Donnerstag, April 18, 2024
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Die Europäische Union stellt die Wahlfreiheit in Frage

Einst waren die Dinge einfach: man organisierte eine Abstimmung, um den Willen der Staatsbürger zu kennen und wendete dann das Ergebnis an. Daher haben Generationen für das Recht auf freie Meinungsäußerung gekämpft.

 

Heute ist es ganz anders mit der Europäischen Union: die Abstimmung darf kein Risiko enthalten oder sie wird verboten. Sie ist nur eine Mittel, um dem was Brüssel vorher beschlossen hat einen populären Anschein zu geben oder die Abstimmung soll nicht stattfinden.

 

Viele politische Akteure sind Heuchler, sie machen öffentliche Äußerungen in einem gewissen Sinn und handeln heimlich anders. Diese Doppelzüngigkeit kann in Konfliktsituationen legitim und geschickt sein, wenn diese politischen Akteure Interessen oder bestimmten Prinzipien verteidigen. Es ist unerträglich, wenn diese Akteure nicht nur einfach ihren Anschein ändern, sondern auch im Grund.

Seit dreißig Jahren ist die Europäische Union von einer voraussehbaren Institution zu einer Bürokratie geworden, die obskure und wechselnde Interessen verteidigt. Seit drei Jahren tritt sie stetig mit Füssen die Ideale, auf die sie sich beruft. Hier sind fünf Beispiele:

 

• Im Jahr 2005 stimmten die Franzosen und die Niederländer gegen den Vertrag über eine Verfassung für Europa.

Die Europäische Union blies dann die in Dänemark, Irland, Polen, Portugal, Tschechien und in dem Vereinigten Königreich geplanten Referenden ab. Im Jahr 2007 änderte sie dann ein paar reine formale Elemente des Vertrages und ließ ihn vom Europäischen Rat unter dem Namen des Lissabon-Vertrags adoptieren.

 

Aus verfassungsrechtlichen Gründen wurde aber ein Referendum in Irland abgehalten, wo die Bevölkerung den Vertrag ablehnte. Die Europäische Kommission sagte, dass der Text missverstanden worden sei, und erreichte ohne jegliche Änderung des Textes, dass die Iren ein zweites Mal im Jahr 2008 abstimmten. Sie haben ihm dann zugestimmt.

• Im Jahr 2014 wurde ein Land von Osteuropa Opfer eines Staatsstreichs, der echte Nazis an die Macht brachte. Mehrere Teile des Landes haben sich erhoben, um die verfassungsgerechte Legitimität wiederherzustellen. Ein Teil hielt ein Referendum ab, um mit dem Zentralstaat zu brechen und sich in einen demokratischen Bundesstaat zu integrieren, deren Teil er in der Vergangenheit war.

Die Europäische Union hat beschlossen, den Putsch und die neue Regierung, einschließlich der Nazis zu unterstützen. Doch hat sie den ihrer Meinung nach verfassungswidrigen Charakter des Referendums verurteilt und wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen den Staat ergriffen, der zugestimmt hatte, die Rebellen Region aufzunehmen.

Damit hat die EU öffentlich die Nazi verantwortet, hat sich auf eine Gesetzmäßigkeit gestützt, die ihr Staatsstreich aufgehoben hat, hat diese Gesetzmäßigkeit vor die Legitimität der Regierenden gestellt, und hat einen Wirtschaftskrieg einem Staat aufgezwungen, der nicht mit ihr einverstanden war.

• Drei Monate später, im Juni 2014, hat die Europäische Union eine Präsidentenwahl in den Konsulaten eines fremden Landes verboten.

Dabei hat sie unverhohlen das Wiener Abkommen verletzt.

Da sie dachte, dass der mögliche Gewinner dieser Wahl dieses Land nicht leiten sollte, hat sie im Voraus abgelehnt diese Wahl anzuerkennen, die jedoch im genannten Land und in allen seinen Konsulaten außerhalb der Union stattgefunden hat.

Als die Ergebnisse bekannt wurden, haben alle ausländischen Botschaften in diesem Land, – einschließlich jener der Mitglieder der Union – versichert, dass dieser Wahlablauf auf fairer und aufrichtiger Weise stattgefunden habe. Aber die Europäische Union hat ihre Weigerung die Wahl anzuerkennen aufrechterhalten.

• Drei Jahre später, im September 2017, hat ein Clan, der die Macht ohne Wählerauftrag in einer Region des Nahen Ostens ausübt und auf benachbarten Ölfeldern, die er illegal besetzt, ein Referendum über die Unabhängigkeit einseitig organisiert. Nicht ohne vorher die Bewohner aus den Bereichen, die der Clan erobert hatte, vertrieben zu haben.

Die Europäische Union hat beurteilt, dass die Instabilität in diesem Teil der Welt es unmöglich mache, eine Präsidentenwahl abzuhalten, aber es möglich sei, dass ein Referendum über die Unabhängigkeit stattfindet. Sie sagte, dass dieses legitim wäre, aber dass der Zeitpunkt nicht angemessen war.

• Ein paar Tage später, innerhalb derselben Union, hat eine regionale Regierung einseitig ein Unabhängigkeits-Referendum organisiert, um den Reichtum an sich zu reißen, den er genießt.

Die Union, die die pro-Unabhängigkeits-Verbände stark gefördert hatte, hat nicht gewünscht, zu diesem Referendum Stellung zu nehmen, einem Referendum, das – im Gegensatz zur Rechtsprechung in Polen und Ungarn – ihr zufolge als innere Angelegenheit eines Mitgliedslandes zu betrachten ist.

Als die Regierung dieses Staates eine verfassungswidrige Gewalt angewendet hat, um die Durchführung des auch verfassungswidrigen Referendums zu verhindern, hat die Europäische Union zu diesem Verhalten einer Besatzungsmacht nicht reagiert.

• Abgesehen von unseren persönlichen Gefühlen gegenüber den Franzosen und den Niederländern, gegenüber den Iren, den Krim-Ukrainern, den Syrern, den kurdischen Irakern und den katalanischen Spaniern, in allen diesen Fällen hat die Europäische Union nicht versucht, die Wahl der Staatsbürger zu kennen und zu respektieren. Sie hat auch keinen Beweis geliefert, dass sie grundsätzlich logisch ist.

Beitragsbild: PublicDomain/voltairenet.org

Quelle: PublicDomain/voltairenet.org am 04.10.2017

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