Donnerstag, April 25, 2024
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Die EU entwaffnet die Bevölkerung

Foto: 9×19 Glock 17, EU-Flagge (Collage) / Vitaly V. Kuzmin / CC BY-SA 3.0

Die EU-Bevölkerung wird schutzloser. Nicht nur Überwachungsmaßnahmen und Militäreinsätze sind die Konsequenzen der Pariser Anschläge, sondern auch die Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)Entwaffnung der EU-Bevölkerung. Was seit mehreren Jahren ein schleichender Prozess ist, wird nun

konkret umgesetzt. Das Ziel: Eine waffenlose EU-Bevölkerung. Doch das ist problematisch.

Entwaffnungen haben einen tragischen historischen Hintergrund

Möchte man über Waffengesetze diskutieren, ist in Deutschland der Meinungskorridor besonders eng. Die erlaubte Meinung zu diesem Thema reicht von einem absolutem Verbot jedweder Dinge, die Projektile schneller als 30 m/s befördern können, bis zu einigen Ausnahmeregeln für Sportschützen. Waffen sind böse, schlecht und gehören verboten – das gilt hierzulande als Konsens.

Training einer polnischen Bürgermiliz, bis zu 80.000 Mitglieder gibt es schätzungsweise in Polen // Screenshot: „Vice Media"

 

Training einer polnischen Bürgermiliz, bis zu 80.000 Mitglieder gibt es schätzungsweise in Polen // Screenshot: „Vice Media

 

In anderen Ländern ist das durchaus anders. Zwar finden auch dort restriktivere Waffengesetze Anwendung, als beispielsweise in den USA, doch die Mentalität ist eine andere. Zum Beispiel Polen. Dort existieren sogar lokale Bürgermilizen, die militärisch trainieren, um im Falle eines Krieges oder anderweitigen Konfliktes, der die Sicherheit bedroht, nicht auf staatlichen Schutz angewiesen zu sein. Waffen gehören dort dazu.

Und auch die deutsche Geschichte der Waffengesetze ist nicht gerade eine glorreiche. Wer denkt, mit einem mal wurde unblutig und unproblematisch hierzulande der zivile Besitz von Schusswaffen abgeschafft, der irrt gewaltig. Noch im Kaiserreich des 19. und frühen 20. Jahrhunderts galt es für das mittlere und gehobene Bürgertum als üblich, Waffen zu Selbst- und Eigentumsverteitigung zu besitzen. Im Adel sowieso.

Erst mit den bürgerkriegsähnlichen Konflikten in der Weimarer Republik, die nicht zum unerheblichen Teil von entlassenen Reichswehr-Corps ausgingen, die ihre Waffen behalten hatten, kam es zu den ersten ernsthaften Restriktionen des Waffenbesitzes. Eine Registrierungspflicht erfolgte mit der ersten umfassenden Regelung des Waffenrechts im Gesetz über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1928. Dies war jedoch nur schwer umszusetzen, daher folgten eine Reihe anderer Verordnungen und Gesetze.

Ab 1933 wurden das Weimarer Waffengesetz und die zu dessen Durchführung erfassten Daten direkt von den Nationalsozialisten genutzt, um die Juden zu entwaffnen. Ihre Zuverlässigkeit wurde regional aberkannt, ihre Waffenerwerbsscheine wurden eingezogen, ihre Wohnungen durchsucht, die Waffen beschlagnahmt. Der Verdacht auf unbefugten Waffenbesitz führte zu Razzien. Am 18. März 1938 erließen die Nationalsozialisten das Reichswaffengesetz auf dem das erste bundesdeutsche Waffengesetz von 1972 aufbaute. Dieses Gesetz verfolgte das Ziel, Regimegegnern die Beschaffung von Waffen zu erschweren und andererseits die „Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes“ zu erleichtern, was nichts anderes hieß als Partei und Staat aufzurüsten. Während Juden, Zigeuner, vorbestrafte Homosexuelle und andere als Staatsfeinde bezeichnete gesellschaftliche Gruppen komplett entwaffnet wurden, rüsteten sich diese nämlich auf. Das Gewaltmonopol des Staats wurde auf erschreckendste Art und Weise verklärt.

 

Am 7. Januar 1946 erließen die Alliierten den Kontrollratsbefehl Nr. 2, mit dem zur Durchsetzung der Entwaffnung der Bevölkerung jeder Person und jeder Behörde verboten wurde, Waffen zu besitzen. Damit war der Grundstein für die Waffenregelungen der Bundesrepublik gelegt. Jedes weitere Gesetz seitdem, verfolgte das Ziel, zivilen Waffenbesitz zu erschweren oder ganz zu verhindern. Mittlerweile ist es nur noch Polizei, Militär, Personenschutz, „Personen mit besonderem Schutzinteresse“ (darunter fallen auch Politiker) und Sportschützen erlaubt, Waffen zu tragen beziehungsweise zu besitzen.

EU-weite Entwaffnung der Bevölkerung

Andere Länder, wie das besagte Polen, haben da durchaus eine andere Tradition. Doch seitdem die EU supranationale Kompetenzen im Bereich der Polizeiarbeit, Justiz und Sicherheitspolitik besitzt, ist auch dort das liberale Waffenrecht in Gefahr. Klar gibt es gute Gründe keinen ungehemmten Missbrauch von Waffenbesitz zu ermöglichen. Zu groß wäre das Risiko, dass Straftäter, Geisteskranke und andere Kriminelle unbemerkt und leichtfertig an Waffen kämen, die sich alsbald gegen die Bevölkerung wenden würden.

Doch eine derart strikte Handhabe der Waffengesetze wie in Deutschland hat auch Nachteile. Man erinnere sich nur an die historischen Beispiele. Der Einzelne besitzt nun einmal ein natürliches Recht auf Selbstverteidigung. Dazu gehört Verteidigung gegen Kriminelle und eben auch dem Staat, wenn sich dieser zu einer Tyrannei wandelt. In der angelsächsischen Tradition ist dies spätestens seit John Lockes Vorstellung vom Naturrecht tief verankert. Dort nennt man dies „Widerstandsrecht“  – und es in Frage zu stellen, ist dort weitaus schwieriger als hierzulande.

Die Europäische Union übernimmt diese deutsche Tradition und kontrolliert und erschwert den zivilen Waffenbesitz zunehmend. Bereits 1991 gab es die erste EU-Richtlinie „über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“. 2008 und 2012 folgten weitere Verordnungen und Richtlinien, die allesamt zum Inhalt hatten, den zivilen Zugang zu Schusswaffen erheblich zu erschweren, bzw. zu verhindern.

Auf Wunsch der EU-Kommission wurde zuletzt in Österreich ein zentrales Waffenregister für bisher nichtregistrierungspflichtige Waffen eingeführt, darunter fallen etwa Gewehre. Doch diese Pläne gingen den Kommissaren in Brüssel noch nicht weit genug: Angedacht wird auch ein komplettes Verbot von Waffen der Kategorie B. Also Handfeuerwaffen wie Pistolen, Revolver und halb automatische Selbstladebüchsen (NEOPresse berichtet).

Die Pariser Anschläge als Anlass

EU-Post nach den Pariser Anschlägen // Screenshot

 

EU-Post nach den Pariser Anschlägen // Screenshot

Und auch im Jahr 2015 geht diese Entwaffnung der Bevölkerung weiter. Als am 13. November dieses Jahres mehrere Attentäter mit islamistischen Hintergrund auf Menschen in der Pariser Innenstadt das Feuer eröffneten (wohlbemerkt zwangsweise unbewaffnete Personen), dauerte es nicht lange, bis auch die EU-Kommission reagierte. Wie selbstverständlich gelobte man, das EU-Waffenrecht weiter zu verschärfen.

„Es gibt nach wie vor zu viele Opfer von Gewalttaten, die mit Schusswaffen verübt werden“, schreibt die Behörde in einer Mitteilung über„Schusswaffen und die innere Sicherheit in der EU“. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ schrieb Innenkommissarin Malmström, angesichts von jährlich 1.000 Toten durch Waffengewalt in der EU dürfe Europa „nicht länger tatenlos zusehen.“ „Der Standard“ berichtete: „Die EU-Kommission prüfe derzeit intensiv, den Zugang zu bestimmten Waffentypen für den zivilen Gebrauch weiter einzuschränken und den Verkauf und Besitz von Luftgewehren oder Nachbildungen antiker Waffen stärker zu regulieren.“

Es ist nicht zu bestreiten, dass damit auch der Zugang zu Waffen für Terroristen erschwert wird. Doch man darf dabei nicht vergessen, dass auch jeder weitere unbescholtene Unionsbürger seines natürlichen Rechtes auf Selbstverteidigung beschnitten wird. Gleichzeitig rüstet aber der Staat seine Sicherheitskräfte auf, sodass sie schon militärischen Charakter bekommen (NEOPresse berichet). Die EU-Bürger werden schutzloser und ihrer Rechte beschnitten, doch keinen scheint es zu stören. Und das in einer Zeit, in der man kaum mehr weiß was einem morgen politisch und gesellschaftlich zu erwarten hat und die Krisen-Tendenzen zunehmen. Das ist kein gutes Zeichen, sondern ein ganz falscher Weg.

Verteiler: Neopresse

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