Einerseits sollen Ängste in der Bevölkerung vor der Flüchtlingswelle nicht durch berichtete – seltene – Straftaten von Asylwerbern verstärkt werden, anderseits ist jede Zensur abzulehnen. Polizeigeneral Karl Mahrer zur “Krone”: “Die Polizei ist sehr feinfühlig im Umgang mit den Flüchtlingen, sie haben ja viel mitgemacht. Aber eins ist klar: Bei der Strafverfolgung gibt’s keine Toleranz.”
Fall 1: 13- Jährige vergewaltigt
Ein Mädchen (13) muss in Syrien einen 26- Jährigen heiraten. Nach Vollzug der Ehe nach islamischem Recht flieht das Paar im Herbst nach Österreich. In einer steirischen Asylunterkunft soll der 26- Jährige dann wiederholt die 13- Jährige vergewaltigt haben. Sie ist mittlerweile hochschwanger. Doch die “Ehefrau” macht dazu keine Aussage, der Syrer fühlt sich als Moslem im Recht. Die Staatsanwaltschaft Leoben, die keinen Haftantrag stellte, spricht von einvernehmlichem Sex.
Fall 2: Bub in Bad missbraucht
“Ja, diesen Fall hat’s tatsächlich gegeben”, reagiert die Polizei nun auf zahlreicheFacebook- Berichte: Ein 20- jähriger irakischer Flüchtling hat am 2. Dezember einen zehnjährigen Buben in eine Umkleidekabine des Theresienbades in Wien-Meidling gezerrt. Als er das Kind missbrauchte, wurden andere Badegäste auf die Schreie aufmerksam, der alarmierte Bademeister öffnete die Kabine geöffnet und rief sofort die Polizei. Der mutmaßliche Sextäter ist in Untersuchungshaft.
Gruß an die Erwachenden
Der Honigmann