sei mit der Wahrheitsfindung unvereinbar“, begründen die Länder ihre Entscheidung.

In einem vom Domradio widergegeben KNA-Meldung heißt es: „Die offene Kommunikation einschließlich der Mimik der Beteiligten sei ein zentrales Element der Gerichtsverhandlung. Die Glaubwürdigkeit eines Menschen sei nicht zuverlässig zu beurteilen, wenn das Gesicht verschleiert sei.“

Große Hürde bei der Umsetzung ist nach wie vor die sogenannte „Religionsfreiheit“. Richter können bislang ein Verschleierungsverbot nur in Einzelfällen anordnen. In anderen Bereichen hingegen greift bereits eine entsprechende Verordnung. Seit Juni 2017 sind zum Beispiel Gesichtsverhüllungen bei Beamten und in der Bundeswehr verboten.  Seit Oktober 2017 gilt diese Anordnung auch für Autofahrer. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.

Mit ihrem Vorstoß setzen die beiden von der Union regierten Länder einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. (KL)

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