Freitag, April 19, 2024
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Der Mindestlohn ist eine gute Sache – aber nicht immer für Pflegebedürftige

Ins Abseits geschoben? (Foto: CareWork)

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Natürlich gilt der festgelegte Stundensatz auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie auch für im Privathaushalt beschäftigte ausländische Betreuungskräfte.

Für osteuropäische Arbeitnehmer und insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte ist der Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)Mindestlohn auch sinnvoll, da sie einen ihrer Arbeit angemessenen Lohn erzielen. Auch einem Großteil der zwielichtigen Billiganbieter, die mit fraglichen Machenschaften ihre Mitarbeiter entsenden, wird durch die neue Gesetzgebung zum Teil durch den verstärkten Einsatz der

Zollkontrolleure der Garaus gemacht. Doch gesetzeskonform und legal operierende Unternehmen wie die CareWork bekommen auch die andere Seite der Mindestlohn-Medaille zu spüren – die Dienstleistungen werden teurer und viele Kunden sind nicht bereit, die erhöhten Tarife zu bezahlen.

Spürbarer Wechsel in die Schwarzarbeit

Die durch den Mindestlohn erhöhten Kosten und insbesondere Sozialabgaben sowie Steuern müssen von wirtschaftlich wirkenden Unternehmen naturgemäß auf die Dienstleistungskonditionen umgelegt werden. Einsparungen bei Strukturen, Organisation und Services hätten Einbußen in der Qualität zur Folge, wogegen sich die TÜV-zertifizierte CareWork entschieden wehrt. Auch die Pflege-Konditionen bei Unternehmen wie der CareWork mussten demnach leicht angehoben werden. Leider regiert Geld jedoch auch hier noch immer die Welt, sodass einige Kunden aus Kostengründen deswegen eher zu illegal tätigen Unternehmen und Mitarbeitern wechselten.

Ausnahme wäre möglich gewesen

Es geht aber auch noch schlimmer: Nicht selten werden Familien aufgrund der erhöhten Kosten für eine qualitative und legale Pflege im eigenen Zuhause gezwungen, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflege- oder Altersheim zu geben! Der an sich positiv zu betrachtende Mindestlohn darf nach Ansicht der CareWork aber nicht dazu führen, dass Familien sich die Pflege eines Angehörigen zu Hause nicht mehr leisten können oder aus Kostengründen kriminalisiert werden. Michael Gomola, Geschäftsführer der Carework, fragt: "Warum wurden eigentlich die Privathaushalte nicht ausgenommen? Es gibt ja genügend andere Ausnahmen!"

Die 24-Stunden-Betreuung von CareWork stellt demnach je nach Erkrankung und Pflegebedarf noch immer eine wirtschaftliche und insbesondere qualitative Alternative zur stationären Unterbringung dar.

Mehr Informationen unter: http://www.24stundenbetreut.com oder telefonisch kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 08000-180 100.

(Ende)

Aussender: Carework GmbH & Co KG
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