Freitag, April 19, 2024
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Deutschland gibt grünes Licht für Nord Stream 2 – wie geht’s nun weiter?

Als erstes der fünf Ostseeländer, durch deren Hoheitsgebiet die neue russische Gas-Pipeline laufen soll, hat Deutschland den Bau von Nord Stream 2 genehmigt. Die Genehmigungen von Russland, Schweden, Dänemark und Finnland werden in den nächsten Monaten erwartet.

Der Bau der Pipeline wird auf nationaler Ebene und nicht von der EU entschieden.

Das Bergamt Stralsund hat am 31. Januar den Bau und Betrieb des Pipelinesystems Nord Stream 2 im deutschen Küstenmeer und im Anlandebereich in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Dieser letzte Abschnitt der russischen Gaspipeline führt über 55 Kilometer durch die Ostsee. Insgesamt verläuft die Gasleitung über 1200 Kilometer von Russland durch die Ostsee nach Deutschland. Von Greifswald aus kann über weiterführende Leitungen ganz Europa mit russischem Gas versorgt werden.

Welche Genehmigungen für Nord Stream 2 stehen noch aus?

Nord Stream 2 soll ähnlich wie die erste russische Ostsee-Pipeline Nord Stream die Hoheitsgewässer von fünf Ländern durchqueren: Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Die Nord Stream 2 AG hatte im vergangenen Jahr in allen Ländern Genehmigungen für den Bau der Erdgasleitung beantragt. Eingereicht wurden bei den zuständigen Behörden dieser Länder auch sämtliche Dokumentationen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die ausstehenden Genehmigungen werden in den nächsten Monaten erwartet.

In Russland hat Nord Stream 2 gerade grünes Licht von der zuständigen Umweltbehörde erhalten und wird nun den Genehmigungsantrag einreichen. In Finnland steht noch die Zustimmung der Regierung zu dem Antrag aus. In Schweden wurde der finale Antrag mit allen Stellungnahmen und Unterlagen im Dezember 2017 eingereicht. In Dänemark befindet sich das Genehmigungsverfahren, laut Nord Stream AG, „in der finalen Phase“.

n Deutschland ist mit der Genehmigung durch das Bergamt Stralsund die größte Hürde genommen. Eine weitere Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie gilt als Formalie und wird noch im ersten Quartal 2018 erwartet.

Der Bau der Pipeline soll nach den Plänen des Betreibers noch 2018 beginnen. Es wurde bereits etwa die Hälfte der geplanten Kosten von knapp zehn Milliarden Euro investiert. Beteiligt sind an der Finanzierung neben dem russischen Konzern Gazprom die Firma OMV aus Österreich, Uniper und Wintershall aus Deutschland, Ennie aus Frankreich und der niederländisch-britische Konzern Shell.

Kann die EU Nord Stream 2 noch verhindern?

Formell ist Nord Stream 2 ein rein kommerzielles Projekt, wie auch wiederholt von der Bundesregierung betont wurde, und unterliegt keinen politischen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Die nationalen Behörden müssen jedoch bei ihren Genehmigungen im Einklang mit dem EU-Recht und internationalen Abkommen handeln. Da sich die Gesetzeslage seit der Bewilligung der ersten Ostseepipeline Nord Stream 2009 nicht geändert hat, richtet sich die Nord Stream 2 AG bei den Genehmigungsverfahren an der Vorgehensweise bei dem ersten Pipelineprojekt aus.

Allerdings gibt es seit der Ukraine-Krise in der EU Diskussionen über eine zu hohe Abhängigkeit in der Energieversorgung von Russland. Befürworter von Nord Stream 2 betonen dagegen die seit Jahrzehnten durch Russland und früher die Sowjetunion gewährleiteste Versorgungssicherheit. Im EU-Parlament soll es am 21. Februar eine Anhörung zu diesem Thema geben.

Rechtlich ist die Europäische Kommission bislang nicht zuständig für eine Genehmigung, da die Pipeline nur an EU-Gebiet anlandet und nicht durch die Europäische Union verläuft. Seit Monaten gibt es jedoch Bemühungen, die bestehende EU-Richtlinie zu modifizieren, um sie auf Nord Stream 2 anwendbar zu machen. So hat die Europäische Kommission im November 2017 eine Erweiterung der EU-Gasrichtlinie auf Import-Pipelines aus Drittländern vorgeschlagen. Bisher bezog sich die Gasrichtlinie nur auf den europäischen Binnenmarkt.

Produktion von Röhren für Pipeline Nord Stream 2 in Mülheim (Archivbild)
© Foto: Nord Stream 2
Mit der vorgeschlagenen Änderung würde EU-Recht in Ländern außerhalb der Europäischen Union angewandt werden. Das ist eigentlich ohne entsprechende bilaterale Vereinbarungen nicht möglich. Zuvor war der Vorschlag, das 3. Energiepaket nur auf Nord Stream 2, nicht aber auf alle anderen Import-Pipelines nach Europa anzuwenden, von den Rechtsdiensten von EU-Kommission und EU-Rat als nicht rechtskonform abgelehnt worden. Nach diesem Gesetz darf ein Pipeline-Besitzer nicht gleichzeitig Gaslieferant sein. Dies beträfe den zu gut 50 Prozent an Nord Stream 2 beteiligten russischen Konzern Gazprom.

Dieser Hebel war zuvor nach Beginn der Ukraine-Krise 2014 von der EU zur Verhinderung des Pipelineprojektes South Stream erfolgreich angewandt worden. South Stream sollte russisches Erdgas von Russland über das Schwarze Meer nach Bulgarien und damit in die Europäische Union bringen. Das Projekt wurde Ende 2014 von Präsident Putin eingestellt.

Die EU-Debatte zur Änderung der Gasrichtlinie explizit in Bezug auf Nord Stream 2 könnte je nach Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten einen Einfluss auf den späteren Betrieb der Gas-Pipeline in der EU haben. Sie betrifft jedoch nicht die Genehmigungsverfahren für den Bau der Pipeline. Die jetzt erteilte Zustimmung Deutschlands gilt als Schlüsselmoment: Hier wird die geplante Gasleitung auf das Territorium der Europäischen Union treffen.

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