Donnerstag, April 25, 2024
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DITIB zieht Gefängnis-Imame ab wegen Sicherheitsscheck – Strafanzeige gegen Imame und DITIB

Schon seit langem ist bekannt, dass Imame, die korangläubige Kriminelle in den Gefängnissen betreuen, diese häufig radikalisieren mit dem Ergebnis, dass sie später Terroranschläge durchführen. In den deutschen Justizvollzugsanstalten (JVAs) sind derzeit rund 110 Imame zur Betreuung muslimischer Gefangener im Einsatz.

Das hat eine Umfrage in allen 16 Bundesländern ergeben. Die meisten Prediger sind der Erhebung zufolge in Nordrhein-Westfalens Gefängnissen tätig: 25 Imame betreuen dort die Insassen.

Von Verena B.

Allerdings war diese Zahl vor drei Jahren noch deutlich höher, Damals waren allein in NRW rund 120 Imame in den Gefängnissen im Einsatz. Der Grund für den deutlichen Rückgang der Geistlichen in den Haftanstalten ist der Konflikt mit der imperialistischen DITIB, dem Dachverband der türkischen Muslime in Deutschland, der sich in seinem Tun und Handeln direkt auf den Koran beruft.

Seit September 2016 müssen diese Imame eine Sicherheitsprüfung durchlaufen (wie das im Übrigen auch bei Bundesbeamten und beim Flugpersonal üblich ist). Dazu zählt unter anderem eine Abfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle und bei den Nachrichtendiensten. Seit Februar 2017 dürfen die Imame die Gefängnisse nur noch betreten, wenn sie an der Überprüfung mitgewirkt haben. Dies lehnen aber die meisten von den türkischen Generalkonsulaten beziehungsweise von der DITIB entsandten  Imame ab, die direkt der türkischen Religionsbehörde in Ankara unterstellt ist. Sicher haben sie hierfür gute Gründe.

Die Regelung war unter der alten rot-grünen nordrhein-westfälischen Landesregierung vom damaligen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eingeführt worden. Sein Nachfolger hält daran fest. „Ohne Sicherheitsüberprüfung kommt bei uns niemand mehr ins Gefängnis. Keiner bekommt einen Vertrauensvorschuss, auch DITIB nicht“, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Er betonte: „Wir freuen uns über jeden, der religiöse Seelsorge anbieten will. Aber wir behandeln alle gleich.“

Von den 25 Imamen, die noch in NRW-Gefängnissen tätig sind, kommen nur noch fünf von der DITIB beziehungsweise über die Generalkonsulate. Die übrigen 20 sind von freien muslimischen Gemeinden entsandt. Der Einsatz der DITIB-Imame in den Gefängnissen war in NRW in den Fokus geraten, nachdem es auch andere Konflikte mit dem Dachverband gab. Traditionell stellen sie die übergroße Mehrheit der Imame für das Angebot von Freitagsgebeten im Gefängnis.

Auch in fast allen anderen Bundesländern müssen die Imame eine Sicherheitsprüfung durch die ansässigen Behörden durchlaufen. Wie diese Sicherheitsprüfung aussieht, weiß kein Mensch. Religiöse Führungszeugnisse oder Ähnliches dürfte es in den islamischen Ländern nicht geben, denn Islam ist Islam und der Scharia-Koran ist für alle verpflichtend, basta!

Die Zahl der muslimischen Seelsorger und Prediger ist nach Angaben der Länder dennoch weitgehend konstant. In Baden-Württemberg sind mit 24 ähnlich viele Imame tätig wie in NRW. In Bayern sind 34 Imame und Seelsorger im Einsatz, 17 von ihnen sind Imame der DITIB.

Im Osten („Dunkeldeutschland“) und in Schleswig-Holstein gibt es keine Sonderrechte für muslimische Prediger und Seelsorger

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es dagegen keine Vorbeter oder andere Seelsorger. Grund ist nach Angabe dieser Länder, dass kein Bedarf besteht. Im Einzelfall würden die Gefangenen muslimischen Glaubens zudem von christlichen Seelsorgern mitbetreut. Somit entfällt auch eine eventuelle Radikalisierung der Inhaftierten. Problem erkannt, Problem gebannt!

Was machen diese Prediger und Seelsorger eigentlich in den Gefängnissen?

Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Mancherorts sind die Imame nur für das Freitagsgebet zuständig (dessen Inhalte im Fall von DITIB von der türkischen Religionsbehörde vorgeben wird), andernorts kümmern sie sich um die Seelsorge, bieten Religionsunterricht an oder organisieren die wichtigsten muslimischen Feste mit den Insassen. Oft werden sie noch von weiteren muslimischen Seelsorgern unterstützt. Man hörte vor einiger Zeit auch von Fällen, in denen die Prediger pornographische Schriften einschmuggelten, damit die Brüder etwas Unterhaltung im Knast haben.

Streit um Moscheebau in Regensburg: Strafanzeige gegen Bürgermeisterin und DITIB

Gegen die Regensburger Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer wurde Strafanzeige wegen Beihilfe zur Volksverhetzung nach Paragraph 130 StGB erstattet und Beihilfe zur Zuwiderhandlung gegen maßgebliche Schutznormen für Kinder und Jugendliche.

In einer der Redaktion vorliegenden Durchschrift wird Maltz-Schwarzfischer sowie weiteren bisher nicht bekannten Beteiligten der Stadt Regensburg vorgeworfen, dem Bau einer neuen DITIB-Moschee zugestimmt, genehmigt und öffentlich bekundet zu haben.

Die DITIB berufe sich in ihrem Tun und Handeln direkt auf den Koran, in einer weiteren Strafanzeige, die sich gegen die DITIB richtet, wird aufgrund der menschenverachtenden Inhalte des Korans die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert, und zwar sowohl für den Koran als auch für die DITIB.

Die DITIB bewerbe den Koran und seine Inhalte, dies sei eine geeignete Art und Weise, den öffentlichen Frieden zu stören, da der Koran gegen Teile der nichtmoslemischen Mehrheitsgesellschaft zum Hass aufstachele und Gewalt oder Willkürmaßnahmen fordere.

In der Beweisführung wird auf das Buch „Klartext Koran – Ein Blick in den Abgrund“ von Konstantin E. Müller verwiesen. U.a. wird angeführt, dass der Koran gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter nach Art 3. Abs. 2 des Grundgesetzes verstoße, zum sexuellen Missbrauch von Kindern  und Tieren anstifte und sogar den Inzest mit der Mutter erlaube. Ayatollah Khomeini habe als geistlicher Führer im Iran in seinem Buch „Tahrir al Wasilah – Freigabe des Mittels – Buch der Ehe“ den Geschlechtsverkehr mit Mädchen unter neun Jahren verboten, aber das „lustvolle Berühren und den Schenkelverkehr“ erlaubt, selbst „wenn sie noch ein Säugling ist.“

Der Koran sei zwar nicht geschrieben worden, um die freiheitliche Grundordnung Deutschlands zu vernichten, sei aber wegen seines zeitlosen aggressiven Inhalts und aufgrund seines Alleinherrschaftsanspruchs eine Gefahr für alle anderen Staatsformen, Religionen und Kulturen, heißt es abschließend.

Die Regensburger Bürger hatten auch bereits einen kreativen Protest gegen den Bau des Hassbunkers durchgeführt.

Darüber hinaus informiert die Bürgerbewegung für Aufklärung und Menschenrechte Pax Europa die unwissenden Bürger regelmäßig in vielen Städten, in denen der Bau einer imperialistischen Ahmadiyya- oder DITIB-Moschee ansteht, denn der gewalttätige und menschenverachtende Islam gehört nicht zu Deutschland!

Quelle!

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