Donnerstag, April 25, 2024
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Chuma: BaFin warnt Anleger vor Cannabis-Aktien

Hanf-Pflanze: BaFin rät vom Investment ab (Foto: pixelio.de, NicoLeHe)

Behörde sieht "unrichtige oder irreführende Angaben" in Newslettern

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät

Investoren vom Engagement in Cannabis-Aktien ab. Insbesondere die Papiere der Cannabis-Firma Chuma Holdings stehen im Visier der 

Finanzaufseher. "Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden", so die Bonner Behörde am Mittwochabend.

Aus vielen Quellen informieren

Die BaFin hält es im aktuellen Fall von Chuma außerdem für möglich, dass Interessenkonflikte verschwiegen wurden. Aus diesem Grund sei eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet worden. Die Empfehlung der obersten Finanzwächter: Anleger sollten in jedem Fall vor einem etwaigen Einstieg bei Chuma genau prüfen, wie seriös die in den Newslettern gemachten Angaben tatsächlich sind. Investoren sollten sich über das Unternehmen auch aus anderen Quellen informieren, lautet die Empfehlung weiter.

Der Grund für die eindringliche Warnung der BaFin liegt darin begründet, dass die Cannabis-Firma in E-Mail-Newslettern derzeit massiv Werbung macht und darin um Investoren buhlt. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen für legale Cannabis-Firmen an. Angefangen von der Suche nach passenden Anbauflächen bis hin zur Einrichtung von Verkaufsstellen. Die Aktien von Chuma waren Anfang 2014 von fast null auf knapp fünf Euro emporgesprungen. Danach waren die Titel abgestürzt. Aktuell notieren sie bei nur noch 0,245 Euro, berichtet die ARD.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion
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