Dienstag, April 23, 2024
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Deutschlands Militärbeteiligung in Syrien: „Ebene eines Schurkenstaates“

Sogar nach einem Giftgasanschlag in Idlib würde eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Einsatz gegen syrische Regierungstruppen gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. Darauf macht ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aufmerksam, das von der Linksfraktion eingereicht wurde.

Die Linksfraktion im Bundestag hat ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags eingereicht. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von ‚Vergeltungsschlägen‘ gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig“, heißt es in der Expertise, die der „Deutschen Presse-Agentur“ (DPA) am Montag vorliegt.

Dass das Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag prüft, war am Sonntag bekannt geworden. Bereits im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Angriffen der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Auch damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Dass allerdings ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, sei neu, berichtet die DPA.

„Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen“, bemerken die Wissenschaftler.

So dürfe nach Auffassung des Bundestags-Dienstes die Bundesregierung dem Parlament einen solchen Einsatz gar nicht erst zur Abstimmung vorlegen.

Ohne UN-Sicherheitsmandat: „Deutschland ein Schurkenstaat“

Als „skandalös“ kritisiert der Verteidigungs-Experte der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Alexander Neu, allein die Erwägung eines solchen Bundeswehreinsatzes. Im Sputnik-Interview bestätigt er zudem die Annahme des Wissenschaftlichen Dienstes: Für einen solchen Einsatz müsse ein UN-Sicherheitsmandat vorliegen. Bei einer Zustimmung im Bundestag für eine derartige Intervention „würde sich Deutschland damit an einem völkerrechtswidrigen und verfassungsfeindlichen Einsatz beteiligen und sich somit auf der Ebene eines Schurkenstaates bewegen“, bemängelt Neu.

Warum sollte die syrische Regierung Giftgas einsetzen?

„Von der russischen Seite hört man schon seit Wochen, dass durch die Weißhelme und Aufständischen wieder ein Giftgasanschlag inszeniert werden soll“, bemängelt der Verteidigungs-Experte. Wobei da nicht unbedingt eine Unterschied zwischen den Weißhelmen und Terroristen bestehe, bemerkt Dr. Neu und fragt: „Warum sollte die syrische Regierung Giftgas einsetzen und damit geradezu einen Vorwand für die westliche Aggressionspolitik liefern, obwohl sie den Krieg nahezu gewonnen hat? Das erschließt sich mir von der Logik her nicht.“

„Nahles sagt heute das, morgen das“

Mehrere Politiker der Union plädieren dafür, eine militärische Option offen zu halten, die Fraktionsvorsitzende der SPD, Andrea Nahles, hat jedoch einem solchen Einsatz eine klare Absage erteilt. Die Absage der SPD-Chefin sieht der Bundestagsabgeordnete skeptisch: „Sie sagt heute das, morgen das. Wenn der entsprechende Druck aus Washington kommt, könnte ich mir vorstellen, dass auch Nahles einknickt“, so der Bundestagsabgeordnete Alexander Neu.

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