Samstag, April 20, 2024
StartPolitikDemütigungDas Grundgesetz: Vom Provisorium zur Verfassung

Das Grundgesetz: Vom Provisorium zur Verfassung

Am 1. September 1948 haben die Beratungen des Parlamentarischen Rats begonnen. Das Gremium hat das Grundgesetz verfasst – und es als bloßes Provisorium angesehen. 70 Jahre später gilt das es in der Bundesrepublik Deutschland noch immer. Der Historiker Martin Sabrow sieht Legitimität und die Legitimation des Grundgesetzes weiterhin als gültig an.

Der Parlamentarische Rat war eine von den elf Länderparlamenten der drei Westzonen im besiegten Deutschland gewählte Versammlung. Er sollte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen auf demokratischen Prinzipien beruhenden, politischen Neuanfang für Deutschland einleiten. Das sei gelungen, schätzt 70 Jahre später Martin Sabrow ein, „und zwar ohne jeden Abstrich“. Er ist Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam und Professor für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Im Sputnik-Interview erklärte der renommierte Historiker und Politologe, dass 1948 sich die Dinge allerdings sehr viel komplizierter darstellten. Dafür sieht Sabrow zwei Gründe: In den Westzonen herrschte noch das Besatzungsstatut, was hieß, es gab dort keine volle Souveränität. Außerdem war mit der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ein ganzer Teil des Staatsgebietes nicht zum Mithandeln in der Lage.

Provisorium als Lösung

Dies habe im Parlamentarischen Rat zu einer Diskussion geführt, ob der vorher ausgearbeitete Verfassungsentwurf überhaupt weiter beraten werden könne, wenn es doch gar kein Staatsvolk gäbe. Die bayerische CSU habe sogar Wert darauf gelegt, dass nur ein loser Staatenbund gegründet würde. Der hätte ins 19. Jahrhundert, „im Grunde in die Zeit nach dem Wiener Kongress“, zurückgeführt.

Durchgesetzt habe sich dann aber eine Konzeption des SPD-Politikers Ernst Reuter, dem späteren Regierenden Bürgermeister von Berlin (West). Der ging laut Sabrow von einem Kernstaatsgedanken aus, sowie von einer bedingten Souveränität. Der Historiker weiter:

„Daraus ergab sich dann dieses Provisorium, dass die verfassungsgebende Nationalversammlung zu einem Parlamentarischen Rat zurückstufte und die Verfassung zum Grundgesetz. Aus diesem Provisorium hat sich dann aber mit der Zeit doch eine volle Verfassung ergeben in der Verfassungswirklichkeit. Die hat mit dem Beitritt der fünf neuen Länder, also der früheren DDR, am 3. Oktober 1990 zum Grundgesetz dann auch eine vollständige Verfassungsstaatlichkeit erreicht. Wiewohl die Frage noch eine Zeitlang offen blieb, ob ein Beitrag nach Artikel 20 Grundgesetz oder eine neue Verfassung nach Artikel 146 anzustreben sei.“

Ohne Volksabstimmung

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen. Eine Volksabstimmung gab es nicht. Daraus ergab sich zwar nur ein eingeschränkt legitimiertes Grundgesetz, wie der Historiker feststellte. Er fügte aber hinzu:

„In der Praxis hat sich die Verfassung, die wir Grundgesetz nennen, aber sehr wohl bewährt – und zwar so stark, dass sie im Moment ihrer entscheidenden Überprüfung, nämlich im Zuge der deutschen Wiedervereinigung, die Probe zumindest mehrheitlich bestanden hat. Wenn man im Nachhinein darüber nachdenkt, dann wird man sagen, dass es wahrscheinlich sehr gut gewesen ist, dass das Grundgesetz nicht noch einmal zur völligen Disposition gestellt worden ist.“

Aus seiner Sicht hätte das 1990 „zu Verwerfungen führen können“. Mit der Folge, dass die weitgehenden Grundrechte, die 1949 in das Grundgesetz geschrieben wurden, möglicherweise in einer erneuten Verfassung keinen Bestand mehr gehabt hätten. Deshalb spreche er „von einer nachholenden Zustimmung und einer nachholenden Legitimation durch die Praxis des Grundgesetzes“.

Die fehlende Volksabstimmung sieht Sabrow nicht als Problem. Diese Form der vermittelten Zustimmung im Rahmen einer repräsentativen Demokratie, im Gegensatz zu der direkten Demokratie, stelle „schon eine Reaktion auf die Weimarer Zeit dar und lag im Trend der Zeit.“

Wiedervereinigung ohne Verfassung

Der SPD-Politiker Carlo Schmid, einer der „Väter des Grundgesetzes“, bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung.

Artikel 146 GG (Grundgesetz) lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“Nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 stellte sich die Frage, ob es an der Zeit sei, dass Deutschland eine neue Verfassung erhält. Die hielt auch Sabrow damals für notwendig, wie er eingestand.

Gültige Qualität des Grundgesetzes

Heute sieht er mit Blick auf die damaligen historischen Umstände, dass jede neue Verfassung ein Rückschritt gegenüber den Grundrechtsbestimmungen, die nach dem Ende der NS-Zeit gefunden wurden, hätten sein können. Bei den Auseinandersetzungen um das Grundgesetz und dessen Artikel gehe es eher um das Bewahren als um das Weiterentwickeln, betonte Sabrow.

Professor Martin Sabrow
© FOTO : ZENTRUM FÜR ZEITHISTORISCHE FORSCHUNG POTSDAM
Professor Martin Sabrow

Die Werte des Grundgesetzes sollten nicht in Frage gestellt werden, so der Historiker. Diese Situation sei erst im Zuge der Vereinigungskrise und der Zeit danach deutlich geworden. Die Autoren des Grundgesetzes wollten ursprünglich das von ihnen geschaffene Provisorium bei einer möglichen Wiedervereinigung einer öffentlichen, gesellschaftlichen Prüfung unterziehen. Eine deutsche Einheit sollte nicht durch eine vorschnelle Zementierung der westdeutschen Verfassung verhindert werden.

Für Sabrow steht die Qualität des Grundgesetzes bis heute außer Frage. Die seinerzeitigen Bedenken seien auf eine Weise ausgeräumt worden, an die damals niemand gedacht habe. „Die innere Legitimität und die Legitimation des Grundgesetzes steht damit nicht in Frage“.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »