Donnerstag, April 25, 2024
StartPolitikEuropaDeutsche Frau bestialisch aufgeschlitzt: Syrer kommt mit fünf Jahren Haft davon

Deutsche Frau bestialisch aufgeschlitzt: Syrer kommt mit fünf Jahren Haft davon

Vom Brustkorb bis zum Unterbauch hat ein angeblich 17-jähriger Syrer in Hannover eine 24 Jahre alte Deutsche aufgeschlitzt. Vor Gericht sagte er, aufgrund seiner Religion dürfe er das. Der Richter sah es nicht ganz so, aber das Urteil erschüttert dennoch: Abdullah A. erhielt nur 5 Jahre Jugendhaft.

Wie brutal die Messerattacke war, zeigt, dass der „Flüchtling“ mit der Klinge nicht nur die Rippen des Opfers Vivien K. brach, sondern auch Leber, Magen, Niere, Darm und Bauchspeicheldrüse schwer verletzte. Die junge Frau fiel ins im Koma, konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden und überlebte wie durch ein Wunder. Ihr mussten Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernt werden.

Abdullah A, der sich vor Gericht als „Musterflüchtling“ bezeichnete, hatte aus einem absolut nichtigen Grund zugestochen: Sein Bruder und ein Cousin des Angeklagten gerieten im Supermarkt mit Viviens Freund in Streit. Der 17-Jährige kam dazu. Das Trio prügelte dann auf der Straße auf sein Opfer ein. Vivien K. ging dazwischen, versuchte zu schlichten. Daraufhin stach der Täter sie nieder und schlitzte ihr den gesamten Oberkörper auf. Eine 40 Zentimeter lange Narbe wird ihr Leben lang davon zeugen.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft sogar nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Denn der Syrer habe ja nur einmal zugestochen und sei so „freiwillig“ vom „Tötungsversuch zurückgetreten“, meldet Bild. Doch diese Art der Kuscheljustiz hielt einem medizinischen Gutachten nicht stand. Darin hieß es: Abdullah A. habe alles getan, um sein Opfer zu töten. So kam es immerhin zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags.

Vor Gericht hatte der Syrer gesagt, dass man in seinem Land Konflikte selbstverständlich „mit dem Messer“ austrage. Werde man beleidigt, „darf man zustechen“. In schweren Fällen dürfe „man die Person töten“. Das seien die Bräuche in seiner Heimat, auf die der Angeklagte auch hier besteht. Sein Anwalt sagte, wie der Täter den Fall sehe: „Sein Verhalten war nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden.“ Abdullah A. „begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“ (Jouwatch berichtete)

Bei solchen Äußerungen wird klar, warum die muslimische Masseneinwanderung auch weiter dazu führen wird, dass immer wieder Menschen von den „Schutzsuchenden“ niedergestochen werden. Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die selbst für solche bestialischen Taten nur geringe Strafen ausspricht. Bei guter Führung ist der syrische Aufschlitzer nach drei Jahren und vier Monaten wieder frei. (WS)

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »