Freitag, April 19, 2024
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Deutlicher geht‘ nicht: Afganische Vergewaltiger schlafen im Gericht ein

München – Eine solche Dreistigkeit und Verachtung des Gerichtes und des Opfers wurde selbst dem Richter zu viel. Bei einem Vergewaltigungsprozess vor dem Münchner Landgericht schliefen die Angeklagten, zwei afghanische Flüchtlinge, einfach ein. Agiler waren die beiden im Herbst 2017, als sie in Höhenkirchen-Siegertsbrunn gemeinsam eine 16-jährige brutal vergewaltigten. Den mutmaßlichen Tätern drohen mehrjährige Haftstrafen. Am Donnerstag kam es laut Münchner Merkur zu einem Eklat.

Bei dem Prozeß dösten die Angeklagten mehrfach weg.  „Wenn Sie schlafen wollen, müssen wir die Verhandlung unterbrechen“, sagte daraufhin Richter Stephan Kirchinger zu den Delinquenten, die sich dann am Riemen rissen und dem Gutachter lauschten. Der stellte fest, dass sowohl die beiden afghanischen Flüchtlinge, als auch das Opfer betrunken waren. Einer der beiden, der 18-jährige Farid A., soll zum Tatzeitpunkt bis zu 1,86 Promille im Blut gehabt haben. Das bedeutet nach Ansicht des Gutachters eine „verminderten Steuerungsfähigkeit“.

Dann führte der „Facharzt für Rechtsmedizin“ neben der „Rauschtat“ auch noch einen muslimischen „Kulturbonus“ an.  Man müsse „auch berücksichtigen, dass er aus einem anderen Kulturkreis kommt“, sagt der Mediziner.

Daraus folgerte er: „Bei Herrn A. lag eine erhöhte Alkoholmenge vor, die durch die Enthemmung dazu geführt hat, dass er sich über vorhandene Einsichten hinweggesetzt hat.“ Seiner Meinung nach, sei die Gewichtung „eine komplett andere, wenn man in diesen Kulturkreis und nicht in einem westlichen aufwächst“.

Auch die Frauenverachtung der Afghanen führte er an und fügte hinzu: In Afghanistan zähle eine Frau nichts. Der Mann geht über alles.

Von dieser „Expertenmeinung“ lies sich der Richter jedoch nicht beeindrucken und machte deutlich, dass für ihn nur der erhöhte Alkoholgenuss, nicht aber die Sozialisation bei der Beurteilung der Steuer- und Schuldfähigkeit eine Rolle spiele. (KL)

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