Donnerstag, März 28, 2024
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Deutsche Frau aufgeschlitzt – Syrer vor Gericht: Als Moslem darf ich das

Ein angeblich 17-jähriger Syrer steht vor Gericht, weil er eine 24 Jahre alte Deutsche mit einer brutalen Messerattacke fast getötet hätte. Der „Flüchtling“ Abdullah A. hatte die Frau von der Brust bis zum Unterleib aufgeschlitzt. Dem Richter sagte er, aufgrund seiner Religion dürfe er das. Das Opfer überlebte nur durch ein Wunder.

Mit der Klinge brach der Zuwanderer nicht nur die Rippen des Opfers Vivien K., sondern verletzte Leber, Magen, Niere, Darm und Bauchspeicheldrüse schwer. Die junge Frau fiel ins im Koma. Ihr mussten Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernt werden. Die Tat geschah in Hannover.

Vor Gericht gab der Syrer jetzt an, dass man in seinem Land Konflikte selbstverständlich „mit dem Messer“ austrage. Werde man beleidigt, „darf man zustechen“. In schweren Fällen dürfe „man die Person töten“. Das seien die Bräuche in seiner Heimat, auf die der Angeklagte auch hier besteht. Der Anwalt gibt wieder, was sein Mandat gesagt habe: „Sein Verhalten war nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden.“ Abdullah A. „begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss“, berichtet Bild.

Bei solchen Äußerungen wird klar, warum die muslimische Masseneinwanderung zu einem Clash der Kulturen führen muss. Zumal, wenn man den Anlass der bestialischen Attacke kennt: Sein Bruder und ein Cousin des Angeklagten gerieten im Supermarkt mit Viviens Freund in Streit. Der 17-Jährige kam dazu. Das Trio prügelte dann auf der Straße auf sein Opfer ein. Vivien K. ging dazwischen, versuchte zu schlichten. Daraufhin stach der Täter sie nieder und schlitzte ihr den gesamten Oberkörper vom Brustbein bis zum Unterbauch auf. Eine 40 Zentimeter lange Narbe wird ihr Leben lang davon zeugen.

Traurige Pointe: Abdullah A., der sich nach Jugendstrafrecht für versuchten Totschlag verantworten muss, bezeichnet sich selbst als „Musterflüchtling“. (WS)

Quelle!:

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