Freitag, März 29, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturDer Volkslehrer vor Gericht: Die Zeiten, in denen Euphorie herrschte, sind vorüber!

Der Volkslehrer vor Gericht: Die Zeiten, in denen Euphorie herrschte, sind vorüber!

Die Zuhörer im Verhandlungssaal 334 des Berliner Arbeitsgerichtes staunten nicht schlecht über die Begründung des Richters bei der Urteilsverkündung. Nikolai N., auch als Volkslehrer bekannt, hatte auf ganzer Linie, „in toto“, wie der Richter genüsslich feststellte, verloren. Dieser machte sich dabei die Argumentation des Berliner Senates zu eigen und begründete den Mangel an Eignung für den Beruf des Grundschullehrers mit der Person, eine unabänderliche Eigenschaft, die ihm dauerhaft die Fähigkeit abspricht, an einer staatlichen Schule zu unterrichten. Damit steht Nikolai N. in erster Instanz vor dem beruflichen Aus.

Wie sein Anwalt Martin G. ausführte, handle es sich bei seiner Wahl des Lehrerberufes nicht nur um eine von vielen möglichen Beschäftigungen, sondern um die Berufswahl seines Lebens, die Nikolai N. als seine Berufung ansehe. Dem Vorschlag des Richters als Medienmacher die Branche zu wechseln, konnte die Klägerseite nichts abgewinnen. Den Zuschauern im Saal war ebenfalls klar, dass in dieser Branche das von Telepolis-Redakteur Viktor Heese errechnete Durchschnittsgehalt von 9400 Euro an eine bestimmte politische Weltanschauung geknüpft ist. Wäre Nikolai N. ein Vertreter dieser Weltanschauung, könnte er ebenso als staatlicher Lehrer weiterarbeiten.

Den Youtube-Kanal des Klägers betrachtete der vorsitzende Richter als „Propagandamittel bestimmter politischer Couleur“. Die mehr als 300 Filme und die Aussagen seiner Interviewpartner darin, sollte sich der „Volkslehrer“ zurechnen lassen, da er aktiv für deren Verbreitung sorge. Die Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland als „Nicht-Rechtsstaat“ sei Angestellten im öffentlichen Dienst nicht erlaubt, was dem Kläger klar zu sein hätte, so der Richter. Er sprach von besonderer Verantwortung aus der deutschen Geschichte und der „zugegebenermaßen wachsenden“ Minderheit, die diese Verantwortung nicht erkennen wolle. Gaulands Fliegenschiss lässt grüßen!

Als Beispiele der Verächtlichmachung des Rechtsstaates wurden, neben der Bezeichnung als Unrechtsstaat, die Darbietung einer textlich umgestalteten Nationalhymne und die Spekulation über Opferzahlen des Holocaust genannt. Soweit die übliche §130-Argumentation.

Eigene Kreativität ließ der vorsitzende Richter bei der verklausuliert vorgetragenen Sorge vor dem Druck auf den Rechtsstaat aus Dunkeldeutschland erkennen. Mit Blick auf die vom Ex-Bundespräsidenten ausgemachte Ostzone sagte der Vorsitzende, dass der Rechtsstaat sich hart aufstellen müsse. Die Zeiten, in denen Euphorie herrschte als die Mauer gefallen war, wären vorbei. Dieser Satz lässt den Verdruss und die Gefahrenprognose einer Alt-68er-Generation erahnen.

Auch in diesem Verfahren verließ der Richter seine politisch neutrale Position und erklärte, dass sich der Rechtsstaat heute härter aufstellen müsse als vielleicht vor 10 Jahren noch diskutiert worden sei.
Was unter Rechtsstaat verstanden wird, definiert dann die Position im Spektrum zwischen 9400 Euro Durchschnittsgehalt einer Richterpension und dem finanziellen und beruflichen Aus.

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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