Freitag, April 19, 2024
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Datenanalyse in der Strafverfolgung: Kann man Verbrechen vorhersagen?

Jeden Tag werden massenweise Daten erhoben. Namen, Adressen, Vorlieben und Verhaltensweisen im Internet werden gespeichert, analysiert und weiterverarbeitet. Schon lange geistert der Begriff des „gläsernen Kunden“ in den Medien umher. Gute Marketer wissen oft schon im Vorfeld, welchen Schritt ihre Kunden im nächsten Moment machen werden. Doch könnte man diese Daten auch dazu benutzen, Verbrechen vorherzusagen?

In den USA setzt die Polizei in verschiedenen Bundesstaaten schon lange auf Statistiken und Daten, mit denen bestimmt werden kann, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten wahrscheinlich erneut Straftaten begangen werden. Solch ein Vorgehen wurde auch innerhalb der Hamburger Polizei bereits diskutiert.

Diese Analysen stützen sich hauptsächlich auf festgehaltene Protokolle vorangegangener Delikte. Zieht man jetzt noch personenbezogene Daten wie zum Beispiel den Wohnort ehemaliger Straftäter hinzu, könnten die Berechnungen immer präziser werden.

Auch der Angebotsmarkt für Programme und Software zur Datenanalyse wird größer. Immer mehr Unternehmen befassen sich mit dem Thema Datenanalyse in der Strafverfolgung. Darunter zum Beispiel das US-Unternehmen Palantir, dessen Mitgründer bereits für PayPal tätig waren und sich mit Daten bestens auskennen.

Was sagen Datenschützer?

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist gerade erst in Kraft getreten. Darin wurden die Gesetze in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten verschärft. Solange die Daten allerdings nur Vorfälle und Straftaten auswerten und daraus mit Hilfe eines Algorithmus eine Wahrscheinlichkeit errechnen, wann oder wo ähnliche Straftaten auftreten können, werden keine Daten bewertet, die sich auf einzelne Personen beziehen. Somit ist die Methode datenschutzkonform. Trotzdem äußern sich viele Experten kritisch und warnen davor, dass schnell gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstoßen werden könnte.

©istock.com/gorodenkoff

Die Gefahr bleibt: Maschinen machen Fehler

Der Datenschutz ist nicht die einzige Herausforderung. Programme und Algorithmen sind nicht fehlerfrei und die Gefahr falscher Prognosen und darauffolgende fehlerhafte Beschuldigungen, sollte nicht unterschätzt werden. Denn stellen Sie sich vor, Sie recherchieren für ihren Job, ein Uniprojekt oder einfach aus Interesse etwas zwielichtige Themen und sofort geraten Sie unter Verdacht. Oder nehmen wir an, ihre Kinder oder Mitbewohner surfen mit ihrem Computer auf Internetseiten, die in Kombination mit anderen Informationen über Sie schnell verdächtig wirken. All das wird durch die Datenanalyse aber Ihnen zugeschrieben und schnell werden falsche Schlussfolgerungen gezogen.

Thriller-Autor Sebastian Fitzek hat ein solches Szenario in seinem Buch „Das Joshua Profil“ kreiert. Hier gerät ein vollkommen unbescholtener Schriftsteller ins Visier einer Gruppe, die mit Hilfe eines Programmes Straftaten vorherbestimmt und dann versucht diese zu verhindern, indem Sie die potenziellen Kriminellen noch vor Begehen der Straftat aus dem Weg räumen. (Ende)

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