Mittwoch, April 24, 2024
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Dank Datenschutz: Keine Kinderwünsche mehr an Weihnachtsmarktbaum

Dank der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Mai dieses Jahres in Kraft ist, dürfen Kinder in der mittelfränkischen Kleinstadt Roth nun keine Wunschzettel mehr an den Weihnachtsmann schicken. Eine jahrelange Tradition wird zu Grabe getragen. Ab diesem Jahr flattern nie wieder Kinderwünsche an der Tanne auf dem Weihnachtsmarkt.

Jedes Jahr wurden laut Welt bis zu 4000 Wunschzettel abgegeben. „Ich will Feuerwehrmann“ oder „Ich will Bürgermeister werden “ lauteten oft die Wünsche der Kleinen, darunter standen Name und Adresse. So hatte die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die Kinderträume wahr werden zu lassen. Es wurden Treffen mit dem Bürgermeister oder Besichtigungen der Feuerwache organisiert. Damit ist nun endgültig Schluss,  denn Dank der Europäischen DSGVO müssen Eltern von unter 16-Jährige ihr Einverständnis geben, wenn es um die Veröffentlichung solch „sensibler Daten “ geht.

„Unternehmen oder Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen dem zustimmen“, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Ist die Behörde nicht in der Lage, die Daten zu schützen, drohen Schadenersatz oder Bußgeld. Deshalb beschloss die Stadt nun das endgültige Aus, nachdem im vergangenen Jahr die Aktion bereits aus Unsicherheit über die Rechtslage abgesagt worden war.

Das letzte Mal konnten sich Kinder 2016 etwas wünschen, damals waren die Wunschzettel aus Datenschutzgründen bereits in eine Truhe „eingesperrt“ worden, damit Passanten die Namen und Adressen der Kinder nicht im Vorbeigehen lesen konnten. (MS)

@jouwatch

Quelle!:

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