Dienstag, April 23, 2024
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Cannabis auf Rezept: Kasse zahlt nicht

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Der Arzt hat es ihm verordnet, die Bundesopiumstelle genehmigt: Francois Ben Hadj darf Cannabis rauchen, um seine Schmerzen zu lindern. Doch die Krankenkasse zahlt nicht. Stattdessen finanziert sie lieber teurere Morphium-Pflaster.

Es sind die Tag und Nacht andauernden Schmerzen in seinem Bein, die ihm das Leben zur

Hölle machen. „Bisher konnte ich es nur mit Morphium aushalten“, sagt Ben Hadj. In Form von Pflastern klebt er sich das extrem starke Schmerzmittel alle drei Tage auf die Haut. „Aber das kann ich ja nicht für immer macher“, sagt der junge Mann, der Angst vor starken

Nebenwirkungen hat. Als Alternative zu den Betäubungshämmern haben er und seine Ärztin Cannabis ins Auge gefasst. „Das Zeug funktioniert“, sagt Ben Hadj. Voller Hoffnung wendet sich der Frührentner mit der Verordnung seiner Ärztin an die Bundesopiumstelle. Deren ärztlichen Dienst nimmt Ben Hadj noch einmal unter die Lupe.

Ergebnis: Der Frankfurter bekommt eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen, legal Cannabis konsumieren zu dürfen. „Für mich war das wie ein Befreiungsschlag“, sagt er. Doch was dann kommt, lässt ihn wieder traurig in seinen Rollstuhl zurücksacken. „Als ich das bei der AOK eingereicht habe, haben die einfach abgelehnt“, sagt er enttäuscht. „Und selbst leisten, kann ich mir das nicht.“ Pro Monat würden 180 Euro fällig.

Morphium-Pflaster teurer

Das Kuriose: Die Kosten für die Pflaster liegen höher. „Außerdem haben die so kein Risiko, dass ich irgendwann an den Nebenwirkungen erkranke“, sagt Ben Hadj.

Bei der AOK Hessen zieht sich Sprecher Riyad Salhi auf die Paragraphen zurück: Cannabis sei nicht vom Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen zugelassen und könne deswegen auch nicht abgerechnet werden. Allerdings muss er auch einräumen, dass es durchaus denkbar sei, dass eine Krankenkasse eine Leistung gewährt, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges ist und damit von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abweicht. „Das sind dann aber sehr seltene Ausnahmen“, sagt Salhi. Warum man im Falle von Francois Ben Hadj keine Ausnahme mache, bleibt offen.

Bessere Alternativen möglich

Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Krankenkassen zwar bereitwillig hunderte von Euro pro Monat für starke Opiate ausgeben, obwohl es im Einzelfall offenbar viel bessere und vor allem günstigere Methoden gibt.

Als die lokale Presse die Bundesdrogenbeauftragte mit dem Fall konfrontiert, zeigt man sich dort verständnisvoll: „Eben wegen solcher Fälle sind wir dabei, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der eine Übernahme seitens der Krankenkassen ermöglicht.“ Man rechne damit, dass das neue Gesetz bis Jahresende in Kraft treten wird. Für Francois Ben Hadj noch eine lange Zeit.

„Das ist doch Wahnsinn“, sagt der Frankfurter verzweifelt. „Bis dahin soll ich meinen Körper kaputtmachen, nur weil ein paar Paragraphenreiter bei der AOK warten wollen, bis das ganz offiziell ist.“

Literatur:

Die Behandlung mit Cannabis und THC: Medizinische Möglichkeiten, Rechtliche Lage, Rezepte, Praxistipps von Franjo Grotenhermen

Hanf heilt: Die Wiederentdeckung einer uralten Volksmedizin von Wernard Bruining

Der Cannabis Anbau: Alles über Botanik, Anbau, Vermehrung, Weiterverarbeitung und medizinische Anwendung sowie THC-Messverfahren

Quellen: sensiseeds.com/extratipp.com vom 28.03.2015

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