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Duisburg: Schwaches Urteil gegen afrikanischen Vergewaltiger einer 15-Jährigen – AfD-Prozessbeobachter schockiert

Vor etwa zwei Wochen wurde das Urteil zur Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Duisburg-Neumühl gesprochen. Angeklagt war ein 24-jähriger Asylbewerber aus Ghana. Das Urteil fiel außerordentlich milde aus. Ein Kreispolitiker der AfD Duisburg wohnte der Hauptverhandlung bei. Seinen Beobachtungen zufolge wurden offenbar auf kreative Weise strafmildernde Umstände herbeizitiert, um ein solches Urteil zu rechtfertigen.

Nach Darstellung des 24-jährigen Asylbewerbers aus Ghana war die zur Anklage gebrachte Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens einvernehmlicher Sex, schrieb die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ am 5. Januar zur Anklageverlesung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg.

Ein Freitagabend im August 2016

Am 19. August 2016 gegen 19.15 Uhr hielt sich die 15-Jährige mit einer Freundin und einem weiteren Begleiter auf dem Gelände einer ehemaligen Schule an der Gartenstraße im nordöstlichen Duisburger Stadtteil Neumühl (Stadtbezirk Hamborn) auf. Vermutlich aus Neugier stiegen die beiden Mädchen durch ein Fenster ein.

Dort soll das Mädchen auf den aus dem westafrikanischen Ghana stammenden Ralph Q. (24), Bewohner einer örtlichen Landes-Asylbewerberunterkunft, gestoßen sein.

„Plötzlich und unerwartet erschien der Angeklagte, bedrängte beide Mädchen. Eines konnte durch das Fenster den Raum verlassen“, so der Staatsanwalt zum Prozessauftakt so die „Bild“.

Gerichtssprecher Matthias Breidenstein erklärte:

Der männliche Begleiter, der vor dem Gebäude geblieben war, wurde durch die Hilferufe des Mädchens aufmerksam und griff ein.

Milde, Milde, Milde – wegen dies und das

Die Hauptverhandlung gegen den 24-jährigen Ralph Q. aus Ghana fand am 11. Januar statt. Andreas Laasch, Beisitzer im Vorstand des AfD-Kreisverbandes von Duisburg, wohnte der Verhandlung bei. Laasch schilderte seine Eindrücke aus dem Raum 101 des Landgerichts und einem durch Sicherheitsschleusen geschützten Prozess und wurde Zeuge der Versuche des Täters, die Tat mit Krankheit und Schicksalsschlägen zu rechtfertigen.

Laasch wurde aber auch Zeuge, wie der Richter aufgrund der bisherigen polizeilichen Unauffälligkeit des seit sechs Monaten in Deutschland weilenden Afrikaners, seinen vermuteten guten sozialen Prognosen und der allgemeinen Haftempfindlichkeit von Ausländern, so der Richter.

Zudem, so der Prozessbeobachter, fragte der Richter den Angeklagten auffallend oft, ob er womöglich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden sei.

Am Ende wurden aus den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahren lediglich und im Namen des Volkes noch drei Jahre und zwei Monate.

Und wer es nicht glauben mag, hier der Vor-Ort-Bericht des AfD-Politikers (Quelle: AfD Duisburg):

Ich war heute, Dienstag, den 11.01.2017, bei der Hauptverhandlung am Landgericht Duisburg in Raum 101 unter Vorsitz des Richters Kuhn. Es ist eine Vergewaltigung verhandelt worden, eine brutale Vergewaltigung eines jungfräulichen 15-jährigen Mädchens durch einen Flüchtling, 23 Jahre aus Ghana. Das 15-jährige Mädchen befindet sich seitdem in stationärer Behandlung und wird psychologisch betreut. Es soll sich um eine spontane und nicht geplante Tat des Ghanaers gehandelt haben.

Bei dem Täter handelt es sich um einen Ghanaer, der seine Familien angeblich nicht kannte und in Heimen aufgewachsen sein soll. Ganz zufällig traf er in Italien seine Familie und lebte mit ihr dort von 2008 bis 2016. Er kam alleine mit der Flüchtlingswelle 2016 nach Deutschland. Begünstigt wurde seine Einreise von Frau Merkels „offenen Grenzen“, die jedermann erlaubt, unregistriert bei uns einzureisen. Wenn jemand seit 2008 in einem sicheren Land wie Italien lebt, sollte meiner Meinung nach keine Möglichkeit bestehen, hier als Verfolgter bleiben zu können und sollte sofort zurückgeschickt werden.

Da weder Frau Merkel noch andere aus den Verantwortlichen-Kreisen der Regierenden es für notwendig hielten, diese Menschen ordentlich zu registrieren, musste sowas passieren. Wenn unsere Grenzen geschützt und jeder der Flüchtlinge registriert wäre, würde auch schon der Ein oder Andere im Ausland kriminell gewordene Flüchtling sich hier nicht frei bewegen können und somit auch keine Straftaten begehen.

Mittlerweile ist das Gerichtsgebäude besser gesichert als Fort Knox: es waren 2 Schleusen, bis ich im Saal war, was mich natürlich zum Nachdenken anregte: Warum müssen mittlerweile die Rechtsprechenden so geschützt werden? Was läuft da verkehrt?

Wie ich sah, waren noch einige Bürger gekommen, um das junge Mädchen seelisch und moralisch zu unterstützen. Das Mädchen brauchte zum Glück nicht in den Zeugenstand zu kommen. Der Ghanaer gestand dann in allerletzter Minute seine Schandtat, da die Beweislage natürlich erdrückend war. Trotzdem stritt er noch am ersten Verhandlungstag die Vergewaltigung ab.

Jetzt muss man wissen, dass generell das Strafmaß für Vergewaltigung zwischen 2 und 15 Jahren liegt. Bei Vergewaltigung Schutzbefohlener geht es ab 5 Jahren los, je nach Schwere der Tat. Der Staatsanwalt forderte anfangs 5 Jahre und wies den Angeklagten daraufhin, dass er bei einem Geständnis 1/3 weniger Haftzeit zu erwarten hätte. Aufgrund des Druckes gestand der Täter. Der Staatsanwalt forderte daraufhin 3 Jahre und 3 Monate und der Verteidiger 3 Jahre und 1 Monat.

Nach Befragung der Zeugen, inklusive der Polizisten, fiel mir auf, dass der Vorsitzende auffallend oft nachfragte, ob der Verdächtigte betrunken gewesen sei oder vielleicht taumelte oder eventuell unter Drogen stand. Mir persönlich kam es so vor, als wenn er unbedingt was finden müsse, um dann anschließend das milde Urteil zu rechtfertigen.

Das psychologische Gutachten sagte über den Verdächtigen aus, dass er in einem Krankenhaus in Ghana geboren wurde, alleine war, weder Mutter, Vater oder Geschwister kennen würde und sie angeblich erst in Italien wieder traf.

Er habe eine schwere Typhuserkrankung gehabt sowie eine Fluchtsituation und Hunger. Im Laufe seines Lebens hatte er auch eine schwere Krankheit, von der er aber wieder genesen war. Ihm machte auch ein scheußliches Geschwulst große Sorgen und zu guter Letzt hat er zwei Narben, die er sich bei einem Autounfall zuzog, was ihn heute noch negativ beeinflusst.

Aufgrund der Aussage über seine sogenannten schlimmen Krankheiten zog sich ein Kopfschütteln und Grinsen durch die Zuschauerränge. Der Richter sagte, wenn das Gegrinse und Kopfschütteln nicht aufhöre, wird er den Saal räumen lassen. Daraufhin sagte ein Zuschauer, dass er den Anwesenden nicht das Grinsen oder Kopfschütteln verbieten könne. Daraufhin erwiderte der Vorsitzende Kuhn, dass es sein Gerichtssaal sei und er entscheide, was man da darf oder nicht!

Der Richter Kuhn verkündete anschließend das Urteil. Es erging im „Namen des Volkes“ eine Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Alle anwesenden Zuschauer guckten sich ungläubig an und warteten gespannt auf die Urteilserklärung.

 

  • Der Richter führte auf, dass der Ghanaer aufgrund seines Geständnis, das Mädchen vor einer schwerer Befragung bewahrte. Das wirkte sich dann sehr strafmildernd auf das Urteil aus. Meines Erachtens hatte er in keinster Weise vor, das Mädchen zu schützen, sondern konnte aufgrund der erdrückenden Beweislast gar nicht anders; es war seine letzte Möglichkeit, ein milderndes Strafmaß zu erreichen.

 

  • Dass der Angeklagte vermutlich angetrunken war, floß auch in dieses milde Urteil ein. Wenn sich jetzt schon Vermutungen mildernd auf das Strafmaß auswirken, dürfte man nicht glauben, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

 

  • Aufgrund dessen dass der Angeklagte in Deutschland polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sei und ihm eine gute soziale Prognose assistiert wird, ergab sich dann dieses Urteil. Ich möchte bemerken, dass er erst seit 2016 in Deutschland lebt und die Tat am 19.08.2016 passiert ist. Was gibt es da zu verschönern?? Er war keine 6 Monate im Gastland und übt als Schutzsuchender brutale Gewalt aus!

 

  • Der Richter führte auf, dass Ausländer aufgrund ihrer Haftempfindlichkeit besonders gefährdet seien. Dies führte ebenfalls zu einer Verminderung der Haftstrafe.

 

Es ist schon langsam nicht mehr zu fassen, was die Rechtsprechung für Urteile im „Namen des Volkes spricht“.

Das junge Mädchen wird mit großer Sicherheit sein Leben lang an seinem Erlebnis zu knabbern haben. Wo bleibt da die moralische Gerechtigkeit?

Ghana, ein westafrikanisches Land – aber kein Krisengebiet

 

 

Das Auswärtige Amt in Berlin schreibt zu Ghana, der Heimat des verurteilten Asylbewerbers Ralph Q.:

Regierung, Justiz und Parlament in Ghana fördern das Menschenrechtsbewusstsein und die Menschenrechte. Ghana zeichnet sich durch die in den Medien praktizierte Meinungsfreiheit, die religiöse Toleranz der Regierung und der Religionsgemeinschaften, die Versammlungsfreiheit und die relativ starke Position und Unabhängigkeit der in der Verfassung verankerten staatlichen Menschenrechtskommission aus. Die ghanaischen Strafgesetze sehen die Todesstrafe vor, sie wird auch verhängt, aber seit geraumer Zeit nicht vollstreckt.“

(Auswärtiges Amt)

Auf „Wikipedia“ heißt es: „Ghana ist grundsätzlich kein Land, das aufgrund von Dürrekatastrophen oder sonstigen Problemen an einem Mangel an Nahrungsmitteln leidet. […] Seit der Unabhängigkeit Ghanas erweitert sich das Bildungsangebot des Landes kontinuierlich. Im Bildungswesen investierte die ghanaische Regierung zwischen 1992 und 2002 etwa 7 Prozent der gesamten Staatsausgaben. Bereits seit 1957 besteht eine allgemeine neunjährige Schulpflicht, die mit dem sechsten Lebensjahr beginnt. […] Das Land besitzt für ein westafrikanisches Land ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, mit allen bekannten Verkehrsmitteln. […] Weniger als 30 Prozent der Bevölkerung gilt als arm; es gibt eine wachsende Mittelschicht.“

Und die Medien? Hierzu wieder das Auswärtige Amt: „Die Pressefreiheit ist in der Verfassung von 1992 ausdrücklich garantiert. Die seitdem zugelassenen privaten Medien begleiten die Entwicklung Ghanas äußerst kritisch und decken erkannte Missstände schonungslos auf.“

Nach dem Gerichtsurteil bemerkte der Stellvertretende Sprecher des AfD-Kreisvorstandes von Duisburg:

Ein kurzer Blick auf die politischen Zustände in Ghana: Auf der Seite des Auswärtigen Amtes sind Fluchtgründe nicht erkennbar. Es gibt in Ghana weder Kriege noch politische und religiöse Verfolgung! Insofern hätte der Straftäter weder in Italien und aber noch viel weniger in Deutschland sein dürfen. Diese abscheuliche Straftat ist von unserer Regierung mit zu verantworten. Die Justiz hat mit diesem Kuschelurteil keineswegs für Abschreckung gesorgt und ebenso versagt. Die angeblich zu erwartende positive Entwicklung des Straftäters sollte sofort nach Verbüßung der Haftstrafe ausschließlich in Ghana beobachtet werden!“

(Ernst Grinschgl, Stellv. Sprecher des Vorstandes der AfD Duisburg)

Beitragsbild: Daniel Reinhardt/Archiv/dpa

Quelle: Epoch Times

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