Donnerstag, März 28, 2024
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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“

SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem Vortrag über Demokratie davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen“

(Voßkuhle auf dem 72. Dt. Juristentag Sept. 2018, zit. nach: Dr. N. Lührig, Deutscher Juristentag sorgt sich um den Rechtsstaat, AnwBl. Online vom 27.9.2018 https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/vereinsarbeit/djt)

Offener Brief von RA Alexander Heumann, Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle!

Einen deutlicheren Eindruck politischer Befangenheit als durch Ihr o. g. Diktum auf dem 72. Deutschen Juristentag kann man kaum hinterlassen.

Als Vorsitzender des zweiten Senates sind Sie zuständig für die im April 2018 anhängig gewordene Organklage der AfD gegen die Bundesregierung zur Zuwanderungspolitik (Siehe hierzu: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/)

Bereits bei einer Podiumsdiskussion vom 27. September 2017 hatten sie den bemerkenswerten Standpunkt eingenommen, die Flüchtlingskrise hätte nichts mit dem Grundgesetz zu tun („Aber es sind nicht die Fragen des deutschen Grundgesetzes, die wir dann klären müssen“). Dort behaupteten Sie auch, „Obergrenzen“ beim Asylrecht seien „mit dem UN-Flüchtlingsrecht nicht vereinbar. Diese Leute sind immer ausgenommen, denn die haben den Anspruch [auf Einreise?] auch jetzt schon.“ Wenn, dann müsse das Völkerrecht geändert werden.

Auch aufgrund solcher flüchtlingsaffinen – und mit Verlaub: rechtsirrigen – Verlautbarungen entsteht der fortwährende Eindruck der Befangenheit, die eine Mitwirkung bei der Entscheidung ausschließen müßte.

Zudem: Menschen sind niemals „Ratten“. Das gilt selbst für Menschen, die „Populisten auf den Leim gehen“. Eine solche Ausdrucksweise in einem Vortrag vor dem Deutschen Juristentag ist ungeheuerlich.

Wie wäre es, wenn Sie sich endlich um die Organklage der AfD kümmern würden? Aber bitte unvoreingenommen, falls noch möglich.

Aber vermutlich möchten Sie zumindest noch so lange untätig bleiben, bis im Dezember 2018 der „Global Compact for Migration“ der Vereinten Nationen unter Mitwirkung Deutschlands verabschiedet wird.

Hochachtungsvoll
Alexander Heumann, Rechtsanwalt

PS. Die AfD sollte Sie wegen des Eindrucks der Befangenheit als Richter ablehnen. Dann würde vielleicht Dynamik in die Angelegenheit ´Organklage´ kommen.

PS 2: Falls es sich in Karlsruhe noch nicht herumgesprochen hat: Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten kommen, ist die Einreise nach Deutschland zu verweigern (Art 16a II GG; § 18 II AsylG). Dies gilt erst recht, wenn sie über keine (gültigen) Papiere mit Schengenvisum verfügen (§§ 14 I, 15 I AufenthaltsG). Bei „auf der Grenze“ zwischen zwei Schengen- bzw. Dublinstaaten gestellten Anträgen auf Asyl oder internationalen Schutz greift zudem Art 16a V GG i.V.m. Art 20 IV Dublin-III-VO. Es ist schon schlimm genug, dass selbst im deutschen Anwaltsblatt immer wieder anderslautende juristische Fake-News verbreitet werden. Aber Ihr Spruch mit den „Rattenfängern“ schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht …

Der Beitrag erschien zuerst hier

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